Städtebauliche Entwicklung „Nahversorgungsgebiet ZVB Sittarder Str.“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gangelt
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.egg-gangelt.de/einzelhandel-gangelt/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.egg-gangelt.de/einzelhandel-gangelt/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gangelt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.egg-gangelt.de/einzelhandel-gangelt/
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauliche Entwicklung „Nahversorgungsgebiet ZVB Sittarder Str.“
Im Zuge einer städtebaulichen Neuordnung im Zentralort Gangelt wurde der Zentrale Versorgungsbereich (ZVB) im Hinblick auf eine nachhaltige Stärkung des Ortskerns neu definiert. Zentraler Bestandteil der Neuordnung ist die Entwicklung von gewerblich genutzten Flächen sowie von Einzelhandels- und Nahversorgungsangeboten (z.B. Vollsortimenter, Discounter, Drogeriemarkt, Bäcker, Metzger, Gastronomie, Schuhgeschäft) südlich der Sittarder Straße, direkt im Anschluss an den gewachsenen Ortskern von Gangelt. Ergänzend sind aus Sicht des Eigentümers EGG auch Gastronomie, Büros und Praxen (keine Wohnangebote) denkbar. Auf den innerhalb des ZVB gelegenen Flächen ist beabsichtigt, nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Einzelhandel zuzulassen. Die EGG als Verkäuferin erwartet einen attraktiven Angebotsmix (Vollsortimenter und ergänzende Sortimente) auf dieser Fläche von insgesamt rund 16.000 m². Auf den übrigen zum Verkauf stehenden Flächen, die außerhalb des ZVB liegen, werden gewerbliche Nutzungen sowie Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten zugelassen, die zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung des Gesamtstandorts führen sollen.
Das Projektgebiet befindet sich westlich des mittelalterlich geprägten Ortskerns von Gangelt. Im Rahmen eines Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) plant die Gemeinde Gangelt die Neuordnung des Areals südlich der Sittarder Straße im Abschnitt zwischen Heinrich-Josef-Otten-Straße und Hastenrather Straße. Dazu hat die EGG ein größeres Areal einschließlich der Projektfläche erworben. Die Flurstücke 87/16, 88/16, 2, 3, 4, 5, 17 und 74/7 sowie einen Teil des Flurstückes 65 sind nun Gegenstand der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Nahversorgungsgebietes an der Sittarder Straße und stehen zum Verkauf. Insgesamt umfasst das Gebiet eine Fläche von ca. 36.361 m².
Abschnitt IV: Verfahren
Sollten Teilnahmeanträge von mehr als 3 geeigneten Bewerbern eingehen, wird anhand der Anzahl der vorgelegten wertbaren Referenzen und der Projektidee einschl. Branchenmix, der Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, des Begrünungskonzepts und der Planung zur Nachhaltigkeit eine Rangfolge gebildet. Bewerber mit identischer Punktwertung werden auf den gleichen Rang gesetzt. Die Wertung erfolgt nach folgenden Maßstäben: Es werden maximal 5 vergleichbare Referenzen bewertet (die Mindestreferenz wird mitgezählt). Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie die Mindestbedingungen gem. B) erfüllt. Pro vergleichbarer Referenz (die Mindestreferenz wird mitgezählt) werden 2 Punkte vergeben, so dass maximal 10 Punkte zu erreichen sind.
o Die Projektidee wird nach dem Schulnotenprinzip durch eine unabhängige Jury bewertet, die aus mindestens 5 Mitgliedern besteht. Maßstab sind die aus der Projektbe-
schreibung ersichtlichen Vorstellungen und Anforderungen. Der Bewerber erhält dabei die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Punkte, es sind maximal 90 Punkte
zu erreichen. Dabei ist vorbehalten, dass auch halbe Noten vergeben werden, für die es einen linearen Abzug von der nächsthöheren ganzen Note gibt (Beispiel zum Branchenmix: Note 1,5 = 45 Punkte). Die Matrix ist in der Projektbeschreibung enthalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein sog. „Investorenauswahlverfahren “ mit Teilnahmewettbewerb, dass nicht den Grundsätzen des
Kartellvergaberechts unterliegt. Bieter haben daher weder Anspruch auf Einhaltung der Regelungen
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) noch der Vergabeordnung für Bauleistungen
(VOB/A (EU)).
In Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) weisen Interessenten ihre Eignung nach, erklären die Bereitschaft zur Berücksichtigung der Mindestbedingungen und können eine erste Projektidee einreichen. Die Einreichungsfrist endet am 14. Juli 2023 um 10:00 Uhr.
