Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb für das Modellquartier westlich der Busso-Peus-Straße in Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0454-61

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Münster
Nationale Identifikationsnummer: DEA33
Postanschrift: Klemensstr. 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenster.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRMLDGM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRMLDGM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb für das Modellquartier westlich der Busso-Peus-Straße in Münster

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0454-61
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2020 die Entwicklung neuer Münster Modell-quartiere für zwei zentrale Stadträume rund um die Lebensader des Kinderbachbo-gens und der Wissensquartiere im Nordwesten sowie dem Dortmund-Ems-Kanal und den Stadthafen 2 im Südosten beschlossen. In direkter Nachbarschaft der alten Han-delsroute und Allee "Appelbreistiege", dem Stadtteilzentrum Gievenbeck sowie dem Technologie- und Wissensquartier soll ein neues lebendiges Münster Modellquartier 2 in einer dichten, vitalen Mischung aus Wohnen, Wissenschaft und Forschung, sowohl im gesamten Quartier als auch nach Möglichkeit in den einzelnen Baufeldern entste-hen.

Das ca. 18 ha große Wettbewerbsgebiet des spielt eine besondere Rolle. Innerhalb des Areals sollen nicht nur die Verknüpfungen und Voraussetzungen für die Arbeits-plätze der Zukunft rund um Forschung und Wissenschaft geschaffen werden, die zeit-gemäße Herausforderung liegt auch in einem möglichst hochgradig zu mischenden Quartier mit einer zu überprüfenden Ziel-Bruttogeschossfläche von ca. 167.000 qm. Im Sinne einer verantwortungsvollen Urbanität und Mischung, vor dem Hintergrund weniger noch vorhandener Flächenressourcen in Münster, sind im Programm zum Wettbewerb auch geförderte Wohnangebote, einschließlich zugehöriger Anteile für Studierende vorgesehen.

Das Wettbewerbsgebiet an der Busso-Peus-Straße soll über den Kindebachbogen mit dem weiteren Modellquartier an der Steinfurter Straße und über die Kernstadt hinweg mit den Modellquartieren im Bereich des Dortmund-Ems-Kanals, im Kontext einer weiterwachsenden Stadt, stadträumlich und funktional in Beziehung gesetzt werden.

Der Wettbewerb wird als begrenzt offener zweiphasiger städtebaulich-landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb für Bearbeitungsgemeinschaften der Fachdisziplinen Stadtplanung - Landschaftsplanung und Entwässerungsplanung durchgeführt.

Zu vergebende Leistungen:

Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs / Rahmenplans gem. Merkblatt 51 - der Ar-chitektenkammer Baden-Württemberg (Stand Dezember 2020) in den Leistungspha-sen 1-3 / Honorarzone III i.V.m. HOAI 2021 Anlage 9 "Besondere Leistungen zur Flä-chenplanung". Es werden die Fachdisziplinen Stadtplanung und Landschaftsplanung als Planungsteam beauftragt.

Erstellung des Entwässerungskonzeptes, in Abhängigkeit zur Überarbeitung des städ-tebaulichen Entwurfs und im Detaillierungsgrad angepasst an den Städtebaulichen Entwurf.

Die Beauftragung der Landschaftsplanung erfolgt dabei gemäß HOAI 2021 Teil 2 "Flächenplanung"; Abschnitt 2 Landschaftsplanung / hier: § 24 "Grünordnungsplan" (LP 1- 4 / / Honorarzone II, umfasst jedoch nicht das Bearbeiten der naturschutzrecht-lichen Eingriffsregelung).

Die Rahmenplanung beinhaltet darüber hinaus die ganzheitliche, gestalterische, stra-tegische und konzeptionelle Bearbeitung und integrierte Darstellung aller wesentlichen städtebaulichen Elemente zu einer räumlichen Entwicklung. Er macht Aussagen ins-besondere zu baulich-räumlichen, gestalterischen, funktionalen, verkehrlichen und landschaftlich / freiräumlichen Dimensionen. Ziel ist die Erreichung eines überarbeite-ten städtebaulichen Rahmenkonzepts / Rahmenplans mit integrierter Landschaftspla-nung / Grünordnungsplanung / Entwässerungsplanung als Vorstufe zum Rechtsplan nach BauGB (u. a. zeichnerische Festsetzungen).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

1) Es werden Bewerberinnen und Bewerber (Stadtplaner / Stadtplanerinnen mit Land-schaftsarchitektinnen / -architekten und mit Entwässerungsingenieurinnen / -ingenieuren - im Folgenden Teilnehmende genannt) gesucht, die Erfahrung in der Planung von vergleichbaren Planungsaufgaben haben.

