Dienstleistungen Softwareentwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen Softwareentwicklung
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD - benötigt für den Aufbau und die Administration von Testumgebungen Unterstützung durch externes Personal.
Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD 76133 Karlsruhe
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt für die Dauer der Rahmenvereinbarung (inkl. Verlängerungsoptionen) 960 PT.
Die Rahmenvereinbarung, beginnt am 14.08.2023 und endet zum 13.08.2023. Der Auftraggeber behält sich vor die Laufzeit des Dienstvertrages jährlich zu verlängern, längstens bis zum
13.08.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucks:
-C3 Eigenerklärung zur Eignung
mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
-Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
-C1 Kriterienkatalog
mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
C3a Eigenerklärung RUS-Sanktionen
C4 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
C5 Erklärung Nachunternehmer
C7 Erklärung Bietergemeinschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich zu diesem Verfahren über das eingesetzte E-Vergabetool statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6Y1DM8Q6FG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_