Lieferung eines Gleisarbeitsfahrzeuges (Bauzug) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-8360
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]36
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bonn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swb-konzern.de/einkauf/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Gleisarbeitsfahrzeuges (Bauzug)
Vertrag über die Lieferung von einem neuen schienengebundenem Bauzug (Fahrzeugverbund aus zwei Gleiskraft- und mind. einem Transportwagen) zum Einsatz auf den Strecken der BOStrab und der EBO.
Der Bauzug, der eine Gesamtlänge von 60 m über Kupplungen in Maximalkonfiguration (Gleiskraftwagen 1 + Transportwagen + Gleiskraftwagen 2) nicht überschreiten darf, dient der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten sowie zu Transportfahrten von Baustellenmaterial (u.a. Schienen mit einer Länge v. 18 m) und Baustellenwerkzeugen zur Baustelle verwendet. Weiterhin sollen die Mitarbeiter des Bautrupps mit transportiert werden.
Die Gleiskraftwagen sind als 4-achsige Arbeitsfahrzeuge mit Drehgestellen sowie einer Kabine vorn (Mannschaftskabine), einer Ladeplattform und einer Krananlagen (hydraulisch) als schienengebundenes Zweirichtungs-Fahrzeug auszuführen.
Der Einsatz des Fahrzeugs erfolgt im Stadtbahnnetz der SWB/SSB, der KVB nach BOStrab (Fahren auf Sicht mit Teilnahme am Straßenverkehr und auf Zugsicherung) sowie den Eisenbahnstrecken der HGK nach EBO. Die Zulassung erfolgt sowohl nach BOStrab (Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62), als auch nach EBO (Zulassung nach § 32). Es handelt sich um ein Gleisarbeitsfahrzeug auch für den Schienentransport und ist auszulegen für Normalspur (1.435, bzw. 1.432 mm) und Oberleitungsbetrieb DC 750V, sowie einen ergänzenden Arbeitsantrieb mit Akku.
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 53225 Bonn
Siehe zunächst die Angaben unter II.1.4.
Ergänzend sind folgende Vorgaben (Anpassungen im Verhandlungsverfahren vorbehalten) vorgesehen:
- Länge über Kupplungen in Maximalkonfiguration (Gleiskraftwagen 1 + Transportwagen + Gleiskraftwagen 2) max. 60 m
- Kleinster Zugverband des Bauzuges ist ein Gleiskraftwagen allein als Zweirichtungsfahrzeug bzw. zwei Gleiskraftwagen als Ein/-Zweirichtungsfahrzeuge gekoppelt.
- Gleiskraftwagen 1:
Selbstfahrender Gleiskraftwagen mit Antrieben und Kabine, Ladefläche, Kran, Baustellenanschlüssen und Baustellenbeleuchtung.
- Transportwagen:
Flachwagen mit einer Höhe der Ladeplattform v. 900 mm, max. 950 mm ü. SO, ausgestattet mit Bordwänden (Höhe: 0,40 m) mit steckbaren Rungen. Der Wagen muß u.a. geeignet sein zum Transport von 18 m langen Schienen, mindestens 5 m3/ca. 8 t Schotter als loses Schüttgut, Rolltreppen, mobilen Toiletten etc.
- Gleiskraftwagen 2:
Selbstfahrender Gleiskraftwagen mit Antrieben und Kabine, Ladefläche, Kran und Baustellenanschlüssen und Baustellenbeleuchtung mit Kran analog Gleiskraftwagen 1.
- Die Gleiskraftwagen sind als 4-achsiges Arbeitsfahrzeug mit Drehgestellen sowie einer Kabine vorn (Mannschaftskabine), einer Ladeplattform und einer Krananlagen (hydraulisch) als schienengebundenes Zweirichtungs-Fahrzeug auszuführen.
- Der vorrangige Hauptantrieb erfolgt über den elektrischen Strom aus der Oberleitung, zusätzlich sind Dieselantrieb mit Abgasstufe EU V oder besser, und/oder Akkumulator (Akku) vorzusehen. Der zweite Antrieb ist auch als temporärer Hauptantrieb auszulegen.
- Die Fahrerkabine ist als geräuschgedämmte und wärmeisolierte Kabine mit vollwertiger Fahrerstand + 4 Sitzplätze mit Tisch auszubilden.
