Rahmenvertrag über die Lieferung von fm-Büromöbeln vom 01.08.2023 bis 31.07.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2023.05.48.40428
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von fm-Büromöbeln vom 01.08.2023 bis 31.07.2026
Rahmenvertrag über die Lieferung von FM-Büromöbeln
Alle Dienststellen des Mettmann Kreises im gesamten Kreisgebiet 40822 Mettmann
Rahmenvertrag über die Lieferung von FM-Büromöbeln mit einer Laufzeit von 36 Monaten und einem geschätzten jährlichen Beschaffungsvolumen von 100.000 EUR netto für den Kreis Mettmann
Optional wird die Stadt Velbert sich an dem Rahmenvertrag mit einem geschätzten jährlichen Beschaffungsvolumen von 150.000 EUR netto beteiligen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Benennung von mindestens 2 Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der Eignungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wir die Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen -möglichst von Institutionen des öffentlichen Rechts- gefordert.
- Bestätigung des Möbelherstellers nach §5 Abs. 4 DGUV (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): vgl. Ziff. 3 Vergabeunterlagen
Einzureichende Unterlagen:
- 531 EU Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung falls zutreffend (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 324 EU - Angebotsschreiben (asgefüllt) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Dokument Leistungsverzeichnis_Angebot_Möbel (ausgefüllt) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 EU Erklärung Unteraufträge - Eignungsleihe falls zutreffend (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533 EU Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher falls zutreffend (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Mettmann - Verwaltungsgebäude 1
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt.
5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.
8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.
9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
11. Zur Wertung der Angebote im Rahmen der Angebotsphase dienen folgende Zuschlagskriterien:
- angebotene Rabattsätze auf die Herstellerpreislisten inkl. Skonto (Einzelheiten vgl. Ziff. 7 der Vergabeunterlagen) Gewichtung: 70%
- Stundenlohnkosten (Einzelheiten vgl. Ziff. 7 der Vergabeunterlagen) Gewichtung: 30 %
Bei wertungsgleichen Angeboten entscheidet das Los über die Zuschlagserteilung.
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y1DVREE4X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.