Gesonderte Schülerbeförderung Neckar-Odenwald-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: LRANOK-BESCH-2023-0009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mosbach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neckar-odenwald-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesonderte Schülerbeförderung Neckar-Odenwald-Kreis
Vergabe der Beförderungsleistung für die SchülerInnen und Schulkindergartenkinder von deren Wohnort zu den kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) bzw. dem Schulkindergarten und zurück.
Los 1
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung von derzeit 5 Personen zum Schulkindergarten Pusteblume in Buchen.
Fahrstrecke: Laudenberg - Langenelz - Mudau - Buchen- Schulkindergarten Pusteblume
Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (2025/2026) bis zum 29.07.2026 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 28.02.2025 von beiden Parteien erklärt sein.
Los 2
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung von derzeit 4 Personen zum Schulkindergarten Pusteblume in Buchen.
Fahrstrecke: Hüffenhardt - Neunkirchen - Neckarelz - Waldhausen - Schulkindergarten Pusteblume
Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (2025/2026) bis zum 29.07.2026 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 28.02.2025 von beiden Parteien erklärt sein.
Los 3
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung von derzeit 8 Personen in Tour 1 und 5 Personen in Tour 2 zum Schulkindergarten Pusteblume in Buchen.
Fahrstrecke:
Tour 1: Adelsheim - Osterburken - Bofsheim - Rinschheim - Hettingen - Schulkindergarten Pusteblume
Tour 2: Schefflenz - Großeicholzheim - Seckach - Schulkindergarten Pusteblume
Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (2025/2026) bis zum 29.07.2026 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 28.02.2025 von beiden Parteien erklärt sein.
Los 4
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung von derzeit 7 Personen zum Schulkindergarten Pusteblume in Buchen.
Fahrstrecke: Altheim - Erfeld - Walldürn - Buchen - Schulkindergarten Pusteblume
Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (2025/2026) bis zum 29.07.2026 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 28.02.2025 von beiden Parteien erklärt sein.
Los 5
74821 Mosbach
Schultägliche Beförderung von derzeit 6 Personen zur Außenklasse der Otfried-Preußler-Schule (OPS) in Mosbach.
Fahrstrecke: Michelbach - Aglasterhausen - Obrigheim - Mosbach - Außenklasse OPS in Mosbach
Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (2025/2026) bis zum 29.07.2026 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 28.02.2025 von beiden Parteien erklärt sein.
Los 6
74821 Mosbach
Schultägliche Beförderung von derzeit 7 Personen zur Außenklasse der Otfried-Preußler-Schule (OPS) in Mosbach.
Fahrstrecke: Waldkatzenbach - Oberdielbach - Binau - Neckarzimmern - Mosbach - Außenklasse OPS in Mosbach
Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (2025/2026) bis zum 29.07.2026 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 28.02.2025 von beiden Parteien erklärt sein.
Los 7
74821 Mosbach
Schultägliche Beförderung von derzeit 5 Personen zur Außenklasse der Otfried-Preußler-Schule (OPS) in Mosbach.
Fahrstrecke: Fahrenbach - Dallau - Sulzbach - Mosbach - Außenklasse OPS in Mosbach
Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (2025/2026) bis zum 29.07.2026 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 28.02.2025 von beiden Parteien erklärt sein.
Los 8
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung in drei Touren zur Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS). Tour 1 mit derzeit 13 Personen sowie zwei Begleitpersonen, Tour 2 mit derzeit 7 Personen und Tour 3 mit 12 Personen sowie einer Begleitperson.
Fahrstrecke:
Tour 1: Leibenstadt - Adelsheim - Zimmern - Seckach-Klinge - AWS - OPS
Tour 2: Osterburken - Schlierstadt - OPS - AWS
Tour 3: Erlenbach - Ballenberg - Oberwittstadt - Hüngheim - Rosenberg - Sindolsheim - Bofsheim - OPS - AWS
Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (2025/2026) bis zum 29.07.2026 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 28.02.2025 von beiden Parteien erklärt sein.
Los 9
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung in zwei Touren zur Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS). Tour 1 mit derzeit 14 Personen sowie einer Begleitperson und Tour 2 mit derzeit 7 Personen.
Fahrstrecke:
Tour 1: Sattelbach - Robern - Krumbach - Balsbach - Scheidental - Reisenbach - Mudau - AWS - OPS
Tour 2: Muckental - Limbach - Laudenberg - OPS - AWS
Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (2025/2026) bis zum 29.07.2026 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 28.02.2025 von beiden Parteien erklärt sein.