2) Die Auswahl der max. 10 geeigneten Teilnehmenden erfolgt in einem Teilnahme-wettbewerb, der dem Wettbewerb nach RPW 2013 vorgeschaltet ist. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt bei Vollständigkeit der Unterlagen und Erfüllung der Aus-schluss- / Mindestkriterien über das Los.

3) Als Mindestkriterien zur Bewerbung gelten:

3.1. Mindestbedingung Teamzusammensetzung: Zulassungsberechtigt sind Teilneh-mende (Teams) aus Stadtplaner / Stadtplanerinnen mit Landschaftsarchitektin-nen / -architekten und mit Entwässerungsingenieurinnen / -ingenieuren.

3.2. Mindestbedingung Berufshaftpflichtversicherung: im Auftragsfall mindestens fol-gende Deckungssummen für Personenschäden 500.000 EUR und für sonstige Schäden 300.000 EUR versicherbar, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungs-jahr. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungs-summe erfolgt über den Bewerberbogen eine Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens zu den geforderten Summen angehoben werden.

3.3. Mindestbedingung Referenzen: Jeweils zwei Referenzen für die Fachrichtung Stadtplanung, Landschaftsplanung und Entwässerungsplanung. Die Mindestan-forderungen an die Referenzen sind:

a) Stadtplanung (2 Referenzen): Flächenplanung z. B. städtebauliche Planung, Masterplan, Rahmenplan gem. Merkblatt 51 bzw. besondere Leistung zur Flächenplanung gem. Anlage 9 HOAI oder vgl.; Alter max. 10 Jahre. Die letz-te abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht worden sein (Stichtag: 01.05.2013 oder später); Mindest-größe: Fläche von 20.000 qm (2 ha); Wettbewerbserfolge in Form von Prei-sen und Anerkennungen sind zugelassen, sofern die weiteren definierten Mindestanforderungen erfüllt sind.

b) Landschaftsplanung (2 Referenzen): Landschaftsplanung, Rahmenplanung gem. Merkblatt 51 bzw. besondere Leistung zur Flächenplanung gem. Anlage 9 HOAI oder § 24 HOAI oder vgl.; Alter max. 10 Jahre. Die letzte abge-schlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 10 Jah-re erbracht worden sein (Stichtag: 01.05.2013 oder später); Mindestgröße: Fläche von 10.000 qm (1 ha); Wettbewerbserfolge in Form von Preisen und Anerkennungen sind zugelassen, sofern die weiteren definierten Mindestan-forderungen erfüllt sind.

c) Entwässerungsplanung (2 Referenzen): Entwässerungskonzeptionen, Fach-beitrag zur Rahmenplanung oder vgl.; Alter max. 10 Jahre. Die letzte abge-schlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 10 Jah-re erbracht worden sein (Stichtag: 01.05.2013 oder später).

4) Die Eignung entsprechend §75 VgV ist durch die vollständig ausgefüllten und von dem / den Büroinhaber(n), Büroinhaberin(en) dem / den Geschäftsführer(n), Ge-schäftsführerin(en) und / oder dem / den bevollmächtigten Vertreter(n), Vertrete-rin(en) unterzeichnete Bewerbungsformulare einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Benennung von geforderten Referenzen nachzuweisen. Eine Eig-nungsleihe ist grundsätzlich möglich.

5) Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Auftraggeberin weitgehend grundsätz-lich auf Eigenerklärungen in den Bewerbungsunterlagen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit vom Bewerbenden mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung eingereichter Eigenerklärungen beim Bewerbenden mit gesondertem Schreiben unter Fristsetzung erfolgende Abforderung der entsprechenden, jeweiligen gültigen Bescheinigungen zu überprüfen. Sollte sich im Verlaufe des Verfahrens her-ausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der / die Be-werbende aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 56 VgV vor, Nachweise nachzufordern. So-fern vom Bewerbenden / den Mitgliedern einer Bewerbungsgemeinschaft eine Ein-heitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungsnachweis vorgelegt wird, muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der unter III.1) ge-nannten Kriterien erforderlich sind. Der Globalvermerk der EEE findet keine Anwen-dung. Angaben nach Teil II D. der EEE werden nicht gefordert.

