Rahmenvereinbarungen über Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für das Netz und Hausanschlüsse
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-iserlohn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für das Netz und Hausanschlüsse
Rahmenvereinbarungen über Rohr- und Tiefbauleistungen für das Netz sowie Hausanschlüsse im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn GmbH:
Das Los 1 umfasst Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für das Versorgungsnetz inkl. der in größeren Baumaßnahmen anfallenden Hausanschlüsse, insbesondere die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen, sowie Bereitschaftsdienst für Rohrbau jeweils im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn GmbH.
Das Los 2 umfasst die Tiefbauarbeiten für Hausanschlüsse (und ggfs. dazugehörige Netzbaumaßnahmen) und Kleinstbaumaßnahmen, sowie der Bereitschaftsdienst im Tiefbau, jeweils im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn GmbH.
Voraussichtlich hat der jeweilige Auftragnehmer keinen Anspruch auf Exklusivität und muss die Leistungen ab dem 01.01.2024 erbringen.
Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten inkl. Bereitschaftsdienst für Rohrbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für Hausanschlüsse, insbesondere die Erneuerung von Hausanschlussleitungen, sowie der Neubau von Hausanschlüssen, jeweils im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn GmbH.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Bei mehreren geeigneten Bewerbern, die die Mindeststandards erfüllen, wird der Auftraggeber die Bewerber anhand dieser Kriterien auswählen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde).
Die Leistungsfähigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise bewertet. Die Fachkunde wird anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise mit Ausnahme der als Mindeststandard geforderten Nachweise bewertet. Der Auftraggeber bewertet die Leistungsfähigkeit und Fachkunde in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird.
In Bezug auf die Leistungsfähigkeit gilt Folgendes:
- Je größer in den letzten 3 Geschäftsjahren der Gesamtumsatz sowie der mit dem Auftragsgegenstand in vergleichbaren Projekten erwirtschaftete Umsatz, desto mehr Punkte (Gewichtung 15 %);
- je besser die Bonität, desto mehr Punkte (Gewichtung 15 %).
In Bezug auf die Fachkunde gilt Folgendes:
- je höher die Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal), desto mehr Punkte (Gewichtung 20 %);
- je mehr mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte (Gewichtung 50 %).
Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 24 Monaten gekündigt werden.
Tiefbauarbeiten für Hausanschlüsse sowie der Bereitschaftsdienst im Tiefbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 2 umfasst die Tiefbauarbeiten für Hausanschlüsse (und ggfs. dazugehörige Netzbaumaßnahmen) und Kleinstbaumaßnahmen, sowie der Bereitschaftsdienst im Tiefbau, jeweils im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn GmbH.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Bei mehreren geeigneten Bewerbern, die die Mindeststandards erfüllen, wird der Auftraggeber die Bewerber anhand dieser Kriterien auswählen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde).
Die Leistungsfähigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise bewertet. Die Fachkunde wird anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise mit Ausnahme der als Mindeststandard geforderten Nachweise bewertet. Der Auftraggeber bewertet die Leistungsfähigkeit und Fachkunde in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird.
In Bezug auf die Leistungsfähigkeit gilt Folgendes:
- Je größer in den letzten 3 Geschäftsjahren der Gesamtumsatz sowie der mit dem Auftragsgegenstand in vergleichbaren Projekten erwirtschaftete Umsatz, desto mehr Punkte (Gewichtung 15 %);
- je besser die Bonität, desto mehr Punkte (Gewichtung 15 %).
In Bezug auf die Fachkunde gilt Folgendes:
- je höher die Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal), desto mehr Punkte (Gewichtung 20 %);
- je mehr mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte (Gewichtung 50 %).
Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 24 Monaten gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage T.5).
(2) Aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 [sechs] Monate, eine Kopie ist ausreichend).
(1) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder vergleichbarer Nachweis (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 [sechs] Monate, eine Kopie ist ausreichend).
(2) Formlose Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(3) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Anlage T.6)
(4) Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Institutes (Bankauskunft genügt nicht) (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 [sechs] Monate, eine Kopie ist ausreichend).
(1) Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal).
(Anlage T.7)
(2) Aufstellung von Referenzen jeweils pro Los aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, unter Benennung des Auftragsgegenstands; der Auftragssumme; des Leistungszeitraums; des Auftraggebers sowie Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten.
(Anlage T.8; Los 1 und Anlage T.8; Los 2)
Hinweise:
Eine Referenz ist mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar, wenn
Tief- und Rohrbau Netzmaßnahmen (Los 1)
Tiefbau Hausanschlüsse und Entstörung (Los 2)
erbracht werden/wurden.
