Medizinische Labordienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-042-39-22
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinische Labordienstleistungen
Medizinische Labordienstleistungen für verschiedene LWL-Kliniken und deren Einrichtungen
LWL-Kliniken Lippstadt,Warstein, ZFP Lippstadt
Lippstadt und Warstein
Bereitstellung von jährlich ca. 440.000 Labordienstleistungen für die LWL-Klinik Lippstadt, das LWL-Zentrum für Forensiche Psychiatrie Lippstadt, die LWL-Klinik Warstein (inkl. angeschlossene LWL-Einrichtungen)
Es können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen (siehe Anlage B Preisblatt) abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
LWL-Universitätsklinikum Bochum
Bochum
Bereitstellung von jährlich ca. 105.000 Labordienstleistungen für das LWL-Universitätsklinikum Bochum (inkl. angeschlossene LWL-Einrichtungen).
Es können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen (siehe Anlage B Preisblatt) abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
LWL-Klinik Herten, LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne
Herten und Herne
Bereitstellung von jährlich ca. 130.000 Labordienstleistungen für die LWL-Klinik Herten, die LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne (inkl. angeschlossene LWL-Einrichtungen)
Es können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen (siehe Anlage B Preisblatt) abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
LWL-Klinikum Gütersloh
Gütersloh
Bereitstellung von jährlich ca. 274.000 Labordienstleistungen für das LWL-Klinikum Gütersloh (inkl. angeschlossene LWL-Einrichtungen).
Es können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen (siehe Anlage B Preisblatt) abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
LWL-Klinik Paderborn
Paderborn
Bereitstellung von jährlich ca. 129.000 Labordienstleistungen für die LWL-Klinik Paderborn (inkl. angeschlossene LWL-Einrichtungen).
Es können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen (siehe Anlage B Preisblatt) abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
LWL-Klinik Dortmund
Dortmund
Bereitstellung von jährlich ca. 432.000 Labordienstleistungen für die LWL-Klinik Dortmund (inkl. angeschlossene LWL-Einrichtungen).
Es können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen (siehe Anlage B Preisblatt) abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
LWL-Klinik Hemer Hans-Prinzhorn-Klinik
Hemer
Bereitstellung von jährlich ca. 190.000 Labordienstleistungen für die LWL-Klinik Hemer Hans-Prinzhorn-Klinik (inkl. angeschlossene LWL-Einrichtungen).
Es können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen (siehe Anlage B Preisblatt) abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
LWL-Klinik Hemer Standort TK Plettenberg
Plettenberg
Bereitstellung von jährlich ca. 12.000 Labordienstleistungen für die LWL-Tagesklinik Plettenberg (inkl. angeschlossene LWL-Einrichtungen).
Es können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen (siehe Anlage B Preisblatt) abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind folgende Angaben zu tätigen:
— zum Unternehmen (Name, Straße, PLZ, Ort, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail, Rechtsform, Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, Amtsgericht, Handelsregister-Nr., Vertretungsberechtigte Person, Geburtsname, -datum und -ort sowie Nationalität bei natürlichen Personen; ggf. Anschrift der zuständigen Niederlassung)
— zu Subunternehmen Name, Anschrift, Bezeichnung der Teilleistung, Unterschrift);
— zur Bietergemeinschaft (Name, Anschrift, Bezeichnung der Teilleistung, Unterschrift, Name desbevollmächtigten Vertreters);
— Insolvenzverfahren (Insolvenzverfahren eröffnet, befindet sich in Liquidation).
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
-er / sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
-er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
-er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
-das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
-er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungverfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
-keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerbrechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegisterführen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Aus- schlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Darüber hinaus ist darzustellen, ob bestimmte Systeme oder Normen des Umweltmanagements durchgeführt werden, z. B. eine Zertifizierung nach EMAS oder DIN 14001 oder vergleichbar oder Umweltmaßnahmen wie z.B. Energiekonzepte, nachhaltige Einkaufskriterien, Abfall- und Entsorgungskonzepte, Umweltleitbilder etc.
Außerdem ist ein Qualitätsmanagementbeauftragter mit Name, Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse anzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine gültige Akkreditierung nach EN ISO DIN 15189 (oder gleichwertig) vorhanden ist
Benennung von Referenzen und Subunternehmen.
Zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 2 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind.
Für die Referenzen sind dabei Auftraggeber, ggfs. Ansprechperson*), Telefon-Nr.*), Kurzbeschreibung des Auftrages, Dauer /Länge der Zusammenarbeit zu benennen. Für die Subunternehmer sind die genaue Bezeichnung der Teilleistung, Firma, zu benennen.
*) Diese Angaben müssen aus Datenschutzgründen mit der
Abgabe des Angebotes (noch) nicht gemacht werden. Auf
Aufforderung des Auftraggebers sind diese Angaben
Nachzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Verifizierung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5kAbsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß §65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung für soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne von § 130 Abs. 1 GWB abweichend von § 21 Abs. 6 VgV höchstens sechs Jahre betragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz
NRW) ausführen.
Die Wertung der Angebote wird mit folgenden Kriterien vorgenommen :
1. Preis 90%
2. Nachhaltigkeit der Laborlogistik 10%
Die Bewertung erfolgt auf Grund einer Punktvergabe (0-100).
Dabei werden die o.g. Kriterien in dem jeweils mitgeteilten Umfang berücksichtigt. Die Gesamtbewertung wird im angegeben prozentualen Verhältnis ermittelt.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.