Ökostromlieferung für die Mittelspannungs-Marktlokationen der Rheinbahn AG für das Lieferjahr 2024 in Ökostromqualität mit mindestens 33% Neuanlagenanteil.
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromlieferung für die Mittelspannungs-Marktlokationen der Rheinbahn AG für das Lieferjahr 2024 in Ökostromqualität mit mindestens 33% Neuanlagenanteil.
Die zu vergebende Leistung umfasst die Belieferung der Rheinbahn AG mit elektrischer Energie aus Ökostrom auf Mittelspannungsebene. Der voraussichtliche Verbrauch beträgt für das Jahr 2024 ca. 100 GWh/a. Die Lieferung erfolgt für zurzeit insgesamt 68 Marktlokationen. Die Einspeisepunkte der Rheinbahn AG befinden sich im Netzgebiet der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, Westnetz GmbH, NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH (vormals Stadtwerke Krefeld), wbm Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH und Stadtwerke Ratingen GmbH und sind an das Netz der allgemeinen Versorgung angebunden. Nicht Gegenstand des Auftrages sind die Netznutzungsverträge mit den jeweils für die Abnahmestellen zuständigen Netzbetreibern; diese Verträge werden von der Rheinbahn bilateral verhandelt.
Düsseldorf
Stromlieferung für ein Jahr für den gesamten MSP-Bedarf der Rheinbahn AG an den jeweiligen Marktlokationen abzüglich etwaiger Eigenerzeugung für den Lieferzeitraum 01.01.2024-31.12.2024 in Ökostrom-Qualität.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Lieferlage bei großen Energiemengen für die kommenden Jahre ist derzeit bei allen angesprochenen Energielieferanten äußerst volatil und gerade für Grünstrom in der hier angefragten Menge gibt es nach einer umfangreichen Markterkundung keinerlei Angebote mit der angestrebten Preisbindung über auch nur ein Jahr. Eine erst kürzlich durchgeführte förmliche Ausschreibung der Stadt Düsseldorf für Strom vergleichbarer Qualität hat kein einziges Angebot ergeben und bei einer vergleichbaren Beschaffung eines großen Krankenhauses, welche durch den Rechtsberater der AG betreut wird, war ebenfalls einzig der örtliche für Haushaltskunden zuständige Ersatzversorger willens und in der Lage die erforderlichen großen Strommengen zur Verfügung zu stellen. Einzig der langjährige Lieferant der Auftraggeberin, die Stadtwerke Düsseldorf AG, der im Zweifelsfall auch hier für die AG der größtenteils zuständige Ersatzversorger wäre (auch wenn die AG mit ihrem Strombedarf der Mittelspannung keinen Anspruch auf Ersatzversorgung hätte), hat indiziert, entsprechende Mengen Grünstrom für einen neuen Auftrag zur Verfügung stellen zu können, doch selbst dort war es äußerst schwierig, eine verbindliche Lieferzusage zu erhalten. Nach all diesen Informationen scheint derzeit aus technischen Gründen die Lieferfähigkeit des Marktes für Grünstrom im Bereich derart großer Mengen mit Preisbindung über selbst ein Jahr völlig gestört zu sein. Aus diesem Grund scheint die Durchführung eines offenen Verfahrens eine bloße Formalie und der Auftrag soll direkt an die Stadtwerke Düsseldorf AG vergeben werden, um den Zeitraum bis zu einer Normalisierung der Energiemärkte zu überbrücken. Eine Ausschreibung der Belieferung ab 01.01.2025 wird vorbereitet und erfolgt, sobald Wettbewerbsangebote aufgrund positiver Rückmeldungen am Markt zu erwarten sind. Es wird davon ausgegangen, dass im Falle einer Veröffentlichung der Vergabe entweder der Tatbestand gem. § 13 Abs.2 Nr.1 SektVO erfüllt würde für ein anschließendes Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Teilnahmewettbewerb oder dass zumindest maximal eine Bewerbung/ein Angebot der Stadtwerke Düsseldorf AG eingehen würde. Da ein solcher Ausnahmetatbestand allerdings nicht analogiefähig ist, wird die Vergabe ohne Aufruf zum Teilnahmewettbewerb auf § 13 Abs.2 Nr. 3b) SektVO gestützt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.swd-ag.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Datum des Vertragsschlusses unter V.2.1) kann nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung möglich ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass das unter V.2.1) eingetragene Datum den Tag der Entscheidung zum Abschlusses des Vertrages meint.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.