- Mindestens 1 Gleiskraftwagen ist mit einem hydraulischen Kran mit mind. 1.100 kg Hubkraft bei einer Reichweite vom 9 m, mit Fernsteuerung des Krans inkl. Fernsteuerung des Fahrzeugs bei maximaler Geschwindigkeit von 3 km/h vorzusehen.
- Es soll eine Achskastenverriegelung automatisch vor der Möglichkeit zum Bedienen des Ladekrans eingeschoben werden. Die Achskastenverriegelung hat den Vorteil, dass das Fahrzeug auch mit angehobener Last verfahren werden kann.
- Der Gesamtkonstruktion sowie allen Komponenten ist konstruktiv eine Mindestnutzungsdauer von 30 Jahren zugrunde zu legen.
- Zulassung: nach BOStrab und im Lastenheft definierte Strecke nach EBO
- Max. statische Achsfahrmasse: 10 t nach BOStrab TR Br. Einhaltung des Stadtbahnerlasses bzw. der Stadtbahnrichtlinien NRW.
- Auslegung Fahrzeug-Höchstgeschwindigkeit 50, bzw. 60 km/h.
- Gefahrbremsung nach BOStrab bis Laststufe II (nach BOStrab TR Br).
- Das Druckluftsystem muss korrosionsfrei und robust ausgeführt werden.
- Die Inbetriebnahmegenehmigung/ Zulassung mit Nachweisführung muss mindestens gemäß den Vorgaben der Checklisten der TAB NRW und der LEV NRW/EB erfolgen.
- Die Fahrzeuge müssen tunneltauglich sein.
- Festigkeitsauslegung auf der Grundlage der DIN EN 12663; die Auslegung Längssteifigkeit "Untergestell-/Kupplungs-ebene" muss mindestens die Vorgaben des Mischbetriebes mit den vorhandenen und zukünftigen Hochflurfahrzeugen der SWB/SSB und KVB erfüllen (Bestandsfahrzeuge 600 kN).
- Auslegung "Crash" nach DIN EN 15227 unter Beachtung des Mischbetriebs mit Eisenbahnfahrzeugen auf den EBO-Strecken der HGK.
- Klimatisierung für Fahrer- und Mannschaftskabine
- Verwendet werden derzeit eine magnetische Zugbeeinflussung sowie eine Induktive Meldungshin- und -rückübertragung System Siemens/BBR, es ist eine systemkompatible Ausrüstung (SWB/SSB, KVB und HGK) erforderlich.
- Die Gleiskraftwagen sind mit ITCS-Bordrechnern auszustatten
- Gesamtes Fahrzeug mit allen (auch mechanischen) Komponenten gemäß Temperaturklasse T3 (EN 50125) auszulegen.
- Brandschutz gem. DIN EN 45545, Fahrzeugeinstufung 2-N, Hazard Level 2.
Andere zusätzliche Fahrzeuge als Baustellenwagen (z.B. Schotterwagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben zum Bieter, Formblatt T1,
2. Im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt T2,
3. Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Schluss des Teilnahmewettbewerbs),
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Formblatt T3,
5. Eigenerklärung zur Projektsprache, Formblatt T4.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt T2) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß den Formblättern T 3 und T 4 sowie einen aktuellen Handelsregisterauszug abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. Eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt T 5) beifügen.
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme (2-fach maximiert) für Personen- und Sachschäden in Höhe von 7,5 Mio. EUR je Schadensereignis und für Vermögensschäden
in Höhe von 7,5 Mio. EUR je Schadensereignis oder Verpflichtungserklärung, eine solche im Zuschlagsfall abzuschließen, Formblatt T6.
2. Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie des Umsatzes mit der Lieferung von Bauzügen, Formblatt T7.
Zu 2. Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 5 Mio. EUR netto pro Jahr.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z. B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt T 5) beifügen.
1. Angaben zu Referenzprojekten im Bereich der Herstellung von Gleisarbeitsfahrzeugen im Nahverkehr aus dem Zeitraum seit dem 1.1.2015 bis zum Schluss des Teilnahmewettbewerbs, Formblatt T8.
