Verwertung von Altpapier (PPK) für den Kreis Mettmann Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2023.05.123.40503
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Altpapier (PPK) für den Kreis Mettmann
Übernahme und Verwertung von Altpapier (PPK) für den Kreis Mettmann im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2026
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann gem. Leistungsbeschreibung
- Übernahme von Altpapier an den folgenden vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestellen im
Kreisgebiet:
- Standort der REMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co. KG, Schneiderstraße 52, Langenfeld (ca. 17.000 Mg/a,
inkl. DSD-Anteil).
Hinweis: Die Übergabe von Teilmengen an die Dualen Systeme erfolgt nur an dieser Übergabestelle. Daher
kann sich die zu übernehmende/verwertende Menge an diesem Standort (bei Herausgabe von 100 % des DSDAnteils) um max. bis zu ca. 10.000 Mg/a
verringern.
- Standort der KDM GmbH, Lintorfer Weg 83, Ratingen (ca. 4.500 - 5.500 Mg/a).
- Standort der Drekopf Recyclingzentrum Velbert GmbH, Haberstraße 16, Velbert (ca. 6.500 - 7.500 Mg/a).
- Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Transport- und Verwertungslogistik sowie Entsorgung der
anfallenden Störstoffe/Sortierreste).
- Mengenspanne über alle Übernahmestellen: ca. 18.000 - 30.000 Mg/a Altpapier (PPK).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- (Eigen-)Erklärung Solvenz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor,
im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines
Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu
fordern
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und
Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein
vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Bankerklärung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine
Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird
- Eigenerklärung Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 (2022 ggf. geschätzt) für
jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Einzureichende Unterlagen:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von Altpapier/PPK. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von mindestens 20.000 Mg
Altpapier/PPK pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre innerhalb der Kalenderjahre
2020 bis 2022 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und
Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung
des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt.
5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.
8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.
9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Zusätzliche Angaben:
Zu Ziffer 1.3)
"Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die E-Vergabeplattform
"Vergabemarktplatz Rheinland". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der
Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
"Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland"
an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden
Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens
werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über den entsprechenden
Projektzugang der E-Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland" erteilt. Die Bewerber/Bieter, die sich
unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden
per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt
daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten
Plattform (kostenlos) zu registrieren.
"Kommunikation; Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter
ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter
dem entsprechenden Projektzugang der Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland" erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: ............IST ZU ERGÄNZEN.............
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y1RMAEBA3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
1.Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,
vermutete Rechtsverstöße
1.1Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte ge-rügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland