ExWoSt - Innovative Wohnformen - best practices, Projektionen und Realisierungsbedingungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-23.130
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
ExWoSt - Innovative Wohnformen - best practices, Projektionen und Realisierungsbedingungen
Der Druck auf den Wohnungsmarkt lässt offenkundig nicht nach. Zugleich ist der Wunsch nach einem Einfamilienhaus in der Generation der Familiengründenden verbreiteter denn je. Diesem Wunsch stehen unter geltenden Bedingungen zumindest in den nächsten Jahren nicht immer ausreichende oder von der Lage her passende Angebote gegenüber. Neubauprojekte konkurrieren mit dem gebotenen Freiflächenschutz. Wohnungen im bestehenden Geschosswohnungsbau haben oft Mängel, wie schlechte Bauqualität und Hellhörigkeit, entsprechen aufgrund der Dichte häufig nicht der Nachfrage, und ihnen fehlt ein hinreichendes Angebot an zugänglichen Grün- und Freiflächen. Durch Nachverdichtung kann ein etwaiges Defizit noch erhöht werden.
Standardlösungen sind somit an ihre Grenzen gekommen, werden aber viel zu häufig noch „auf die Schnelle“ realisiert. Die Wohnungsmärkte brauchen innovative, lokal angepasste Lösungen im Bestand, durch Umbau, aber auch durch Neubau möglichst auf brachgefallen Flächen oder dort, wo Innenentwicklung ohne nachweisbare Beeinträchtigungen für die Quartiersbevölkerung möglich ist. Es stellt sich die Frage, nach der Zukunft des Wohnens. Deswegen soll - übereinstimmend mit dem Maßnahmenkatalog des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum (2022) - das Augenmerk auf außergewöhnliche Wohnformen in Städten und Gemeinden unterschiedlicher Größenordnungen gelenkt werden.
Es ist naheliegend, dass die Pandemie das Bewusstsein für die Qualität des Wohnens erhöht hat. Es geht deshalb um ansprechende Wohnformen, die eine geringere Wohnfläche pro Kopf in einzelnen Wohnungen durch Gemeinschaftsräume und attraktive, grüne Bereiche im direkten Umfeld kompensieren (wie z.B. schon mehrfach realisierte Mehrgenerationenhäuser, Baugruppen, wieder- und umgenutzte Klosteranlagen und andere historische Gebäude zur Wohnfunktion etc.). Eine stärkere Verbreitung solcher Projekte dient sowohl der Stadtgesundheit als auch der Klimaanpassung, verspricht mehr Robustheit der Quartiere und kann dem bauplanerischen Grundsatz einer sozialgerechten Bodennutzung Rechnung tragen.
Neue Wohnformen im urbanen und ländlichen Raum werden die Nachfrage nicht gänzlich von Ein- und Zweifamilienhäusern ablenken. Aber: wenn sie neben den Gemeinschaftsmöglichkeiten den notwendigen privaten Rückzug durch gute Zuschnitte und gute Bausubstanz ermöglichen, stellen sie möglicherweise flächensparende Alternativen dar, die es sich lohnt auszuprobieren und weiterzuentwickeln.
Das Forschungsprojekt soll einen Überblick der Bedarfe und Möglichkeiten innovativer Wohnformen liefern. Damit sollen Fragen an das Wohnen der Zukunft, Flächenverbrauch (Suffizienz) und Realisierbarkeit beantwortet werden.
siehe "Leistungsbeschreibung"
siehe "Leistungsbeschreibung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.