In Phase 2 (Angebotsphase) wird den drei aussichtsreichsten Bewerbern die Möglichkeit gegeben, die
Projektidee weiter zu schärfen, einen Angebotspreis zu kalkulieren und im Ergebnis ein ggf. in mehreren Runden zu verhandelndes Angebot abzugeben. Den Zuschlag erhält das aus Sicht der Jury wirtschaftlichste Angebot.
In Phase 1 haben die Bewerber vorzulegen:
A) Eigenerklärung zur Eignung
B) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch
• mindestens eine Referenz über ein in den letzten 10 Jahren realisiertes (= baulich fertiggestelltes und bezogenes) Projekt im großflächigen Einzelhandel (größer/gleich 2.500 m² BGF).
o Dabei müssen Projektierung, Planung und Errichtung gleichermaßen erbracht worden sein.
o Die Projektentwicklung muss im eigenen Betrieb des Bewerbers bzw. bei Einsatz einer
Projektgesellschaft über Mutter-, Schwester- oder Tochterunternehmen erfolgt sein.
o Planung und/oder Errichtung können ggf. auch über dritte Nachunternehmen ausgeführt sein, in diesem Falle ist darzustellen, dass die Koordinierung von Planung und/oder Bau über den Bewerber erfolgte.
o Der Nachweis ist mit aussagekräftigen Unterlagen zu führen, die je Referenz nicht
mehr als 5 DIN A4 Seiten enthalten sollen.
o Es darf und soll mehr als eine Referenz eingereicht werden, welche den genannten
Anforderungen entspricht; dies kann sich positiv auf die Wertung auswirken.
• Sofern der Bewerber selbst nicht über eine ausreichende Referenz verfügt, ist zulässig, dass er
sich eines sog. „Eignungsentleihers“ bedient. Dieser Dritte muss die in B) geforderten Nachweise erbringen. Über eine sog. „Verpflichtungserklärung“ ist sicherzustellen, dass der Eignungsentleiher im Auftragsfall dem Bewerber auch zur Verfügung steht.
C) Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch
• Vorlage einer Erklärung eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts/Sparkasse über die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme. Die Finanzierungszusage muss eine Nettoinvestitionssumme von mindestens 15 Mio. Euro (ohne Grunderwerb) abbilden.
• Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (bei
jüngeren Neugründungen nur soweit vorhanden).
D) Eigenerklärung, die folgenden Mindestbedingungen der Ausschreibung grundsätzlich erfüllen
zu wollen
• Abgabe des vorgegebenen Mindestangebotes für das Projektgebiet in Höhe von 120,00 €/m²
somit 4.363.320,00 Euro. Die Nebenkosten trägt der Käufer.
• Umsetzung der vorgegebenen Zeitplanung
o Vorlage aller für den Start des B-Planverfahrens (FNP-Änderung, Bebauungsplan erforderlichen Unterlagen spätestens 3 Monate nach dem Beurkundungstag des Notarvertrages.
o Einreichung der vollständigen und prüfungsfähigen Bauantragsunterlagen spätestens 3 Monate nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes.
o Bezugsfertige Herstellung aller im städtebaulichen Konzept abgestimmten Gebäude mit Außenanlagen und vom Käufer herzustellenden öffentlichen Erschließungs- und Parkanlagen bis spätestens 3 Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung. Eine erteilte
Teilbaugenehmigung stellt den Fristbeginn dar.
E) Projektidee als Skizze unter Angabe
• des beabsichtigten Branchenmixes mit den jeweiligen Flächenanteilen,
• der beabsichtigten Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Plangebiet,
• des Begrünungskonzepts für die geplanten Gebäude sowie die vorzusehenden Park- und
Verkehrsflächen
• sowie die Planungen zur Nachhaltigkeit bei Planung, Bau und Betrieb.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gangelt
Postleitzahl: 52538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Auswahl des Käufers erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Es handelt sich um ein sog. „Investorenauswahlverfahren “ mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, das nicht den Grundsätzen des Kartellvergaberechts unterliegt. Bieter haben daher weder Anspruch auf Einhaltung der Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) noch der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/A (EU)). Alle Angaben in diesem Formular, die einen anderen Anschein erwecken könnten, sind lediglich erfolgt, weil das Formular die Angabe zwingend fordert. Die EGG bindet sich dadurch nicht an irgendwelche Gesetze, Vorschriften oder Regelungen. Inbesondere ist für eine Nachprüfung nicht die Vergabekammer zuständig, da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag handelt.