1578-TB-E2E Testtool Referenznummer der Bekanntmachung: 1578-TB-E2E Testtool
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
1578-TB-E2E Testtool
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt, eine
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Partner über die
zeitlich begrenzte Überlassung von Lizenzen (Subscription/
Miete inkl. Softwarepflege und Support) sowie über
vertragsnahe Softwareleistungen über eine Software "E2E
Testtool" im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (gem. § 14 Abs. 3 Satz 5) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer
Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.
-
Die geschätzten Mengen sowie die Obergrenze sind den
Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Fortführungsoption um 2 mal 12 Monate.
Es ist vorgesehen, auf Grundlage der Erstangebote die
angebotene Lösung des bestplatzierten Bieters im
Rahmen einer Teststellung zu verifizieren.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor den Auftrag auf
Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne eine
Teststellung vorzunehmen.
Voraussichtliches Abrufvolumen und
Volumenobergrenze des Rahmenvertrages als Ergänzung zu
II.1.5) dieser Bekanntmachung:
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden
Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von
4.123.100,00 Euro innerhalb der maximalen
Gesamtvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren Vertragslaufzeit
zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um ein (1) Jahr ermittelt.
Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die
strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder
Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit
einem Volumen um 50% bis zum 1,5-fachen des vorgenannten
geschätzten (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit
ergibt sich eine Obergrenze von 6.184.650,00 Euro.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes
Abnahmevolumen, es sei denn, dass im Rahmenvertrag und/
oder seinen Anlagen für die jeweilige Vertragsleistung eine
Mindestabnahmemenge angegeben ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e109b681-23211bebb5b6b6ca
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e109b681-23211bebb5b6b6ca
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e109b681-23211bebb5b6b6ca
Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.