OV-Konstanz-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrakn.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
OV-Konstanz-23
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 36 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 11,8 Mio. Sowie die Glasreinigung mit einer Reinigungsfläche von 30.000 Quadratmetern.
Gebäudereinigung
8 Objekte mit rund 3,7 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Eine Verlängerungsoption von 12 Monaten
Gebäudereinigung
12 Objekte mit rund 4 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche
Eine Verlängerungsoption von 12 Monaten
Gebäudereinigung
13 Objekte mit rund 2,9 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche
Eine Verlängerungsoption von 12 Monaten
Gebäudereinigung
5 Objekte mit rund 1,2 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche
Eine Verlängerungsoption von 12 Monaten
Fensterreinigung
Glas- und Rahmenreinigung von 30.000 Quadratmetern
Eine Verlängerungsoption von 12 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle „Eignung“) zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB – Besondere Vertragsbedingungen) bestehen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es werden drei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50% der Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose gültig. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Konstanz
Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Loslimitierung:
Für die Lose 1 bis 4 erfolgt auf Zuschlagsseite eine Loslimitierung auf zwei Lose. Bieter, die bei mehr als zwei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhalten den Zuschlag auf die beiden Lose mit dem höchsten Angebotspreis.
Objektbegehung freiwillig:
Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können bis zum 9. Juni 2023 (12.00 Uhr MESZ) für den Zeittraum vom 15. Mai 2023 bis 16. Juni 2023 vereinbart werden. Die telefonische Terminvereinbarung erfolgt über 07531-800-1539. Nach Ablauf des 9. Juni 2023 (12.00 Uhr MESZ) ist eine Terminvereinbarung zur Begehung ausgeschlossen.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am:
Dienstag, 20. Juni 2023, 14.00 Uhr (MESZ)
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx