HBF, P7 Zugangsgebäude Lindenhofplatz - Abwasser, Wasser-, Gasanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: MPB_2023_05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.parken-mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
HBF, P7 Zugangsgebäude Lindenhofplatz - Abwasser, Wasser-, Gasanlagen
Die Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH errichtet am Lindenhofplatz ein Zugangsgebäude zum Hauptbahnhof. Geplant sind dort ein Fahrradparkbereich und Gewerbeeinheiten. Im Zuge der Rohbauarbeiten wurde die Erdungsanlage erstellt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Installation von Abwasser, Wasser- und Gasanlagen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Mannheimer Parkhausbetriebe beabsichtigen den Neubau eines Zugangsgebäudes auf der Südseite des Mannheimer Hauptbahnhofs. Das Gebäude dient als Zugang für die Lindenhofunterführung zum Bahnhof. Im Obergeschoss wird ein Fahrradparkhaus mit 300 Stellplätzen und im Erdgeschoss bzw. im Untergeschoss sind 3 kleinere Gewerbeeinheiten vorgesehen.Das Gebäude ist ca. 90m lang und 13m breit. Die Höhe ab Oberkante Gelände beträgt ca. 8m. Die Unterkellerung reicht bis zu 4m in die Tiefe. Es handelt sich um einen Ortbeton-Massivbau im UG und EG. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Abwasser, Wasser- und Gasanlagen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.