Lieferung zum Kauf von 3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0143
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE252359155
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung zum Kauf von 3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t
Lieferung zum Kauf von 3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen im Zuge eines einmaligen Auftrags, der nach ordnungsgemäßer Lieferung, Abnahme und Zahlung der 3 Kehrmaschinen abgeschlossen ist. Zuzüglich eines Nachtrags von 1 Stück identischer Kehrmaschine auf Basis der Bestimmungen des § 132 Abs. (2) Nr. 3 GWB nach dem technisch-wirtschaftlichen Totalschaden einer Maxi Kompaktkehrmaschine aus dem aktuellen Maschinenbestand nach der Angebotsöffnung am 27.04.2023
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schlachthofstr. 8 47167 Duisburg Betriebshof Hamborn
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung zum Kauf von
3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t, zuzüglich 1 Stück weiterer, identischer Maschine als Nachtrag die unter anderem folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
- Zul. Gesamtgewicht max. 11,5 t (11.500 kg)
- Gesamtlänge ohne Besen max. 5.000 mm
- Gesamtbreite max. 2.100 mm (in Ruhestellung der Besen, ohne Spiegel)
- Dieselmotor mit Abgasnorm EURO 6 ober besser
- Geschwindigkeit im Fahrbetrieb min. 70 km/h
- Geschwindigkeit im Arbeits- / Kehrmodus min. 18 km/h
- Kehrgutbehälter mit einem tatsächlich nutzbaren Volumen von
min. 4,0 cbm
- Kehrbreite min. 3.100 mm
- Wasserrückgewinnungs- / Umlaufwasseranlage für ca. 1.000 Liter
- Rechtslenker
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Kehrmaschinen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachtrag über die Lieferung zum Kauf von 1 Stück Maxi Kompaktkehrmaschine mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t auf Basis von § 132 Abs. (2) Nr. 3 GWB
Nationale Identifikationsnummer: DE274014024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.frissen-gmbh.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung zum Kauf von 3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t
Nationale Identifikationsnummer: DE274014024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://frissen-kehrtechnik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1RM8RRLQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.