Europaweite Ausschreibung: Reinigungsleistungen in verschiedenen Gebäuden der Stadt Dorsten Referenznummer der Bekanntmachung: 32/4-2023-29
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46282
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dorsten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.metropoleruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Ausschreibung: Reinigungsleistungen in verschiedenen Gebäuden der Stadt Dorsten
Ausschreibung Reinigungsleistungen in verschiedenen Gebäuden der Stadt Dorsten
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Vertretungsreinigung (01.08.2023 bis 31.07.2027)
Los 2 (Hervest, Lembeck, Rhade, Deuten, Wulfen)
verschiedene Gebäude Stadt Dorsten Dorsten
Ausschreibung Reinigungsleistungen in verschiedenen Gebäuden der Stadt Dorsten
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Vertretungsreinigung 2023 bis 2027
Los 2 (Hervest, Lembeck, Rhade, Deuten, Wulfen)
01.08.2023 bis 31.07.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Dorsten, Ordnungs- und Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle,
Kolkstr. 20, Zimmer 107
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYHD9E2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland