S3 Speicherplatz für Veeam Replikation Referenznummer der Bekanntmachung: 050-2023-03
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 446219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rku-it.de
Abschnitt II: Gegenstand
S3 Speicherplatz für Veeam Replikation
Die rku.it will erreichen, dass durch die tägliche Kopie auf einen dedizierten S3-Speicherpool mit Lock-Funktionalität ein erweiterter Schutz vor Ransom-Ware Angriffen gewährleistet ist.
Dabei ist wichtig, dass folgendes sichergestellt wird:
- Der S3-Speicher muss das gesamte Diskpool-Speichervolumen wie unter 2 beschrieben abdecken
- Die Übertragung des Änderungsvolumens vom Diskpool auf den S3-Speicher soll nach Abschluss der jeweiligen Sicherung erfolgen. Dabei darf ein Zeitfenster von 10 Stunden nicht überschritten werden. Dies ist durch den Anbieter bei der Dimensionierung der Lö-sung zu berücksichtigen
- Die Lösung soll nach 90 Tagen die jeweils ältesten Backup Daten - getriggert durch Veeam - löschen
Es muss von einem primären Sicherungsbestand von 5 PiB ausgegangen werden, daher ist das System mit mindestens 5 PiB auszustatten. Das Änderungsvolumen beträgt 20 TiB pro Tag und ist in der 5 PiB Auslegung bereits eingerechnet.
Technische Rahmenparameter
Alle Systeme müssen in 19" Racks einbaubar sein; die Racks werden durch rku.it zur Verfü-gung gestellt; hierzu hat der Anbieter die notw. Anzahl Höheneinheiten und Racktiefen zu spezifizieren.
Der Anbieter hat im Angebot zu spezifizieren, welche Art und Ausprägung von Stroman-schlüssen durch rku.it zur Verfügung zu stellen ist.
Die Netzwerkanschlüsse sind per LWL auszulegen. Es steht dem Anbieter frei 10, 25 oder 40 Gbit Übertragungsgeschwindigkeit zu nutzen.
Das Rechenzentrum der rku.it wird mit bis 30°C Kaltluftzufuhr betrieben. Es existiert eine Kaltgangeinhausung. Es besteht keine Möglichkeit der Wasserkühlung.
Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die im Preisblatt angegebene, nutzbare Kapazität durch Veeam Version 11 belegt werden kann.
Ausfallsicherheit und Redundanzen
Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die gesamte Lösung vollständig redundant (ein Ausfall einer Teilkomponente darf nicht zum Ausfall der Gesamtlösung führen) ausgelegt ist, insbesondere:
- Netzwerkanschlüsse
- Stromversorgung
- Lüfter
Die Lösung ist so auszulegen, dass sie auch bei gleichzeitigem Ausfall von mindestens 2 beliebigen Festplatten weiter voll funktionsfähig bleibt; die hieraus resultierenden etwaigen Geschwindigkeitsverringerungen des Systems dürfen die unter 3 angegebenen Zeitfenster für die Datenübertragung nicht gefährden.Die Lösung verfügt über mindestens zwei Hotspares.
Der Austausch einer defekten Komponente sowie Firmware-Updates müssen im laufenden Betrieb durchführbar sein und dürfen die unter 3 angegebenen Zeitfenster für die Datenübertragung nicht gefährden bzw. zum Systemausfall führen.
Systemüberwachung
Die angebotene Lösung muss technisch in das bestehende Monitoringsystem basierend auf Microsoft SCOM eingebunden werden können. Dies ist durch den Anbieter im Zuge der Implementierungs-phase durchzuführen.
Support und Wartung
Die angebotene Lösung muss inkl. 48 Monate Wartung- und Supportvertrag angeboten wer-den:
- Service-Level 24x7x4 (wenn möglich ist Remote-Service, wenn nötig vor Ort im Rechen-zentrum der rku.it)
- Minor- und Major-Updates für Firmware und Admin-Tools sind zu inkludieren
Die Wartung hat Hardware-Ausfälle zu inkludieren.
rku.it GmbH Westring 301 44621 Herne
Die rku.it will erreichen, dass durch die tägliche Kopie auf einen dedizierten S3-Speicherpool mit Lock-Funktionalität ein erweiterter Schutz vor Ransom-Ware Angriffen gewährleistet ist.
