EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altpapier für den Landkreis Heilbronn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abfallwirtschaftsbetrieb
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altpapier für den Landkreis Heilbronn
Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Sammlung von Altpapier (nur Depotcontainer und Recyclinghöfe) sowie die Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Heilbronn.
Die zu vergebenden Leistungen werden in fünf Losen ausgeschrieben, welche im Wesentlichen jeweils folgende Einzelleistungen umfasst:
– Los 1: Sammlung von Altpapier mit Depotcontainern;
– Los 2: Sammlung von Kartonagen über Recyclinghöfe;
– Los 3: Verwertung des Altpapiers von Blauen Tonnen und Vereinen;
– Los 4: Verwertung von Altpapier aus Los 1;
– Los 5: Verwertung von Kartonagen (Altpapier) aus Los 2.
Sammlung von Altpapier mit Depotcontainern
Landkreis Heilbronn
– Sammlung des Altpapiers an den Containerstandplätzen im Kreisgebiet;
– Gestellung der Depotcontainer an den Containerstandplätzen (ggf. Reduzierung der derzeitigen Containerzahl geplant);
– Transport des Altpapiers zu einer Umschlaganlage des Auftragnehmers und Durchführung der Umschlagleistung;
– Übergabe von Altpapier an den Auftragnehmer von Los 4 sowie ggf. an Duale Systeme;
– Mengenspanne: 4.400 Mg/a – 6.400 Mg/a.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 30.06.2028), sofern dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung von Kartonagen über Recyclinghöfe
Landkreis Heilbronn
– Sammlung des Altpapiers (Kartonagen) an den Recyclinghöfen;
– Gestellung von gedeckelten Umleercontainern und gedeckelten Wechselcontainern an den Recyclinghöfen;
– Transport des Altpapiers zu einer Umschlaganlage des Auftragnehmers und Durchführung der Umschlagleistung;
– Übergabe von Altpapier an den Auftragnehmer von Los 5 sowie ggf. an Duale Systeme;
– Mengenspanne: 2.800 Mg/a – 3.600 Mg/a.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 30.06.2028), sofern dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung des Altpapiers von Blauen Tonnen und Vereinen
Landkreis Heilbronn
– Übernahme und Verwertung von Altpapier aus der Sammlung mit der „Blauen Tonne“ sowie der Vereinssammlungen an einer Umschlagstelle;
– Durchführung sämtlicher notwendiger Übernahme-, Transport- und Verwertungslogistikleistungen;
– Verwertung/Vermarktung des übernommenen Altpapiers in gesetzlich zugelassenen Anlagen (inkl. Entsorgung anfallender Sortierreste bzw. Störstoffe);
– Mengenspanne gemischtes Altpapier „Blaue Tonne (inkl. Vereinssammlung)“: 10.000 Mg/a – 15.500 Mg/a (Hinweis: Mengenspanne berücksichtigt eine mögliche Herausgabe von Altpapier an Systembetreiber gem. VerpackG).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 30.06.2028), sofern dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung von Altpapier aus Los 1
Landkreis Heilbronn
– Übernahme und Verwertung von Altpapier aus der Sammlung von Altpapier mit Depotcontainern an der Umschlagstelle gemäß Los 1;
– Durchführung sämtlicher notwendiger Übernahme-, Transport- und Verwertungslogistikleistungen;
– Verwertung/Vermarktung des übernommenen Altpapiers in gesetzlich zugelassenen Anlagen (inkl. Entsorgung anfallender Sortierreste bzw. Störstoffe);
– Mengenspanne gemischtes Altpapier „Depotcontainer“: 4.200 Mg/a – 6.400 Mg/a (Hinweis: Mengenspanne berücksichtigt eine mögliche teilweise Herausgabe von Altpapier an Systembetreiber gem. VerpackG).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 30.06.2028), sofern dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung von Kartonagen (Altpapier) aus Los 2
Landkreis Heilbronn
– Übernahme und Verwertung von Altpapier aus der Sammlung von Altpapier (Kartonagen) an den Recyclinghöfen gemäß Los 2;
– Durchführung sämtlicher notwendiger Übernahme-, Transport- und Verwertungslogistikleistungen;
– Verwertung/Vermarktung des übernommenen Altpapiers in gesetzlich zugelassenen Anlagen (inkl. Entsorgung anfallender Sortierreste bzw. Störstoffe);
– Mengenspanne Altpapier (Kartonage) „Recyclinghöfe“: 2.600 Mg/a – 3.600 Mg/a (Hinweis: Mengenspanne berücksichtigt eine mögliche teilweise Herausgabe von Altpapier an Systembetreiber gem. VerpackG).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 30.06.2028), sofern dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 5:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Für die Lose 3 bis 5: Bankerklärung zur Stellung der geforderten Bürgschaften auf gesonderte Anforderung.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden.
Lose 1 bis 5:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 (2022 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Für die Lose 3 bis 5: Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaften im Auftragsfall bestätigt wird.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behälter- oder containergestützte Sammlung/Erfassung von Abfall (PPK, Bioabfall, Restabfall, Altholz oder Sperrmüll) für kommunale Auftraggeber.
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der jeweiligen Umschlaganlage für Altpapier.
Lose 3 bis 5:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von Altpapier/PPK.
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behälter- oder containergestützte Sammlung/Erfassung von insgesamt mindestens 2.500 Mg pro Jahr Abfall (PPK, Bioabfall, Restabfall, Altholz oder Sperrmüll) für kommunale Auftraggeber. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der jeweiligen Umschlaganlage für Altpapier. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Umschlagstelle ist, kann der entsprechende Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Lose 3 bis 5:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von mindestens 3.000 Mg pro Jahr Altpapier/PPK. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
– Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzu-gang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.