Schmutzwasser Pumpwerk Plantstaken (Aufhebung Kläranlage Häger) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0439-66
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Schmutzwasser Pumpwerk Plantstaken (Aufhebung Kläranlage Häger)
Schmutzwasser Pumpwerk Plantstaken (Aufhebung Kläranlage Häger)
Plantstaken 82 48161 Münster siehe Blatt 1
Rohbau und Innenausbau eines Schmutzwasser-Pumpwerkes:
Abmessungen: L/B/H = 9,70/10,95/6,50 -11,75 m
Erd- und Verbauarbeiten:
- ca. 430 m2 Trägerbohlwand herstellen; Baugrubentiefe bis 7,50 m
-ca. 1.450 m3 Bodenaushub
Gründach als Satteldach
Kanalbauarbeiten:
- ca. 240 m SW Druckrohrleitung PE Da 225-280; Tiefe bis 3,00 muGOK
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Bestätigung, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorliegt
(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)
Einzureichende Unterlagen:
- RAL-Gütesicherung Kanalbau, RAL-GZ 961, 20_09_2015 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): RAL-Gütesicherung:
Bieter für den Bau, die Sanierung, Inspektion oder Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen vor Auftragserteilung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 1) sind zu erfüllen.
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter die Qualifikation und Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau nachweist.
Die Anforderungen sind gleichfalls erfüllt, wenn der Bieter die Qualifikation des Unternehmens durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 "Erstprüfung" nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt."
1) zu beziehen bei:
Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e.V., Linzer Straße 21,
53604 Bad Honnef, Tel.: 02224/9384 -0, Fax: 02224/9384 -84, E-Mail: [gelöscht], Internet: www.kanalbau.com.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung
Kanalbau RAL-GZ 961 sind in Form der Güte- und Prüfbestimmungen und Durchführungsbestimmungen aufrufbar
unter: www.kanalbau.com.
Auf Anforderung durch die Vergabestelle ist die Eignung mittels Dritterklärung nachweisen.
- Verantwortlicher für die Verkehrssicherung (MVAS), 01_12_2015 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verantwortlicher für die Verkehrssicherung (MVAS 1999):
Der AN hat dem AG für die hier ausgeschriebenen Arbeiten einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung zu benennen. Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ist gemäß dem "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)" nachzuweisen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt. Diese Bescheinigungen dürfen nicht älter als drei Jahre alt sein.
Der den Zuschlag erhaltende Bieter muss bis zum Baubeginn seine Eignung mittels Dritterklärung (Bescheinigung gem. MVAS 1999) nachweisen.
- Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
- Besondere Vertragsbedingungen.
- BVB Stoffpreisgleitklausel
Abschnitt IV: Verfahren
Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, ausgenommen das Formblatt 225a.
Das Formblatt 225a wird n i c h t nachgefordert!
Angebote, bei denen die Bieterangaben des Stoffpreisanteils (Formblatt 225a, Spalte 4) zu einer oder mehreren GP - Nummer(n) fehlen, werden von der Wertung ausgeschlossen!
Wir bitten um die Abgabe des Angebotsleistungsverzeichnisses im PDF und im GAEB Format. Falls Sie noch kein Kalkulationsprogramm nutzen, können Sie gerne das kostenfreie Programm Offerte_L verwenden. Den Link zur Installationsdatei finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Einzureichende Unterlagen:
- 523 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533 - Verpflichtungserklaerung Nachunternehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY1DTY753D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html