Planungsleistung für den Ersatzneubau des Hallenbades Beverungen Referenznummer der Bekanntmachung: 65 20 10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beverungen
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37688
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beverungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung für den Ersatzneubau des Hallenbades Beverungen
Seitens der Stadt Beverungen ist der Ersatzneubau eines Hallenbades im Bereich des Freibad Beverungen geplant. Das neue Hallenbad soll sich direkt an das bereits neu errichtete Umkleidegebäude des Freibades anschließen, sodass das Umkleidegebäude für den Sommer - als auch Winterbetrieb genutzt werden kann. Bei dem Hallenbad handelt es sich um ein 25 m Becken mit Hubboden.
Die anzubietende Planungsleistung umfasst sowohl die Objektplanung als auch die dazugehörige Planung der technischen Gebäudeausrüstung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Beverungen plant, auf dem Gelände des Freibades Beverungen ein Hallenbad zu errichten.
Dieses Hallenbad wurde in einem aus dem Jahr 2020 stammenden Vorentwurf so konzipiert, dass es an das im Jahr 2023 neu errichtete Umkleidegebäude des Freibades angebaut werden soll. Diese Lösung bietet den Vorteil, das neue Umkleidegebäude im Sommer für das Freibad und im Winter für das Hallenbad nutzen zu können.
Das Hallenbad soll ein 25,00m * 10,00m großes Mehrzweckbecken mit einer Tiefe von 2,15 m erhalten. Zusätzlich soll dieses Becken mit einem 12,50m * 10,00m großen Teilhubboden ausgestattet werden.
Die für das Hallenbad benötigte Badewassertechnik (Filterung, Chlorung etc.) soll im nördlichen Teil des Gebäudes untergebracht werden. Die Lüftungsanlage für die Schwimmhalle ist auf dem Dach des erneuerten Umkleidegebäudes anzuordnen. Die Versorgung der Schwimmhalle mit Strom, Frischwasser und Fernwärme erfolgt ebenfalls aus dem benachbarten Umkleidegebäude. Die hierfür notwendigen Anschlüsse wurden beim Bau des Umkleidegebäudes bereits berücksichtigt.
Für den Bau des Hallenbades wurden der Stadt Beverungen aus dem Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ die beantragten Fördergelder bewilligt.
Im Zusammenhang mit der Förderantragstellung wurden die Grundlagenermittlung und die Vorplanung für das Hallenbad abgeschlossen. Diese Vorplanung ist bei den weiteren Planungen zugrunde zu legen.
Im Rahmen dieses Vorentwurfes wurden folgende Nettoherstellungskosten ermittelt, die die Grundlage für das Honorarangebot bilden sollen.
KG 200 Vorbereitende Maßnahmen rd. 19.500,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion rd. 2.023.800,00 €
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen rd. 908.700,00 €
KG 500 Außenanlagen und Freiflächen rd. 109.750,00 €
Summe rd. 3.061.750,00 €
Zur Umsetzung der Maßnahme benötigt die Stadt Beverungen ein Honorarangebot für
die Objektplanung des Gebäudes gemäß § 33-37 HOAI (2021) die Planung der Freianlagen § 38-40 HOAI (2021) und der dazugehörigen Planung der technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 53- §56 HOAI (2021) für die Leistungsphasen 3 bis 9.
Der Planungsauftrag soll zunächst nur für die Leistungsphasen 3 und 4 erfolgen um anhand der dann vorliegenden Kostenberechnung die weiteren Schritte festlegen zu können.
Siehe Bewertungsmatrix im Bewerbungsformblatt und den Teilnahmeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis:
— Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.