Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben "Neuordnung und Erweiterung Gymnasium" Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinhagen
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben "Neuordnung und Erweiterung Gymnasium"
Verfahren zur Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben "Neuordnung und Erweiterung Gymnasium" der Gemeinde Steinhagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Steinhagener Gymnasium entstand nach Plänen des Büros Knirr + Pittig Architekten, Essen, dem ersten Preisträger eines Architektenwettbewerbs aus dem Jahr 2000. Es wurde 2003 erstmals bezogen, 2006 fertiggestellt und 2009 durch einen kleinen Anbau erweitert. 2008 wurde das Büro Knirr + Pittig Architekten für dieses Gebäude mit dem Schulbaupreis NRW ausgezeichnet.
Aufgrund des weiter gestiegenen Raumbedarfs beabsichtigt die Gemeinde Steinhagen die Erweiterung und Umstrukturierung des vorhandenen Schulgebäudes von rund 5.000 m² Nutzfläche auf zukünftig rund 7.400 m² Nutzfläche. Wegen steigender Schülerzahlen wurde eine Vergrößerung von der aktuellen Dreizügigkeit auf eine Vierzügigkeit beschlossen. Weiterer Raumbedarf entsteht durch die Umstellung von G8 auf G9 (Abitur nach 13 Schuljahren ab dem Schuljahr 2026/2027) sowie die Umsetzung aktueller pädagogischer Raumkonzepte mit individuellen Lernbereichen.
Das Steinhagener Gymnasium ist die einzige Schule in dieser Schulform im Gebiet der Gemeinde Steinhagen. Das Gymnasium ist eine Schule mit gebundenem Ganztag in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 (künftig: 10). Aktuell besuchen 824 Schüler und Schülerinnen das Gymnasium. Perspektivisch sollen es gut 1.000 Schülerinnen und Schüler sein.
Das Steinhagener Gymnasium ist eine Schule des „gemeinsamen Lernens“. Aktuell werden Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf im gemeinsamen Lernen mit den Förderschwerpunkten „emotionale und soziale Entwicklung“ und „körperliche und motorische Entwicklung“ unterrichtet.
Das Gebäude des Steinhagener Gymnasiums liegt im Randbereich von Steinhagen in weitläufiger grüner Umgebung auf einem Areal, an das die Realschule der Gemeinde sowie eine Mensa und Sportanlagen angrenzen. Es hebt sich architektonisch durch seinen runden, dreigeschossigen Baukörper mit vier größeren heraustretenden eingeschossigen, langgestreckten Trakten von der umgebenden Bebauung ab. Das umgebende Schulgelände ist eben, weitläufig und zum Teil mit Wasserflächen und größeren Grünflächen versehen.
Die Gemeinde Steinhagen hat bereits einen Architektenwettbewerb zur Vergabe der Planungsleistungen ausgelobt. Die diesbezüglichen Auslobungsunterlagen legen wir als Anlage zur Leistungsbeschreibung bei. Es ist beabsichtigt, den Zuschlag für die ausgelobten Generalplanungsleistungen am 30.09.2023 zu erteilen.
Der Bearbeitungszeitraum für die zu erbringenden Leistungen beginnt am 01.10.2023.
Mit der hier ausgeschriebenen Projektsteuerungsleistung soll die Neuordnung und Erweiterung des Gymnasiums der Gemeinde Steinhagen vorbereitet sowie die Planungs- und Bauphase begleitet werden. Der Projektsteuerer soll insbesondere, aber nicht ausschließlich, als Schnittstelle zwischen dem Generalplaner und der Auftraggeberin fungieren. Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB; Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten; Eigenerklärung Russland-Embargo; Eigenerklärung, dass der Bieter bislang seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist (in Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB enthalten). Der Auftraggeber behält sich vor, auf gesondertes Verlangen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates anzufordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, vom jeweiligen Bestbieter auf gesonderte Anfrage die Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder – bei Freiberuflern – eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates zu fordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung des gesondert angeforderten Auszugs nicht älter als drei Monate sein.
Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise: Eigenerklärung, dass der Bieter über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000,00 € für Personen- und von mind. 3.000.000,00 € für Sachschäden mit zweifacher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut verfügt oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann. Ferner ist zu erklären, dass die fälligen Versicherungsprämien gezahlt wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechen-de Versicherungsbestätigung anzufordern. Die Bestätigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Versicherungsbestätigungen nicht älter als 3 Monate sein.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000,00 € für Personen- und von mind. 3.000.000,00 € für Sachschäden mit zweifacher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut verfügt oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann. Ferner ist zu erklären, dass die fälligen Versicherungsprämien gezahlt wurden.
1. Eigenerklärung, dass der Bieter über genügend Beschäftigte und Fachkräfte verfügt, um Aufträge dieser Art erfolgreich zu erfüllen.
2. Eigenerklärung, dass der Bieter mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Aufträge öffentlicher oder privater Auftraggeber erbracht hat. Dabei sind der Umfang des Auftrags, die Ausführungszeit sowie der Namen des Auftraggebers anzugeben.
1. Mindestanforderungen Eignungskriterium Beschäftigte und Fachkräfte: Mindestvoraussetzung: 5 Beschäftigte insgesamt, davon mindestens 2 Architekten oder Ingenieure.
2. Mindestanforderungen Eingnungskriterium Referenzen: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie eine Projektsteuerungsleistung in der Bau- und Immobilienwirtschaft zum Gegenstand haben und der Auftragswert der Referenz mindestens 125.000,00 EUR netto beträgt. Zudem muss sich eine der referenzierten Projektsteuerungsleistungen auf den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung eines Schulgebäudes beziehen. Jede Referenz umfasst die Projektsteuerung der geforderten Referenzmaßnahme durch den Bieter im Rahmen eines Auftrags, der innerhalb der letzten 7 Jahre vor dem Schlusstermin zur Angebotsabgabe abgeschlossen wurde.
Aufträge werden nur an Bieter vergeben, die sich mit Angebotsabgabe verpflichten, bei der Auftragsausführung die landesgesetzlichen Tariftreuevorschriften umzusetzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.