FE 08.0271/2022/LRB - Optimierung des Produktions- und Kontrollprozesses zur zielsicheren Dosierung und Prüfung des Wassergehaltes von Straßenbetonen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 08.0271/2022/LRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 08.0271/2022/LRB - Optimierung des Produktions- und Kontrollprozesses zur zielsicheren Dosierung und Prüfung des Wassergehaltes von Straßenbetonen
FE 08.0271/2022/LRB - Optimierung des Produktions- und Kontrollprozesses zur zielsicheren Dosierung und Prüfung des Wassergehaltes von Straßenbetonen
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Verkehrsflächen aus Beton zeichnen sich durch eine hohe Dauerhaftigkeit sowie einen geringen Wartungsaufwand innerhalb der Nutzungszeit aus. Diese Eigenschaften werden, neben einer entsprechenden Dimensionierung des Oberbaus, vor allem durch eine gezielte betontechnologische Zusammensetzung der Fahrbahndecke und eine hochwertige Prozessqualität innerhalb der gesamten Herstellungskette erreicht.
Praxiserfahrungen bei Betonstraßenbaumaßnahmen haben gezeigt, dass im Produktionsprozess eine vorhandene Feuchtemesstechnik häufig ungenutzt bleibt, was zu hohen Schwankungen im Wassergehalt führen kann und dementsprechend auch zu variierenden Betoneigenschaften und qualitäten. Stattdessen werden subjektive Bewertungen in Form von auditiven und visuellen Erfahrungswerten herangezogen.
Die im Kontrollprozess gegenwärtig verwendeten Prüfmethoden ermöglichen, im Gegensatz zur alternativen Feuchtemesstechnik, keine raschen korrektiven Prozessmaßnahmen bei Soll Ist Abweichungen, da diese zeitintensiv sowie subjektiv in der Ausführung sind.
In diesem Forschungsvorhaben soll der Produktions und Kontrollprozess von steifen Fahrbanbetonen bezüglich des Wassergehaltes untersucht und optimiert werden. Hierzu sollen moderne Messtechnik eingesetzt und deren Potenzial zu einer damit einhergehenden Steigerung der Steuerungs-/Regelungs- und Messgüte zielorientiert untersucht werden. In praxisnahen Versuchen sowohl im Labor als auch in-situ soll die Messgüte der unterschiedlichen Messtechnologien zur Erfassung der Eigenfeuchte der Gesteinskörnung im Produktionsprozess eruiert und entsprechend quantifiziert werden. Dabei soll der Fokus nicht nur auf die Präzision der Messergebnisse, sondern auch auf die erforderlichen Rahmenbedingungen sowie die Anwendbarkeit und den baupraktischen Nutzen gelegt werden.
Im Rahmen des Kontrollprozesses soll die Prüfung des Wassergehaltes am Frischbeton beleuchtet werden. Hier sollen ebenfalls die Potenziale moderner Feuchtemesstechnik gegenüber den konventionellen Verfahren (Darren und Mikrowelle) aufgezeigt und die Messgüte verglichen werden, um einen raschen Soll Ist Abgleich des Wassergehaltes und somit zeitnahe korrektive Maßnahmen in der Praxis zu ermöglichen.
Im Ergebnis soll in diesem Forschungsvorhaben durch den Einsatz moderner Messtechnik die herstellungsprozesstechnischen Potenziale eines zielsicheren w/z Wertes aufgezeigt werden. Dadurch soll die Realisierbarkeit einer gesteigerten Steuerungs/Regelungs und Messgüte, aus einer Optimierung des Produktions- und Kontrollprozess abgeleitet werden. Mit Hilfe dieser Steigerung der prozesstechnischen Leistungsfähigkeit soll die Grundlage geschaffen werden, nicht nur eine zielsichere Einstellung der Betonzusammensetzung im Produktionsprozess und folglich der Betoneigenschaften zu erzielen, sondern durch einen schnellen und präzisen Kontrollprozess die Homogenität der Betonqualität zu fördern.
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Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
- Erfahrung und Kenntnis in der Erstellung von wissenschaftlichen Berichten und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten sowie der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen, nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
- Erfahrung und Kenntnisse auf dem Fachgebiet der Betontechnologie, insbesondere bei der Charakterisierung von Betonausgangsstoffen, nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
- Erfahrung und Kenntnisse in der prüftechnischen Ansprache von Frisch- und Festbeton (vorzugsweise von Betonen mit steifer Konsistenz), nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3)
- Notwendige technische Grundausstattung für die Durchführung des Projektes, nachzuweisen durch Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Grundausstattung (Bezugszeitpunkt: Auftragsausführung)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.