Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Standard-Büromaterial Referenznummer der Bekanntmachung: AOKBW-2023-GB6.07/eP-03
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Standard-Büromaterial
Mit dieser Ausschreibung soll die Lieferung von Standard-Büromaterial an ca. 230 Standorte der AOK Baden-Württemberg über eine OCI-Schnittstelle vergeben werden. Hierbei erhalten die Besteller der einzelnen Standorte die Möglichkeit über einen standardisierten Gesamtkatalog das Büromaterial zu bestellen.
AOK Baden-Württemberg
Lieferung von Standard-Büromaterial
Option auf einseitige Verlängerung um zweimal jeweils ein (1) Jahr auf maximal 48 Monate.
Option auf einseitige Verlängerung um zweimal jeweils ein (1) Jahr auf maximal 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Berufs-/oder Handelsregisterauszug - nicht älter als 6 Monate
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Erklärung über den durchschnittliche Jahresumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Geschäftsjahre
- Vorlage einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die De-ckung - nicht älter als 3 Monate
- Anlage 9 Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit
- Unternehmensdarstellung, d. h. Eigenerklärung des
Unternehmens (Gesellschaftsform, Gesellschafter),
zum angebotenen Leistungsspektrum, zu Erfahrungen
mit der Leistungserbringung im Bereich der
gesetzlichen Krankenversicherung und anderen
Branchen.
- Referenzliste über nach Inhalt, Art und Umfang vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten drei (3)Kalenderjahren unter Angabe des Leistungsinhalts und -umfangs, des Vertragspartners ein-schließlich der Kontaktdaten, Darstellung des Leistungszeitraums bzw. der Vertragslaufzeit. Mindestanforderung: Es müssen mindestens drei (3) Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Kalenderjahren aufgeführt werden, die in Art und Umfang mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Referenzprojekte mit einem geringeren Umfang als der zu vergebende Auftrag (Volumen im Jahr) sind nicht mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar.
- Sämtliche Artikel müssen die gesetzlichen
Umweltvorgaben erfüllen. Einzelne Artikel müssen das
Zertifikat "Blauer Engel" ausweisen. Hierfür sind die
entsprechenden Nachweise/Prüfberichte in Anlage 3.1 einzusehen und zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wenn die Option der Verlängerung nicht gezogen wird, dann Frühjahr/Sommer 2025.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH06ZPG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).