Ortenau Klinikum - Neubau Multi-User-Zentrum (MUZ) Referenznummer der Bekanntmachung: 0087.7029.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ortenau Klinikum - Neubau Multi-User-Zentrum (MUZ)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 3-9 aus dem Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung – Medizintechnik/Apothekenplanung gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 2 § 55 i.V. mit Anlage 15 die erforderlich sind im Zusammenhang mit der Errichtung einer Apotheke. Darüber hinaus sind Leistungen zur Pharma-Monitoring und sämtliche GMP-Leistungen hinsichtlich Qualifizierung gemäß den aktuellen Annexen 1,11 und 15 des EU-GMP-Leitfadens erforderlich.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung im speziellen zur Medizintechnik/Apothekenplanung (ALG 7) für den Neubau des Multi-User-Zentrum (MUZ).
Das Multi-User-Zentrum ist als zentrales Versorgungszentrum konzipiert und versorgt alle Standorte mit den folgenden Funktionen:
- Logistik (unter Einbeziehung eines autom. Lager- und Bereitstellungssystems – AutoStore)
- Arzneimittelversorgung (Logistik + Herstellung)
- Sterilgutversorgung (AEMP)
- Zentralküche (Cook and Chill)
- Abfallentsorgung
- einzige Anlieferstelle des Klinikgebäudes (Klinikgebäude verfügt über keinen eigenen Wirtschaftshof)
Das Klinikgebäude Offenburg ist der Hauptabnehmer des MUZ (ca. 50%) und ist über Gänge im UG baulich verbunden. Es ist ein FTS übergreifend zwischen Klinikum und MUZ geplant. Das Klinikhauptgebäude, das MUZ und das Kliniknebengebäude AX1 werden über ein freistehendes - Gebäude Energiezentrale Campus– mit Wärme, Dampf und Kälte versorgt. Sowohl die Wärme, als auch der Dampf werden zu 100 % über die Fernwärmeleitung bereitgestellt. Die Kälte wird zu 50 % in der Energiezentrale und zu 50 % dezentral an den jeweils erforderlichen Standorten direkt erzeugt. Ein weiterer Bestandteil der Energiezentrale ist die Mittelspannungsversorgung und eine Netzersatzanlage. Diese Versorgen 100% des MUZ und 50% der des Klinikums. Die restlichen 50 % der Klinik werden innerhalb der Klinik durch eine zweite Netzersatzanlage sichergestellt.
Apotheke:
Das MUZ hat eine Gesamtnutzfläche von 6.855 m². Davon sind für die Apotheke eine Gesamtnutzfläche des Herstellbereiches von ca. 550 m² vorgesehen. Die Apotheke ist als zentrale Versorgungsstelle aller Betriebsstellen des Ortenau Klinikums mit Arzneimitteln und Medikalprodukten angedacht. Es ist geplant im Autostore sowohl Arzneimittel, als auch Medikalprodukte zu lagern und dadurch die Lagerflächen auf ein Minimum zu reduzieren.
Leistungsspektrum:
• Arzneimittelversorgung
• Klinische Pharmazie
• Herstellung und Analytik
• Zytostatikazubereitung
• Medikalprodukte
• Lager und Logistik
Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 3, 4
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5, 6, 7
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 8, 9
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe hierzu Punkt III.1).
Zu den Verhandlungsgesprächen werden 3 bis max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
2. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der
nicht älter als 6 Monate sein darf.
3. Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB sowie nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen. (siehe Anlagen).
siehe Ziffer III 1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fristverkürzung vom Bauherrn gewünscht, im Zuge der Angebotsaufforderung von 30 auf 15 Kalendertage. Einverständniserklärung ist im Bewerbungsformular eingefügt. Aufgrund der Bitte um Zustimmung zur Fristverkürzung sind den Anlagen bereits die Wertungskriterien zur Stufe 2 beigefügt, um die dort notwendigen Konzepte/Präsentationen bereits vorbereiten zu können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.