Ausstattung Kindertageseinrichtung „Abenteuerland“
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.clp-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Kindertageseinrichtung „Abenteuerland“
Der AG beabsichtigt die Erstausstattung einer neuen fünfgruppigen Kindertageseinrichtung mit Mobiliar/Einrichtungsgegenständen, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Elektrogeräten, Computer Hardware, Einrichtung Küche. Gegenstand des hiesigen Verfahrens ist ausschließlich die Lieferleistung betreffend das/die Mobiliar/Einrichtungsgegenstände und das Spiel- und Beschäftigungsmaterial. Die Lieferung hat spätestens bis zum 15.09.2023 zu erfolgen.
Ausstattung Kindertageseinrichtung „Abenteuerland“
Stadt Kamp-Lintfort
Der AG beabsichtigt die Erstausstattung einer neuen fünfgruppigen Kindertageseinrichtung mit Mobiliar/Einrichtungsgegenständen, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Elektrogeräten, Computer Hardware, Einrichtung Küche. Gegenstand des hiesigen Loses ist ausschließlich die Lieferleistung betreffend das/die Mobiliar/Einrichtungsgegenstände Die Lieferung hat spätestens bis zum 15.09.2023 zu erfolgen.
Es handelt sich um eine auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ vom 19. Oktober 2020 (Runderlasses des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI)) geförderte Maßnahme (städtischer Investitionskostenzuschuss).
Ausstattung Kindertageseinrichtung „Abenteuerland“
Stadt Kamp-Lintfort
Der AG beabsichtigt die Erstausstattung einer neuen fünfgruppigen Kindertageseinrichtung mit Mobiliar/Einrichtungsgegenständen, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Elektrogeräten, Computer Hardware, Einrichtung Küche. Gegenstand des hiesigen Loses ist ausschließlich die Lieferleistung betreffend das Spiel- und Beschäftigungsmaterial. Die Lieferung hat spätestens bis zum 15.09.2023 zu erfolgen.
Es handelt sich um eine auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ vom 19. Oktober 2020 (Runderlasses des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI)) geförderte Maßnahme (städtischer Investitionskostenzuschuss).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für beide Lose gilt:
• Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/die Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
• Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Für beide Lose gilt:
• Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
o mindestens 3.000.000,00 EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie
o mindestens 1.000.000,00 EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
Weitere Anforderung:
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindes-tens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
• Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft betreffend Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen über früher ausgeführte Leistungen in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
• Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft betreffend Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen über früher ausgeführte Leistungen in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
- Mindestens 2 vergleichbare Referenzen Lieferung von Mobiliar und Einrichtungsgegenständen (Kita) mit einem Auftragsvolumen von mind. 150.000 € netto (Los 1) bzw. von Spiel- und Beschäftigungsmaterial (Kita) mit einem Auftragsvolumen von mind. 50.000 € netto (Los 2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für alle Lose gilt:
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bietergemeinschaft im Falle der Angebotsbearbeitung und einer
Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bietergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bietergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3).
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die
Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bieter/Bietergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebotes noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig),
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG,
- Eigenerklärung zur Betriebspflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto,
- Eigenerklärung/ Angaben zu geeigneten Referenzen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, grundsätzlich nicht.
Hinweis:
Bedient sich der Bieter oder das/die Mitglied/er einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bieter oder das/die Mitglied/er einer Bietergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer anzugeben.
Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot unter Verwendung der bereitgestellten Vordrucke beizubringen.
Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der je Los für den Zuschlag vorgesehen ist, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.