Los 10
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung in drei Touren zur Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS). Tour 1 mit derzeit 13 Personen sowie zwei Begleitpersonen, Tour 2 mit derzeit 4 Personen und Tour 3 mit 18 Personen sowie einer Begleitperson.
Fahrstrecke:
Tour 1: Hardheim - Höpfingen - AWS - OPS
Tour 2: Erfeld - Gerichtstetten - Altheim - Rinschheim - OPS - AWS
Tour 3: Wettersdorf - Walldürn - Hainstadt - Buchen - OPS - AWS
Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (2025/2026) bis zum 29.07.2026 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 28.02.2025 von beiden Parteien erklärt sein.
Los 11
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung von derzeit 7 Personen zur Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS).
Fahrstrecke:
Hettigenbeuern - Steinbach - Unterneudorf - Buchen - OPS - AWS
Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (2025/2026) bis zum 29.07.2026 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 28.02.2025 von beiden Parteien erklärt sein.
Los 12
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung von derzeit 5 Personen zur Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS).
Fahrstrecke:
Sulzbach - Oberschefflenz - Großeicholzheim - Waldhausen - OPS - AWS
Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (2025/2026) bis zum 29.07.2026 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 28.02.2025 von beiden Parteien erklärt sein.
Los 13
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung von derzeit 5 Personen zur Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS).
Fahrstrecke:
Obrigheim - Mosbach - Auerbach - OPS
Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (2025/2026) bis zum 29.07.2026 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 28.02.2025 von beiden Parteien erklärt sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Neben der Eigenerklärung des Bieters, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 VgV i.V.m §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie keine Ausschlussgründe aufgrund von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Bezug) vorliegen, muss der Bieter das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe durch folgende Unterlagen belegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht vor dem 15.05.2022 ausgestellt),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung (nicht vor dem 15.05.2022 ausgestellt),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes (nicht vor dem 15.05.2022 ausgestellt),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht vor dem 15.05.2022 ausgestellt).
Alternativ zur Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigungen kann auch eine aktuelle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz vorgelegt werden.
Weiterhin hat der Bieter seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- durch eine Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens in dem der Bieter ansässig ist (z.B. Auszug aus dem Handelsregister) zu belegen und einen Nachweis hierüber vorzulegen. Gleichermaßen wird ein anderer Nachweis, aus dem die erlaubte Berufsausübung hervorgeht, z.B. Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz, akzeptiert.
Hinweis: Die Eigenerklärungen sind auf dem Angebotsformular zu machen. Der AG wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO bzw. Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 6 WRegG anfordern.
1) Eigenerklärungen über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
2) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Höhe der aktuell bestehenden Deckungssummen muss angegeben werden.
Ein Nachweis über das Bestehen der v.g. Versicherung oder die Zusage des Versicheres, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen, inkl. erkennbarer Deckungssummen ist vorzulegen.
Hinweis: Zur Abgabe der geforderten Eigenerklärungen ist das Angebotsformular zu verwenden.
zu 2) Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden muss min. zwei Millionen Euro betragen.
1) Angabe eines vergleichbaren Referenzauftrags in den letzten fünf Jahren im Bereich der Personenbeförderung.
2) Eigenerklärung über die Anzahl der derzeit vom AN beschäftigten Mitarbeiter.
Hinweis: Zur Abgabe der geforderten Eigenerklärungen ist das Angebotsformular zwingend zu verwenden.
zu 1) Es muss mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag aus den letzten fünf Jahren angegeben werden. Vergleichbare Leistungen sind sämtliche Beförderungsleistungen mit Fahrgästen (Bsp. Schülerbeförderung, Taxi- oder Mietwagenbetrieb, Leistungen im Öffentlichen Personennahverkehr).
Konkrete Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind insbesondere unter Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Hinweis: Bei Aufträgen in Baden-Württemberg kommt das Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) zur Anwendung.
Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen müssen sich vor Beauftragung zur Einhaltung der unter Teil 4 des Angebotsformulars genannten Anforderungen verpflichten ("Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene"). Derzeit wird eine Besoldung gemäß dem Niveau des WBO-Tarifvertrags gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform https://www.auftragsboerse.de unter der Kennziffer LRANOK-BESCH-2023-0009 zum Download zur Verfügung stehen. Die gesamte Kommunikation zwischen Bieter und Vergabestelle wird elektronisch abgewickelt. Eine Registrierung des Bieters, zum Sicherstellen des Informationsflusses, wird ausdrücklich empfohlen, ist aber nicht zwingend notwendig. Angebote sind über das Modul Bietercockpit der Vergabeplattform über die bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB.
Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.