2023-0198 Erweiterung Betriebshof Hochfeld, 1. Bauabschnitt: Los 120 (Teillos 1: Tonnenlager und Teillos 2: Fassade) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0198
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0198 Erweiterung Betriebshof Hochfeld, 1. Bauabschnitt: Los 120 (Teillos 1: Tonnenlager und Teillos 2: Fassade)
Erweiterung des Betriebshofes Hochfeld, 1. Bauabschnitt, Los 120 "Tonnenlager".
Die Ausschreibung von Los 120 umfasst 2 Teil-Lose:
- Teil-Los 1: Tonnenlager (ohne Fassade)
- Teil-Los 2: Fassade des Tonnenlagers
Im Teil-Los 2 sind die funktionalen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen an die Fassade beschrieben. Im Rahmen des Angebotes sollen die Bieter einen geeigneten Ausführungsvorschlag für die Fassade anbieten.
Angebote sind nur für alle Lose möglich, d.h. die Bieter müssen - in der Angebotsphase - alle Lose anbieten (vgl. hierzu Anlagen-Nr. 5002_Vergabebedingungen, Ziff. II.3.). Dementsprechend werden auch nur solche Teilnahmeanträge gewertet, die sich auf Teil-Los 1 (Tonnenlager, ohne Fassade) und Teil-Los 2 (Fassade des Tonnenlagers) beziehen
Bereits vorab wird darauf hingewiesen, dass die spätere Wertung und Vergabe der Teil-Lose 1 und Teil-Los 2 einzeln erfolgt, d.h. es ist eine Vergabe der Teil-Lose 1 und 2 an verschiedene Bieter möglich (vgl. hierzu Anlagen-Nr. 5002_Vergabebedingungen, Ziff. II.3.).
Teil-Los 1: Tonnenlager (ohne Fassade)
Betriebshof Hochfeld 47053 Duisburg Das Baugrundstück liegt nördlich des bestehenden Betriebshofs zwischen Werthauser Straße und Vygenstraße. Die Zufahrt erfolgt über die Werthauser Straße im Nordosten und über die Vygenstraße im Nordwesten. Die Baustelleneinrichtungsfläche (rot gefülltes Kästchen) dockt im Nordwesten an das Baugrundstück an.
Konstruktion:
Das Tonnenlager ist als zweigeschossiger Stahlbetonskelettbau geplant. Die Herstellung bietet sich aufgrund des gleichmäßigen Stützenrasters in Fertigteilbauweise an.
Das Tragsystem besteht aus einer 18 bzw. 20 cm starken Stahlbetondecke, die einachsig über Unterzüge im Abstand von 5,00 m spannt. Die Decken können als Elementdecken ausgeführt werden, die auf den Unterzügen aufliegen und anschließend mit Ortbeton ergänzt werden. Die Dachdecke soll für eine extensive Begrünung genutzt werden und hat eine Nei-gung von 3Grad. Die Decke über EG sowie die Bodenplatte werden durch die Lagerung von Tonnen sowie durch leichten Gabelstaplerverkehr beansprucht.
Die Unterzüge sind Fertigteile und haben eine maximale Spannweite von 10,00 m zwischen den Stützen. Durch die Ortbetonergänzung wirken sie zusammen mit der Decke als Platten-balken. Das Stützenraster beträgt somit im Regelfall 5,00 x 10,00 m. Die Stützen haben eine Abmessung von b/h = 40/40 cm und werden zweigeschossig mit angeformten Einzelfundament sowie den Konsolen für die Auflagerung der Unterzüge auf die Baustelle geliefert.
Die Aussteifung erfolgt über die 30 cm starken Stahlbetonwände der beiden Treppenhäuser in Ortbeton.
Gründung:
Unterhalb der Treppenhäuser sind Fundamentplatten vorgesehen.
Unterhalb der Stützen sind angeformte Einzelfundamente vorgesehen.
Im Innenbereich ist eine 20 cm dicke elastisch gebettete Bodenplatte vorgesehen. Die Bo-denplatte wird durch eine umlaufende Frostschürze frostfrei gegründet.
Unterhalb der Flachgründungen ist bis zur OK der Rheinterrassen eine Bodenverbesserung in Form von Gründungspolstern aus RC-Material und Lagermaterial sofern für den Wiederein-bau geeignet vorzusehen, die gemäß den Angaben des Baugrundgutachtens zu verdichten sind. Die Herstellung der Baugrube und der Gründungspolster erfolgt bauseits durch das Los 140. Die Fundamente werden frostfrei gegründet.
Brandschutzanforderungen:
Alle tragenden Bauteile sind feuerbeständig (F90) auszuführen.
Teil-Los 2: Fassade des Tonnenlagers
Betriebshof Hochfeld 47053 Duisburg Das Baugrundstück liegt nördlich des bestehenden Betriebshofs zwischen Werthauser Straße und Vygenstraße. Die Zufahrt erfolgt über die Werthauser Straße im Nordosten und über die Vygenstraße im Nordwesten. Die Baustelleneinrichtungsfläche (rot gefülltes Kästchen) dockt im Nordwesten an das Baugrundstück an.
Nach Abschnitt 5.12 MInBauRL sind in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 die nichttragenden Außenwände und nichttragenden Teile tragender Außenwände über die Anforderungen der BauO NRW aus nicht brennbaren Baustoffen herzustellen. Die Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen aus schwerentflammbaren Baustoffen ausgeführt sein. Schwerentflammbare Baustoffe dürfen im Brandfall nicht brennend abfallen oder abtropfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1RMUZY2S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]