6) Teilnahmeanträge per E-Mail o. Fax und Papier sind unzulässig. Für den fristgerech-ten Eingang ist der / die Bewerbende verantwortlich. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. Grundvoraussetzung zur Bewertung der Bewer-bung ist der fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Es sind die Vordrucke der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.

7) Zur Teilnahme am Verfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:

a) Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag Formblatt 01 - Bewerbungsbogen (für jeden Partner, jede Partnerin der Bewerbung) inkl. er-forderlicher Anlagen. Über das Bewerberformblatt erfolgt ferner eine Eigenerklä-rung über das Vorliegen der Berufshaftpflichtversicherung und Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall, sofern die Deckungssummen der bestehen-den Berufshaftpflichtversicherung nicht ausreichen.

Diese Erklärung ist von jedem Partner oder Partnerin der Bewerbung und auch von jedem Eignungsleihendem nach § 47 VgV abzugeben.

Die Befähigung zur Berufsausübung (z.B. Kammernachweis) gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufsregister ist für die Fachdisziplinen Stadtplanung und Landschaftsplanung als Anlage beizufügen. Zudem ist die Befähigung zur Be-rufsausübung als Entwässerungsingenieurin / -ingenieur als Anlage beizufügen.

b) Ausgefüllte Projektdatenblätter (Formblatt 02 Projektdatenblatt) jeweils für die nachzuweisenden Referenzen der Fachrichtungen Stadtplanung, Land-schaftsplanung und Entwässerungsplanung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Be-kanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplanerin bzw. Stadtplaner, Landschafts-architektin bzw. -architekt, Ingenieurin bzw. Ingenieur als Entwässerungsplaner) zu führen (Fortführung unter VI.3.1 Zusätzliche Angaben)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Mindestzahl: 10
Höchstzahl: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1. TELEINTERNETCAFE, Berlin mit Treibhaus Landschaftsarchitektur, Berlin und Ingenieurgemeinschaft Reese + Wulff GmbH, Elmshorn
2. BEHNISCH ARCHITEKTEN, Stuttgart mit mahl?gebhard?konzepte - Land-schaftsarchitekten BDLA Stadtplaner Partnerschaftsgesellschaft mbB, München und Geoteck Ingenieure GmbH, Kirchheim unter Teck
3. Karres en Brands, Hamburg und Hilversum mit hausinterner Landschaftsarchi-tektur und Entwässerungsplanung
4. Spengler-Wiescholek, Hamburg mit el:ch landschaftsarchitekten partgmbb, Ber-lin und G.U.B. Ingenieur AG, Potsdam
5. Sweco Sverige AB, Stockholm mit hausinterner Landschaftsarchitektur und Ent-wässerungsplanung
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

IV.1.9.1) Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge:

Qualität der städtebaulich-freiraumplanerischen Gesamtkonzeption; Gestalt- und Nut-zungsqualität vor allem in Bezug zur gewünschten Mischung inkl. dazugehöriger Frei-raumkonzeption; Qualität des Mobilitäts- und Erschließungskonzeptes sowie Stell-platznachweis; Ideen zum Prozessdesign eines Modellquartiers; Realisierungsfähigkeit in Baustufen und Wirtschaftlichkeit; Maßnahmen zur Klimaschutz, Klimaanpassung, Ökologie und Nachhaltigkeit; Nachweis eines qualitätvollen Entwässerungskonzepts. Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die an-gegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. Die darge-stellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.

IV.1.9.2) Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb:

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Be-arbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013, § 8 (2) sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit der ers-ten Preisträgerin / dem ersten Preisträger durchgeführt. Sollte eine Beauftragung des / der ersten Preisträgerin / Preisträger aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beab-sichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträgerinnen und -trägern fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50 % in das Verhand-lungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Auftragskriterien ermittelt. Die endgütigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskrite-rien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/06/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für den Wettbewerb (Phasen 1 und 2) steht insgesamt ein Preisgeld von netto 200.000 EUR zur Verfügung. Diese werden wie folgt in beiden Wettbewerbsphasen ausgeschüttet:

Für den Wettbewerb der Phase 1 steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von netto 70.000 EUR zur Verfügung die gleichmäßig unter den ausgewählten Teilnehmenden für die Phase 2 ausgeschüttet wird.

