Entsorgung und Verwertung von Bankettmaterial und Grabenaushub Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-030/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung und Verwertung von Bankettmaterial und Grabenaushub
Im Rahmen der Unterhaltungspflicht von Kreisstraßen führt der Kreis Lippe - E igenbetrieb Straßen - regelmäßige Grabenräumungen und Bankettschälungen an seinen Straßen durch . Bei diesen Arbeiten fällt Straßenbankettschälgut und Grabenaushub an. Dieses muss fachgerecht entsorgt werden. Die Annahme und Entsorgung von Straßenbankettschälgut und Grabenaushub wird für die Dauer von zwei Jahren , für den Zeitraum 01.08.2021 31.07.2023 ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Straßenbankettschälgut und der Grabenaushub haben verschiedene Zusammensetzungen. Bei beiden handelt es sich aber um ein Gemisch vonmineralischen Komponenten mit einem Anteil von Humus und Pflanzenresten aus dem unmittelbaren Seiten - und Grabenbereich von Verkehrswegen . D as Material kann straßentypische Verunreinigungen enthalten. Die Annahmestelle muss im Kreis Lippe oder in der nächsten Umgebung liegen. Dies ist wichtig , damit mehrere Anfahrten pro Tag möglich sind. Ausschlaggebend ist die Zeit, die LKW ab Kreisgrenze benötigt. Die Anlieferung erfolgt durch den Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lage
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32791
Land: Deutschland
Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht (der eingetragene Wert von 1,00 EUR ist ein Platzhalter). Die Veröffentlichung des Auftragswertes wäre mit der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Kalkulationen, kaufmännische Konzepten) verbunden, die die berechtigten Interessen des Auftragnehmers schädigen würden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.