CleanPort Generalplaner Referenznummer der Bekanntmachung: 4/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
CleanPort Generalplaner
Der zur Stadt Dortmund gehörende Fachbereich Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund (SVTZ) hat gemäß Satzung die Aufgaben der Wirtschaftsförderung dienende städtische Infrastruktureinrichtungen, insbesondere der Technologiezentren, auszubauen, zu entwickeln, zu finanzieren und zu verpachten. Das SVTZ ist mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 07.05.2015 beauftragt worden, den "CleanPort" nach dem bewährten Modell der Technologiezentren in Dortmund zu entwickeln (DS-Nr. 00836-15 - Errichtung des "CleanPorts"). Der CleanPort soll demnach am Dortmunder Hardenberg Hafen jungen Unternehmen eine räumliche und technologie-spezifische Infrastruktur bieten (Büros, Labore, Anlagentechnik, technische Infrastruktur). Eine inhaltliche Konkretisierung ist am 12.05.2022 durch den Rat der Stadt Dortmund beschlossen worden (DS-Nr. 23827-22). Für die weitere Entwicklung des Standorts sind Verfahren und Technologien für die Erzeugung, Verarbeitung und Nutzung von Wasser- und Kohlenstoff als zentrale Themen geplanter Unternehmensansiedlungen definiert.
Im Rahmen des Projekts "CleanPort" plant das SVTZ die Errichtung eines Technologiezentrums, mit Verwaltungs-; Laborräumen sowie Versuchseinheiten am Hardenberg Hafen in Dortmund für die Forschung und Entwicklung von Technologien entlang der Wertschöpfungskette von Wasserstoff.
CleanPort Technologiezentrum Dortmund
Im Rahmen der Umsetzung des Projekts CleanPort zur Förderung von Technologien zur Erzeugung, Speicherung und Transport von Wasser- und Kohlenstoff soll auf dem Grundstück am Hardenberg Hafen ein Technologiezentrum errichtet werden. Das Technologiezentrum soll insbesondere jungen Unternehmen eine räumliche und technologie-spezifische Infrastruktur bieten, dafür sind neben projektspezifischen Büroeinheiten auch Labore sowie eine multifunktionale Versuchshalle und die Errichtung einer Grundinfrastruktur für technische Anlagen im Außenbereich ("Versuchsfelder") vorgesehen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ist eine erste Konzeptionierung vorgenommen worden: Das Büro- und Laborgebäude ist bisher viergeschossig geplant und umfasst eine Gesamt-Nutzfläche von ca. 4.200 m². An das Büro- und Laborgebäude soll sich eine Versuchshalle angliedern, die über zwei Etagen etwa 2.000 m² Bruttogeschossfläche umfasst. Zusätzlich ist ein Bereich für "Versuchsfelder" geplant, auf denen technische Anlagen im Außenbereich mit angebundenen Labor-Containern realisiert werden könnten. Dies erfolgt u. a. vor dem Hintergrund der hohen Explosionsgefahr von Wasserstoff, der im Außenbereich flüchtig entweichen kann.
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Generalplanung des Technologiezentrums mit den vorgenannten Bestandteilen für die Forschung und Entwicklung von Technologien entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette. Das geschätzte Investitionsvolumen liegt bei ca. 23,5 Mio. EUR (KG 200-600).
Eignung nach Ziffer III. 1.2) - III. 1.3)
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung (Berufszulassung)
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs.1 GWB;
- Erklärung über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung gemäß § 44 Absatz 1 VgV
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Nachweise der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV Hinweis: Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten
Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Absatz 4 Nr. 4VgV. Der Auftraggeber verlangt als Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, dass die Bewerber gemäß § 45 Absatz 2 VgV einen Mindestumsatz von 500.000 EUR pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen.
- Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrags § 45 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nr. 4 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 15 %)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 10 %).
-Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen des Projektleiters in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Verwaltungs- und Forschungsgebäude der Projektgröße von mindestens 5,0 Mio. EUR/netto (Kostengruppen 200 - 600 nach DIN 276)) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 20 %)
- Benennung der stellvertretenden Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen des stellvertretenden Projektleiters in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Verwaltungs- und Forschungsgebäude der Projektgröße von mindestens 5,0 Mio. EUR/netto (Kostengruppen 200 - 600 nach DIN 276)) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 20 %)
- Büroreferenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge in den letzten vier Jahren für den Tätigkeitsbereich (Verwaltungs- und Forschungsgebäude der Projektgröße von mindestens 5,0 Mio. EUR/netto (Kostengruppen 200 - 600 nach DIN 276)) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 25 %).
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.) Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen
in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen,
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Den qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten
Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der fünf Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf
Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
10. Die Teilnahmeanträge und die eingereichten Anlagen und Dokumente werden mit der Abgabe vom Bewerber an den Auftraggeber übereignet. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim Auftraggeber.
11. Die Teilnahme am Wettbewerb sowie die spätere Abgabe von Angeboten erfolgt insoweit auf eigenes Risiko der Teilnehmer/Bewerber, insbesondere im Hinblick auf die Kosten der Angebotserstellung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4D6Z6X4H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.