Für den Wettbewerb der Phase 2 steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von 130.000 EUR netto zur Verfügung. Diese Summe wird als Preise und Anerkennungen wie folgt verteilt:

1. Preis: 44.200 EUR netto

2. Preis: 29.900 EUR netto

3. Preis: 22.100 EUR netto

4. Preis: 15.600 EUR netto

Sowie 2 Anerkennungen mit je 9.100 EUR netto

Das Preisgericht ist berechtigt, die Wettbewerbssumme durch einstimmigen Be-schluss eine andere Verteilung der Preisgelder vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Wird gem. RPW 2013 besetzt. Fachpreisgericht:
1. Prof. Kunibert Wachten, Dortmund (Stadtplaner)
2. Prof. Christa Reicher, Aachen (Stadtplanerin)
3. Robin Denstorff, Stadtbaurat der Stadt Münster
4. Prof. Cornelia Müller, Osnabrück / Berlin (Landschaftsarchitektin)
5. Prof. Dr. Mathias Uhl, Münster (Siedlungshydrologie und Wasserwirtschaft)
6. Ina Laux, München (Stadtplanerin)
Stellvertretungen:
- Christopher Festersen, Leiter des Stadtplanungsamtes Münster (Bauassessor)
- Jörg Krause, Dezernent für Planungs- und Baukoordination Stadt Münster
- Hiltrud Lintel, Düsseldorf (Landschaftsarchitektin)
- Birgitta Hörnschemeyer, Münster (Siedlungshydrologie und Wasserwirtschaft)
- Prof. Dr. Gunter Laux, München (Stadtplaner)
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
1. Ludger Steinmann, 1. Stv. Vorsitzender Ausschuss für Stadtplanung und Stadt-entwicklung
2. Peter Wolfgarten, 1. Stv. Bezirksbürgermeister Münster-West
3. Gabriele Willems, Geschäftsführerin des BLB NRW
Stellvertretungen:
- Christine Schulz, 2. Stv. Vorsitz Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwick-lung
- Dr. Hedwig Wening, 2. Stv. Bezirksbürgermeisterin Münster-West
- Markus Vieth, Leiter NL Münster Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fortführung von III.1.10)

c) Bei Bewerbergemeinschaften ist zudem Formblatt 531 EU 10-2018 - Bewer-ber-_Bietergemeinschaftserklaerung vollständig ausgefüllt einzureichen.

d) Einzureichen ist ferner Formblatt 532 EU 01-2020 - Erklaerung Unterauf-traege_Eignungsleihe, als Eigenerklärung des Bewerbers ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammengearbei-tet wird bzw. Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer gem. § 47 (1) VgV mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen sowie im Rah-men evtl. Eignungsleihe in Anspruch genommene Kapazitäten durch Nachunter-nehmerverzeichnis und Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer. Bei Nachunternehmer oder Eignungsleihe ist zusätzlich das Formblatt 533 EU 10-2018 - Verpflichtungserklaerung UA_EL einzureichen.

e) Einzureichen ist das Formblatt: 521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Aus-schlussgruende. Diese Erklärung ist von jedem Partner der Bewerbung und auch von jedem Eignungsleihendem nach § 47 VgV abzugeben.

f) Das Formular 513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW ist einzureichen.

g) Die ausgefüllte Sanktionsverordnung (523 EU 08-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU) ist einzureichen.

8. Nach Prüfung der Ausschluss- / Mindestkriterien erfolgt ein Losverfahren.

Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswe-sen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die gefor-derten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachli-chen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates be-rechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplanerin / Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt bzw. Entwässerungs-ingenieurin / Entwässerungsingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewer-bers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforde-rungen als Stadtplanerin / Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchi-tekt bzw. Entwässerungsingenieurin / Entwässerungsingenieur wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Ge-schäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYRMLDGM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514110
Internet-Adresse: www.bezirksregierung-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabe-stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.bezirksregierung-muenster.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2023

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