Dabei ist wichtig, dass folgendes sichergestellt wird:
- Der S3-Speicher muss das gesamte Diskpool-Speichervolumen wie unter 2 beschrieben abdecken
- Die Übertragung des Änderungsvolumens vom Diskpool auf den S3-Speicher soll nach Abschluss der jeweiligen Sicherung erfolgen. Dabei darf ein Zeitfenster von 10 Stunden nicht überschritten werden. Dies ist durch den Anbieter bei der Dimensionierung der Lö-sung zu berücksichtigen
- Die Lösung soll nach 90 Tagen die jeweils ältesten Backup Daten - getriggert durch Veeam - löschen
Es muss von einem primären Sicherungsbestand von 5 PiB ausgegangen werden, daher ist das System mit mindestens 5 PiB auszustatten. Das Änderungsvolumen beträgt 20 TiB pro Tag und ist in der 5 PiB Auslegung bereits eingerechnet.
Technische Rahmenparameter
Alle Systeme müssen in 19" Racks einbaubar sein; die Racks werden durch rku.it zur Verfü-gung gestellt; hierzu hat der Anbieter die notw. Anzahl Höheneinheiten und Racktiefen zu spezifizieren.
Der Anbieter hat im Angebot zu spezifizieren, welche Art und Ausprägung von Stroman-schlüssen durch rku.it zur Verfügung zu stellen ist.
Die Netzwerkanschlüsse sind per LWL auszulegen. Es steht dem Anbieter frei 10, 25 oder 40 Gbit Übertragungsgeschwindigkeit zu nutzen.
Das Rechenzentrum der rku.it wird mit bis 30°C Kaltluftzufuhr betrieben. Es existiert eine Kaltgangeinhausung. Es besteht keine Möglichkeit der Wasserkühlung.
Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die im Preisblatt angegebene, nutzbare Kapazität durch Veeam Version 11 belegt werden kann.
Ausfallsicherheit und Redundanzen
Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die gesamte Lösung vollständig redundant (ein Ausfall einer Teilkomponente darf nicht zum Ausfall der Gesamtlösung führen) ausgelegt ist, insbesondere:
- Netzwerkanschlüsse
- Stromversorgung
- Lüfter
Die Lösung ist so auszulegen, dass sie auch bei gleichzeitigem Ausfall von mindestens 2 beliebigen Festplatten weiter voll funktionsfähig bleibt; die hieraus resultierenden etwaigen Geschwindigkeitsverringerungen des Systems dürfen die unter 3 angegebenen Zeitfenster für die Datenübertragung nicht gefährden.Die Lösung verfügt über mindestens zwei Hotspares.
Der Austausch einer defekten Komponente sowie Firmware-Updates müssen im laufenden Betrieb durchführbar sein und dürfen die unter 3 angegebenen Zeitfenster für die Datenübertragung nicht gefährden bzw. zum Systemausfall führen.
Systemüberwachung
Die angebotene Lösung muss technisch in das bestehende Monitoringsystem basierend auf Microsoft SCOM eingebunden werden können. Dies ist durch den Anbieter im Zuge der Implementierungs-phase durchzuführen.
Support und Wartung
Die angebotene Lösung muss inkl. 48 Monate Wartung- und Supportvertrag angeboten wer-den:
- Service-Level 24x7x4 (wenn möglich ist Remote-Service, wenn nötig vor Ort im Rechen-zentrum der rku.it)
- Minor- und Major-Updates für Firmware und Admin-Tools sind zu inkludieren
Die Wartung hat Hardware-Ausfälle zu inkludieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Anlage "Referenzen" mit den dort geforderten Angaben. Der Bieter hat mit seinem Angebot drei Referenzaufträge nachzuweisen.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag drei Referenzaufträge nachzuweisen. Es bestehen die folgenden Mindestanforderungen:
- Der Ausführungsbeginn des Referenzauftrags darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschreibung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen; und
- Gegenstand des Referenzauftrags muss die Lieferung und Inbetriebnahme eines S3-Storagesystems sein;
und
- Der Referenzauftraggeber muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD1D900
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.