S21, PFA 1.7, Rettungswehr Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64764
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.7, Rettungswehr Tunnel
Gestellung der Rettungswehr (Rettungseinheit gem. Stuttgarter Modell), bestehend aus min-destens einem Angriffs- und einem Sicherungstrupp mit je einem Truppführer und drei Trupp-männern, welche für alle Tunnel der unter Punkt 1.3 beschriebenen Abschnitte baufeldnah in Abstimmung mit dem AG vorzuhalten sind.
Projektraum Stuttgart, S21 PFA 1.7
Zum Leistungsinhalt der Rettungswehr gehört die Bereitstellung mindestens eines Angriffstrupps sowie eines Sicherungstrupps mit einer Besetzung gemäß Ausbauplanung im 1-, 2-
und 3-Schichtbetrieb. Hierzu sind insbesondere die Dokumente
„Hinweise des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zum Einsatz der Gemeindefeuerwehren in Hohlraum- und Tunnelbaustellen in Baden-Württemberg vom 27. Dezember 2019“
und „Gemeinsame Empfehlungen des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration,
des Ministeriums für Verkehr und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
zur Einrichtung von Rettungseinheiten und deren Zusammenarbeit mit den Feuerwehren in
Hohlraum- und Tunnelbaustellen in Baden-Württemberg“
zu beachten und anzuwenden.
Die zu stellenden Truppführer und Truppmänner müssen u. a. folgende Ausbildungen nachweisen:
• Basislehrgang Truppmann und ggf. Truppführer
• Erste Hilfe
• Personenrettung in Tunnelbaustellen
• Brandbekämpfung in Tunnelbaustellen
Darüber hinaus sind die Ausbildungsinhalte gem. dem Hinweispapier „Hinweise des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zum Einsatz der Gemeindefeuerwehren in Hohlraum- und Tunnelbaustellen in Baden-Württemberg vom 27. Dezember 2019“ nachzuweisen.
Die eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine mindestens zweijährige Erfahrung im Bereich
der Tunnelrettung verfügen. Die praktische Erfahrung ist durch Referenzen nachzuweisen, welche dem Angebot beizulegen sind.
Im Auftragsfall ist die Berufserfahrung für neu eingesetzte Mitarbeiter dem AG innerhalb 14 Tage nachzuweisen.
Die Rettungswehr untersteht dem Leitstand des AG.
Gestellung von Kommando- und Rettungsfahrzeugen. Hierbei sind die einschlägigen und aktuell gültigen Normen für spezifischen Anforderungen und die Ausstattung zu beachten und einzuhalten. Landesspezifisch sind insbesondere diejenigen des Landes Baden-Württemberg einzuhalten. Mit dem Angebot sind die Nachweise der Einhaltung zuvor genannter Forderungen für jedes Fahrzeug nachzuweisen.
Im Tunnel dürfen nur Fahrzeuge mit Dieselantrieb eingesetzt werden.
Kosten und Aufwendungen für die Teilnahme an sämtlichen Besprechungen, welche durch den AG angesetzt werden, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AN hat für die Teilnahme an diesen Besprechungen fachkundiges Personal abzustellen.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Suttgart-Wendlingen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die
Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
A2- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
A3- Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
A4- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), §
98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
A5- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
A6- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
A7- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister.
A8- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
A9- Nachweis von min. 5 Referenzen im Bereich Rettungswehr für Tunnelbauprojekte, davon min. 3 im Auftrag der DB AG
A10- Nachweis von min. 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich Rettungswehr für Tunnelbauprojekte von wenigstens 3 Mitarbeitern
A11- Nachweis der Ausbildung/Qualifikation von min. 6 Mitarbeitern als Truppführer mit
folgenden Inhalten:
- Basislehrgang Truppmann
- Lehrgang Erste Hilfe
- Brandbekämpfung in Tunnelbaustellen
- Ausbildungsinhalte gem. Hinweispapier „Hinweise des Ministeriums für Inneres,
Digitalisierung und Migration zum Einsatz der Gemeindefeuerwehren in Hohlraumund Tunnelbaustellen in Baden-Württemberg vom 27. Dezember 2019“
A12- Nachweis der Ausbildung/Qualifikation von min. 3 Mitarbeitern als Truppführer mit
folgenden Inhalten:
- Basislehrgang Truppmann
- Basislehrgang Truppführer
- Lehrgang Erste Hilfe
- Brandbekämpfung in Tunnelbaustellen
- Ausbildungsinhalte gem. Hinweispapier „Hinweise des Ministeriums für Inneres,
Digitalisierung und Migration zum Einsatz der Gemeindefeuerwehren in Hohlraumund Tunnelbaustellen in Baden-Württemberg vom 27. Dezember 2019“
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme; Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssume
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.