Ersatzneubau der Sporthalle am Dietrich-B.-Gymnasium Dreifachsporthalle - Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Wertheim-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wertheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97877
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wertheim.de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der Sporthalle am Dietrich-B.-Gymnasium Dreifachsporthalle - Rohbauarbeiten
Ersatzneubau der Sporthalle am Dietrich-B.-Gymnasium Dreifachsporthalle - Rohbau
Conrad-Wellin-Straße, 97877 Wertheim
- Baustelleneinrichung
- Bodenaushub, Bodenverbesserungsarbeiten, Bodenaustausch
- Bodenaushub allgemein
- Aushub Rohrleitungen und Gräben für Kanal- und Entwässerungsarbeiten
- Aushub Fundamente und Bodenplatte, Bodenverbesserung und Bodenaustausch
- Drainagearbeiten
- Kanalarbeiten
- Entwässerungsleitungen im Außenbereich
- Regenrückhaltung Sporthalle/Grundschule
- Regenrückhaltung Sporthalle/Sporthalle
- Einbauteile im Außenbereich
- Entwässerungsleitungen im Gebäudebereich
- Kanalinspektionsarbeiten mit Zubehör
- Hauseinführung
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Fundamente, Bodenplatten, Stüzen Wände u. Decken
- Betonstahl, und Einbauteile
- Durchbrüche und Kernbohrungen
- Mauerwerksarbeiten
- Wand-Durchbrüche in Mauerwerk
- Abdichtungsarbeiten, Außenabdichtung
Die Details sind dem Leistungsverzeichnis und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A. Im Einzelnen betrifft dies nachfolgende Ausschlussgründe - Nachweis durch Einreichung Formular "179_Eigenerklärung zur Eignung - KEV 179 AngErg Eignung":
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
[Ausschlusskriterium]
===
2) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - Nachweis durch Einreichung Formular "179_Eigenerklärung zur Eignung - KEV 179 AngErg Eignung"
[Ausschlusskriterium]
===
3) Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind - Nachweis durch Einreichung Formular "179_Eigenerklärung zur Eignung - KEV 179 AngErg Eignung"
[Ausschlusskriterium]
===
4) Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden - Nachweis durch Einreichung Formular "179_Eigenerklärung zur Eignung - KEV 179 AngErg Eignung"
[Ausschlusskriterium]
===
5) Erklärung, dass kein Bezug zu Russland gemäß Verordnung (EU) 2022/576 besteht - Nachweis durch Einreichung Formular "2022-04-14_Formblatt_Eigenerklaerung.pdf"
[Ausschlusskriterium]
===
6) Angaben über Eintragung in das Berufsregister - Nachweis durch Einreichung Formular "179_Eigenerklärung zur Eignung - KEV 179 AngErg Eignung"
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden auf Verlangen der Vergabestelle zur Bestätigung der Erklärung
- die Gewerbeanmeldung,
- der Handelsregisterauszug und
- die Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
vorgelegt.
[Ausschlusskriterium]
===
7) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Nachweis durch Einreichung Formular "179_Eigenerklärung zur Eignung - KEV 179 AngErg Eignung"
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf Verlangen der Vergabestelle zur Bestätigung der Erklärung eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt.
[Ausschlusskriterium]
===
8) Verplichtungserklärung über die Einhaltung der Tariftreue und des Mindestlohns nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG - BW) - Nachweis durch Einreichung Formular "179_3_Verpflichtungserklärung Mindestlohn - KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn"
[Ausschlusskriterium]
1) Erklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen - Nachweis durch Einreichung Formular "179_Eigenerklärung zur Eignung - KEV 179 AngErg Eignung"
[Ausschlusskriterium]
===
2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckelung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
2.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für sonstige Schäden
[Ausschlusskriterium]
1) Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen - Nachweis durch Einreichung Formular "179_Eigenerklärung zur Eignung - KEV 179 AngErg Eignung"
[Ausschlusskriterium]
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf Verlangen der Vergabestelle zur Bestätigung der Erklärung die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorgelegt.
2) Erklärung über mindestens 3 durchgeführte Baumaßnahmen (Referenzen) der letzten fünf Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe folgender Informationen:
Bauherr, Auftraggeber; Anschrift; Leistung; Ort der Ausführung; Ausführungszeit; Beteiligung als Hauptauftragnehmer, als ARGE-Partner oder als Nachunternehmen; Auftragswert der gesamten Leistung; Auftragswert der eigenen Leistung, Anzahl der eingesetzten Arbeitnehmer und Anzahl der eingesetzten Leitungskräfte und ggf. Angaben zu besonderen technischen / gerätespezifischen / zeitlichen / sonstigen Anforderungen.
- Nachweis durch Einreichung Formular "179_Eigenerklärung zur Eignung - KEV 179 AngErg Eignung"
[Ausschlusskriterium]
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter bzw. deren Vertreter sind bei dem Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Im Anschluss an die Eröffnung wird das Submissionsergebnis (ungeprüft) allen Bietern, die ein elektronisches Angebot eingereicht haben, zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der AI-ILV GmbH. Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Die Angebote sind elektronisch zu übermitteln. Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote auf der Bieterplattform zu Problemen kommen kann. Die Bieter sind daher gehalten mit dem Hochladevorgang so rechtzeitig zu beginnen, dass gegebenenfalls bestehende Probleme beseitigt werden können.
Bieterfragen können kontinuierlich, müssen aber bis spätestens 02.06.2023 eingereicht werden. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt bis spätestens 06.06.2023.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.