2. Vorlage gültiger Zertifikate nach DIN EN 9001, ISO14001, DIN EN 15085 und DIN 6701 ISO/TS 22163 in Verbindung mit IRIS-Zertifizierung (mind. Leistungsstufe BRONZE) oder vergleichbar sowie Verpflichtungserklärung, diese Zertifizierungen für die Dauer der Auftragsdurchführung aufrecht zu erhalten, Formblatt T9.
a) Mindestens 2 abgeschlossene, d. h. abgenommene Projekte betreffend Gleisarbeitsfahrzeuge für den Nahverkehr mit Zugsicherung mit erteilter finaler Inbetriebnahmegenehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde und einem Auftragsvolumen von mindestens 3 Millionen EUR netto. Bei größeren noch nicht abgeschlossenen Projekten genügt es, wenn Schienenfahrzeuge in einem Wert von mindestens 3 Mio. EUR netto entsprechend abgenommen und genehmigt sind.
oder
b) Mindestens 2 abgeschlossene, d. h.abgenommene Referenzprojekte, bei denen der Auftragnehmer die elektrische Ausstattung für Gleisarbeitsfahrzeuge für den Nahverkehr mit Zugsicherung mit erteilter finaler Inbetriebnahmegenehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde geliefert und eingebaut hat UND mindestens 2 abgeschlossene, d. h. abgenommene Referenzprojekte, bei denen der Auftragnehmer die mechanischen Teile von Gleisarbeitsfahrzeuge für den Nahverkehr mit Zugsicherung mit erteilter finaler Inbetriebnahmegenehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde hergestellt hat UND das Auftragsvolumen für beide (Teil-)Referenzprojekte kumuliert mindestens 3 Millionen EUR netto betragen hat. Bei größeren noch nicht abgeschlossenen Projekten genügt es, wenn die Leistungen der (Teil-) Referenzen kumuliert mit einem Wert von mindestens 3 Mio. EUR entsprechend abgenommen und genehmigt sind.
Sollten mehr als 5 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten.
Eine den Mindestanforderungen entsprechende Referenz erhält 1 Punkt. Sofern es sich um ein Gleisarbeitsfahrzeug für den Nahverkehr handelt, das mit einem Akku als Arbeitsantrieb ausgestattet ist, wird 1 Punkt zusätzlich vergeben. Handelt es sich um Fahrzeuge mit einem kleinsten befahrbaren Radius <=25 m, so erhält die Referenz zusätzlich 1 Punkt. Sofern das Referenzfahrzeug Schienen mit einer Länge von 18 Metern transportieren kann, wird 1 Punkt zusätzlich vergeben. Sofern die Referenzfahrzeuge aus einer durchgehenden Oberleitung mit Energie versorgt werden und Energie zurückspeisen, werden weitere 0,5 Punkte vergeben. Sofern die Fahrzeuge parallel im ÖPNV auf Straßenbahnstrecken und auf Eisenbahnstrecken eingesetzt werden (wie hier erforderlich), erhält jede entsprechende Referenz ebenfalls zusätzlich 1 Punkt. Sofern die Referenzfahrzeuge tunneltauglich waren, erhält die Referenz zusätzlich 1 Punkt. Weitere 0,5 Punkte werden vergeben, wenn die Referenzfahrzeuge für das Fahren auf Sicht auszulegen waren.
Je Referenz können somit maximal 7 Punkte erreicht werden; die 3 besten Referenzen je Bewerber werden gezählt, sodass insgesamt maximal 21 Punkte erreicht werden können. Bei Punktegleichheit auf dem 5. Platz entscheidet das Los. Sofern Teil-Referenzen gemäß den Mindestanforderungen zu 1b eingereicht werden, zählen die kumulierten Teilreferenzen (Elektrik und Mechanik) als eine Gesamtreferenz. Bei solchen kumulierten Teilreferenzen genügt hinsichtlich des Kriteriums des kleinsten befahrbaren Radius eine Erfüllung hinsichtlich des mechanischen Teils; hinsichtlich aller anderen Kriterien werden die Zusatzpunkte nur erreicht, wenn beide Teilreferenzen (Elektrik und Mechanik) die jeweiligen Anforderungen erfüllen.
1. Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft nach Vertragsschluss,
2. Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft nach Abnahme im Austausch gegen die Vertragserfüllungsbürgschaft,
3. Im Falle gewünschter Vorauszahlungen: Abgabe einer Vorauszahlungsbürgschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBAY1RBJHXVT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.