Aufbereitung und Transport von Energiehölzern Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nagold
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 72202
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awg-info.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbereitung und Transport von Energiehölzern
Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Durchführung von Dienstleistungen zur Zerkleinerung von Energiehölzern aus der Forstwirtschaft und aus Landschaftspflegemaßnahmen aus dem Kreisgebiet des Landkreises Calw zu Waldhackschnitzeln mit einer maxmalen Korngröße von 50mm. Weiterhin betrifft die ausgeschriebene Leistung die Verladung, den Transport, und die Entladung der Hackschnitzel von den jeweilig wechselnden Hackplätzen zu den Anlagen des Auftraggebers in Nagold und Simmozheim.
Entsorgungsanlage Simmozheim an der Verbindungsstraße Neuhengstett-Möttlingen 75397 Simmozheim, Recyclinghof Nagold Gutenbergstraße 2-8 72202 Nagold
Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Durchführung von Dienstleistungen zur Zerkleinerung von Energiehölzern aus der Forstwirtschaft und aus Landschaftspflegemaßnahmen aus dem Kreisgebiet des Landkreises Calw zu Waldhackschnitzeln mit einer maxmalen Korngröße von 50mm. Weiterhin betrifft die ausgeschriebene Leistung die Verladung, den Transport, und die Entladung der Hackschnitzel von den jeweilig wechselnden Hackplätzen zu den Anlagen des Auftraggebers in Nagold und Simmozheim.
Der Auftraggeber hat einseitig das Recht, den Leistungszeitraum einmalig um ein Jahr bis zum 31.07.2026 zu verlängern. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30 April 2025 schriftlich mitzuteilen, ob er von der vorgenannten
Vertragsverlängerungsoption Gebrauch macht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM76X67
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
§ 160 Abs. 3 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist demnach unzulässig, wenn der geltend gemachte Verstoß nicht fristgerecht gerügt wurde.
Zudem weisen wir darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es steht dem Bieter frei, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland