Lieferung von Gas Referenznummer der Bekanntmachung: RVÜ-020-27-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Gas
Beschaffung von Gas
Wertungspreis für das Los 1
Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lichtenau, Marsberg, Gütersloh, Stemwede
Lieferung von Erdgas für die LWL-Liegenschaften
Die Laufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum 31.12.2024 gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026
Wertungspreis für das Los 2
Münster, Reken, Bochum, Herten, Dortmund, Lengerich, Marl-Sinsen, Hörstel
Lieferung von Erdgas für die LWL-Liegenschaften
Die Laufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum 31.12.2024 gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026
Wertungspreis für das Los 3
Olpe, Soest, Hagen, Hemer, Lippstadt, Warstein, Hamm
Lieferung von Erdgas für die LWL-Liegenschaften
Die Laufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum 31.12.2024 gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Zudem muss eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abgegeben werden.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seinen Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen nd entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Der Umsatz des Unternehmens für den Geschäftsbereich "Lieferung von Gas (Gesamt)" der letzten 3 Geschäftsjahre muss angegeben werden.
Sofern ein Bieter zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, behält sich der Auftragnehmer im Zweifelsfall vor, eine weitergehende Bonitätsprüfung vorzunehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Jahresumsatz des Bieters muss mindestens doppelt so hoch sein, wie der geschätzte jährliche Jahresauftragswert (brutto). Der Bieter hat bei einer Bonitätsprüfung eine mindestens mittlere Bonität nachzuweisen.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen aus dem Bereich "Lieferung von Gas" zu benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich Art und Umfang möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es ist mindestens eine Referenz anzugeben. In der Regel muss die Referenz:
- mindestens die gleiche Liefermenge enthalten,
- mindestens die gleiche Anzahl an Abnahmestellen,
- aus einem aktuellen Vertragsverhältnis stammen oder bei beendeten Verträgen darf das Vertragsende nicht mehr als 36 Monate zurückliegen,
- eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Der Nachweis kann auch durch mehrere Referenzen erbracht werden, sofern diese in der Summe die geforderten Mindestkriterien erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die genannte Ansprechperson bis zum 07.06.2023 zu richten.
Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.