Microsoft Handelspartner-Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BM2023034MSHPRV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Handelspartner-Rahmenvereinbarung
Von der Softwareentwicklung über den Datenaustausch und den Betrieb von Rechenzentren und Netzen bis hin zur Fachberatung: Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten und Services voran. Rund 1.500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schaffen deutschlandweit wegweisende Lösungen für Krankenkassen und deren Versicherte.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 a SGB X und dem
damit zusammenhängenden Betrieb ihrer Rechenzentren im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Hauptstandorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur bei ihren Kunden benötigen die Auftraggeber Leistungen im Bereich Microsoft-Lizenzen.
Zu diesem Zweck wird ein Microsoft Handelspartnerrahmenvertrag zur Beschaffung von Microsoft-Produkten und Lizenzmodellen auf Basis der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), und Microsoft geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business und Service-Vertrag (Enterprise Agreements, Server and Cloud Enrollments) zugunsten der Auftraggeber und/oder der Kunden der BITMARCK Unternehmensgruppe ausgeschrieben.
DE Die Lieferung der Lizenzen hat elektronisch zu erfolgen. Bezugsberechtigt sind alle unter I.I. genannten Auftraggeber., BITMARCK Beratung GmbH Putzbrunner Straße 93 81739 München, BITMARCK Holding GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Service GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Software GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Vertriebs- und Projekt GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstraße 38 20097 Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2021 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; Multi EA-Vertrag; Microsoft Server and Cloud Enrollment Vertrag (SCE)) zugunsten der Auftraggeber und/oder der Kunden der BITMARCK Unternehmensgruppe, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf der Auftraggeber konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeber und oder ihrer Kunden bezüglich der Enterprise Agreements und Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht.
Der Handelspartner hat dabei insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
- Beschaffung aller verfügbaren Microsoft -Produkte inklusive der entsprechenden Lizenzierung und
Software Assurance, die im Rahmen der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren
und Microsoft unter den Konzernvertrag fallen, inklusive der notwendigen Vermittlung von Beitritten/Zutritten zu den Konditionenverträgen.
- Beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produkt- und Lizenzbeschaffung, bei Lizenzierungs- und Produktfragen
- Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbes und der Lizenzpflege,
- Unterstützung im Software-Assetmanagement und der Verwaltung der Lizenzen,
- Beratung und Information über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Vertragslaufzeit.
- Beratung und Unterstützung sowie rechtzeitige Ankündigung neuer Produkte und Softwareversionswechsel
- Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung
- Bereitstellung und Sicherstellung des Zugriffs auf die bestehenden Accounts der Auftraggeber im VolumeLicensing-Service Center (VLSC-Webseite) des Lizenzgebers, ggf. auch neuer Accounts, sowie die Sicherstellung der Einsicht in alle
Verträge der Auftraggeber über das o.g. Service Center.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5GY1DWK8VHT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die vorstehenden Anforderungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de