Als Referenzen können alle Aufträge herangezogen werden, die im Laufe der letzten 3 (drei) Jahre (2020, 2021 und 2022) (Referenzzeitraum) begonnen, abgeschlossen oder sich in Ausführung befanden. Der Leistungszeitraum muss mindestens für ein Jahr in den Referenzzeitraum fallen.
Für LOS 1:
Folgende Qualifikationsnachweise (oder gleichwertig) müssen die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vorlegen:
(1) Eigenerklärung, dass ein Mitarbeiter (insbesondere Bauleiter) im Besitz einer Qualifikation nach MVAS99 ("Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen") (oder vergleichbar) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Tiefbau);
(2) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer geltenden Abfalltransportgenehmigung zum Transport von Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen nach § 49 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) ist (Tiefbau);
(3) Eigenerklärung, dass der Bewerber ein Arbeits-/Gesundheitsschutzmanagementsystem (Zertifikat AMS-Bau, SSC oder vergl.) implementiert hat und die Zertifikate spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Tiefbau).
(4) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation des Unternehmens nach AGFW FW 601 (Fernwärme-Rohrleitungsbauunternehmen) (oder vergleichbar) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Rohr-/Leitungsbau);
(5) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation des Unternehmens nach DVGW GW 301 (Rohrleitungsbauunternehmen) (oder vergleichbar) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Rohr-/Leitungsbau);
(6) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation des Unternehmens nach DVGW GW 302 (Rohrleitungsbauunternehmen) (oder vergleichbar) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Rohr-/Leitungsbau);
(7) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation des Unternehmens nach AGFW FW 605 (Muffenmontage an Kunststoffmantelrohren) ist (oder vergleichbar) und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Rohr-/Leitungsbau);
(8) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation des Unternehmens zum Mind.-Anf. Leitungstiefbau (DVGW GW 381, AGFW FW 600 oder VDE-AR-N 4220) ist (oder vergleichbar) und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Tiefbau);
(9) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation des Unternehmens zum Umgang mit Asbest-Zementprodukten (TRGS 519) ist (oder vergleichbar) und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Rohr-/Leitungsbau)
Für LOS 2:
Folgende Qualifikationsnachweise (oder gleichwertig) müssen die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften nur von einem Mitglied, wenn dieses Mitglied im Teilnahmeantrag als zuständiges Mitglied für die jeweiligen Arbeiten gekennzeichnet ist):
(1) Eigenerklärung, dass ein Mitarbeiter (insbesondere Bauleiter) im Besitz einer Qualifikation nach MVAS99 ("Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen") (oder vergleichbar) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Tiefbau);
(2) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer geltenden Abfalltransportgenehmigung zum Transport von Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen nach § 49 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) ist (Tiefbau);
(3) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation des Unternehmens zum Mind.-Anf. Leitungstiefbau (DVGW GW 381, AGFW FW 600 oder VDE-AR-N 4220) ist (oder vergleichbar) und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Tiefbau)
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
(1) Vor Zuschlagserteilung wird die Stadtwerke Iserlohn GmbH von den Bestbietern einen Gewerbezentralregisterauszug gemäß GewO fordern sowie Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegisternvornehmen
(2) Nach Zuschlagserteilung und vor Vertragsunterzeichnung muss die Urkalkulation vorgelegtwerden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Teilnahmeantrags elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ an den Auftraggeber zu stellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet.
(B) Der Teilnahmeantrag der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften besteht aus den ausgefüllten Teilnahmeunterlagen entsprechend den Anlagen T.0 - T.8.
(C) Der Teilnahmeantrag sowie die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichenden indikativen und verbindlichen Angebote sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ einzureichen und müssen mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in einem unveränderlichen Format (PDF, JPG oder ähnlich) eingereicht werden.
(D) Die Bieter haben bereits im Teilnahmeantrag deutlich zu machen, um welche Lose sie sich bewerben.
(E) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen (Anlage T.1). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden;
(F) Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i. S. d. § 34 SektVO vorsehen. In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage T.2) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i. S. d. § 34 Abs. 1 SektVO vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D) entsprechend.
(G) Ein Bewerber /eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i. S. d. § 34 Abs. 1 SektVO – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bewerber /die Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage T.3) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung i. S. d. § 47 Abs. 1 SektVO (gemäß Anlage T.4) jeweils von den benannten Dritten beizubringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.