B33n, Abs. C, Tunnel Röhrenberg Referenznummer der Bekanntmachung: B0033_N05_129_29
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
B33n, Abs. C, Tunnel Röhrenberg
B33n, Abs. C, Tunnel Röhrenberg - Örtliche Bauüberwachung Rohbau
B33 zwischen der Anschlussstelle Allensbach West und dem Landeplatz Konstanz
78476 Allensbach
Die Baumaßnahme umfasst den Aus- und Neubau der B33 zwischen der Anschlussstelle Allensbach West und dem Landeplatz Konstanz. Der Bau erfolgt als zweibahnige, vierstreifige Bundesstraße mit insgesamt 3 Einhausungen (Tunnel Röhrenberg, Tunnel Hegne, Tunnel Waldsiedlung).
Im Abschnitt C der Baumaßnahme, in unmittelbarer Nähe zur Gemeinde Allensbach, ist der 970 m lange Tunnel Röhrenberg vorgesehen. Der Tunnel wird in offener Bauweise hergestellt und dient später als Lärmschutztunnel.
Der 970 m lange Röhrenbergtunnel (km 19+430 bis 20+400) soll als 2-zelliger Rechteckrahmen in offener Bauweise hergestellt werden. Der Regelquerschnitt im Tunnel mit jeweils 2 Fahrstreifen je Richtung entspricht dem RQ 31 t gemäß RABT.
Das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Straßenwesen und Verkehr, Baureferat Ost (Referat 47.2), ist für die Baumaßnahme B33neu, Abschnitt C, Tunnel Röhrenberg (hier Rohbau), die verantwortliche Dienststelle.
Zur Unterstützung des Projektteams in Allensbach soll die örtliche Bauüberwachung sowie die geotechnische Dokumentation und Kontrollvermessung für die Rohbauarbeiten des Tunnel Röhrenberg einschl. zugehöriger Gewerke vergeben werden.
Der Auftrag kann ggf. im Rahmen einer Bauzeitverlängerung verlängert werden.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV (50 %):
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV (45 %):
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV (5%):
Personalbestand in den letzten drei Jahren.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung
entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU-Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Insgesamt einen Mittelwert von mindestens 100.000 € brutto im Tätigkeitsbereich der Örtliche Bauüberwachung.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU-Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Leiter Bauüberwachung:
Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium im Bauwesen, das zur Führung der Berufsbezeichnung Bauingenieur (oder vergleichbar) berechtigt; deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift.
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken
Stellvertretender Leiter Bauüberwachung:
Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium im Bauwesen, das zur Führung der Berufsbezeichnung Bauingenieur (oder vergleichbar) berechtigt; deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift.
Überwacher Erdbau:
Abgeschlossenes geowissenschaftliches oder geotechnisches Studium, das zur Führung der Berufsbezeichnung Geologe (oder vergleichbar) berechtigt; deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift.
Überwacher Betonbau/Abdichtung/Innenausbau:
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Betonbau bzw. in der Bauüberwachung Betonbau; deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift.
Vermesser:
Abgeschlossenes vermessungstechnisches Studium oder Ausbildung, das zur Führung der Berufsbezeichnung Vermesser (oder vergleichbar) berechtigt; deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift.
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Vermesser
Projektleitung und Bauüberwachung dürfen nicht in einer Person vereint sein.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Eine vergleichbare Leistung für die örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens 4 Mitarbeiter einschl. Führungspersonal mit mind. 3 Jahren durchgehender Firmenzugehörigkeit (Ingenieure, Geologen und Techniker oder vergleichbar) beschäftigt haben.
Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage beigefügt werden.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens ein eigenes Qualitätsmanagementsystem formlos nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Aus diesem Grund ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
Die geforderten Nachweise gem. § 45(4) Nr. 2 und Nr. 4, § 46(3) Nr. 3 und Nr. 8 sowie Referenzen gem. §46 (3) Nr. 1-2 VgV sind mithilfe der Anlage "Unterlagen zu den Eignungskriterien" einzureichen.
Referenzen:
1. Projektbezeichnung
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)
4. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
5. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.
In Bezug auf den vg. wertungsrelevanten Zeitraum von zehn Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.
Für jede(n) Mitarbeiter(in), der/die im Projekt eingesetzt werden soll, ist ein Lebenslauf mit Nachweis eines entsprechenden Studiums bzw. Ausbildung (oder vergleichbar), Berufserfahrung und Weiterbildung sowie die Unternehmenszugehörigkeit (Bewerber, ARGE Partner, Unterauftragnehmer) mit Anzahl der Jahre der Unternehmenszugehörigkeit beizufügen.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. geltendem Landesrecht
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen
im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke,
Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
- Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Geotechnik, Ausgabe 2014 (TVB-Geotechnik)
- Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung, Ausgabe 2022
(TVB-Ingenieurvermessung)
- Schnittstellenbeschreibung Anlage 1-5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/