Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF10 DIN 14530-26 Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenau
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74254
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF10 DIN 14530-26
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF10 auf einem passenden Fahrgestell mit zuschaltbarem Allradantrieb mit Beladung für die Feuerwehr 74254 Offenau
Ausschreibung Entsprechend DIN 14530-26, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 sowie der Leistungsbeschreibung
LOS 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau; LOS 2 Beladung.
LOS 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit zuschaltbarem Allradantrieb sowie feuerwehrtechnischem Aufbau für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 gemäß Leistungsbeschreibung.
LOS 2 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.