Rahmenvertrag IT-Clients Referenznummer der Bekanntmachung: 030-2023-004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag IT-Clients
Die FernUniversität schreibt aus: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsplatzrechner und Notebooks sowie Zubehör. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 03.09.2024, sowie einer einmaligen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart werden. Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr wird auf 30 Arbeitsplatzrechner sowie 120 Notebooks geschätzt (+ Zubehör).
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Arbeitsplatzrechner
FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 47 58097 Hagen
Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr liegt bei 15 Arbeitsplatzrechner
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 03.09.2024 sowie eine einmalige Verlängerungsoption um ein Jahr.
Notebooks
FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 47 58097 Hagen
Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr liegt bei 120 Notebooks.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 03.09.2024 sowie eine einmalige Verlängerungsoption um ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung Sanktionen
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist durch eine Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils in Bezug auf die letzten drei Jahre nachzuweisen.
Der Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 150.000 betragen.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens zwei Referenzen und die technischen Werte der angebotenen Systeme dem Angebot beizufügen.
Für jeden Referenzauftrag bestehen die folgenden Mindestanforderungen:
- Auftragsgegenstand des Referenzauftrags muss die Lieferung von IT-Clients sein, die vom Auftraggeber durchgeführt wurde; und
- der Leistungsausführungsbeginn darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegen; und
- falls der Auftrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch nicht beendet ist, muss die Leistung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht worden sein.
Mindestanforderungen der angebotenen Systeme:
Sysmark 25 Benchmarktest:
- LOS 1:
1800 (Typ 1) / 1500 (Typ 2) "Overall Performance" und 1600 (Typ 1) /1400 (Typ 2) "Productivity"
- LOS 2:
1400 (Typ 1 + 2) "Overall Performance" und 1500 (Typ 1 + 2) " Productivity"
- Die angebotenen IT-Clients erfüllen die Anforderungen des ENERGY STARS oder gleichwertig.
- Bei der angebotenen Software/Betriebssystem handelt es sich um ein minimal notwendiges qualifizieren-des (OEM) Betriebssystem (Originalprodukt) für Microsoft Campus(EES)-Programm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDS3Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.