R.6 VE 439.01 - Umluftmodule Referenznummer der Bekanntmachung: 073-2023-08
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
R.6 VE 439.01 - Umluftmodule
Umluftmodule für den Neubau des Gebäudes R.6 für die medizinische Fakultät der Universität Bielefeld
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld Gelände auf dem Campus der Universität Bielefeld
Das Konzept für den Neubau R.6 Anatomiegebäude und Praktika der Universität Bielefeld ist aus den Besonderheiten von Ort und Aufgabe entwickelt. Der Bauplatz ist geprägt von seiner Lage an den Hängen des Teutoburger Waldes. Das Grundstück weist im Bereich des Baufensters ein Gefälle von ca. 5,00 m auf, welches von Norden nach Süden ansteigt.
Der Neubaukörper R.6 stellt sich als einfacher, viergeschossiger Quader dar, der durch die spezifischen Nutzungen weiter ausformuliert wird. Ein U-förmiger Unterschnitt in Richtung "Campusplatz", "Campusmagistrale" und grüner Fuge in Richtung Baufeld R.7 markiert den Haupteingang. Die notwendigen Technikzentralen werden eingerückt als untergeordnete Bauteile auf der Dachfläche des Baukörpers angeordnet.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Umluftmodule, die u.a. folgende Positionen umfassen:
1 Stück Freiarbeitsplatz mit Zu-/Umluftfeld 250 x 260 cm
16 Stück Zuluftdeckenfeld für Präparationstisch aus LF-Einheiten 210 x 85
6 Stück Zuluftdeckenfeld für Sektionstisch aus LF-Einheiten 210 x 85
4 Stück Zuluftelement für Zuschneidetisch 210 mit integrierter Tageslichtleuchte
Weiteres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Gewerbeanmeldung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen)*. Darf nicht älter als 6 Monate. gerechnet ab Datum der Angebotsfrist, sein.
*Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung über Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Bestehen einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personen und Sachschäden sowie Vermögensschäden
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
nur elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf Grund von § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro netto für die Bieterin/den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.
Um eine Informationslücke für die Auftraggeberin zu verhindern, wird die Möglichkeit in Anspruch genommen, das Gewerbezentralregister zusätzlich bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro netto abzufragen.
Das Formblatt 225a wird nicht nachgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RY1RMVZLPY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.