EGU Stadtwerke Ratingen GmbH - TPM Referenznummer der Bekanntmachung: 03119-22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40878
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-ratingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beckerbuettnerheld.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
EGU Stadtwerke Ratingen GmbH - TPM
Marktraumumstellung Erdgas von L- auf H-Gas für ca. 14.500 Messlokationen (Zähler) mit voraussichtlich einem Schalttermin im Jahr 2028: Gesucht wird ein Dienstleister für das Technische Projektmanagement.
Grundlage der Leistungen sind die entsprechenden DVGW Regelwerke (u.a. G 680 (A), 03/2020, G 676-B1, 10/2011, G 695 (A), 03/2019, G 106 (M), 08/2017 und G 107 (M), 02/2020), maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Stadt Ratingen Ratingen 40878 Ratingen
Das TPM zeichnet sich durch die Planungs- und Organisationshoheit vom Beginn bis zum Ende des EGU-Projekts aus. Es bildet die Schnittstelle zwischen Auftraggeber und allen anderen an der Erdgasumstellung beteiligten Unternehmen der Erhebung, Anpassung und, sofern eine dieser Leistungen nicht auch vom TPM durchgeführt wird. In Bezug auf die Kernaufgaben des TPM hat dieses gegenüber den Umstellfirmen ein Weisungsrecht.
(1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %
(2) Technische Leistungsfähigkeit 70 %'
Dazu relative Bewertung mit maximal 5 Punkten, die sich wie folgt aufteilen:
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 (30%):
Der Gesamtumsatz wird dabei zu 1/4 und der Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung für das Fachlos TPM wird zu 3/4 gewertet. Die jeweiligen Umsätze werden wie folgt gewichtet: 2019 zu 10 %, 2020 zu 30 % und 2021 zu 60 %.
b) Technische Leistungsfähigkeit nach Referenzprojekten im Bereich der Marktraumumstellung in Bezug auf das Fachlos TPM, ggf. vergleichbare Referenzprojekte, (70%):
Zum Nachweis der technischen Eignung ist dem Eignungsformblatt für das Fachlos eine ausgefüllte Excel-Tabelle zu den Referenzen beizufügen. Anzugeben sind insb. Projektbezeichnung, erbrachte Dienstleistung (TPM), Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Projektzeitraum, Anzahl der bereits erhobenen bzw. qualitätsgesicherten GVG in der Erhebungsphase, Anzahl der bereits angepassten bzw. qualitätsgesicherten GVG in der Anpassungsphase und die Anzahl der Geräte, mit denen der Teilnehmer im Projekt beauftragt wurde. Diese Referenzen werden nach Art, Umfang und Projektstand bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Allgemeine Angaben zum Unternehmen.
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWG, § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 98 c AufenthG, § 21 SchwarzArbG. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen.
c) Eigenerklärung zum Bestehen einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung.
d) Nachweis über die Zertifizierung des DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/ Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G?676 B1) in Bezug auf das Fachlos TPM oder eine gleichwertige Bescheinigung.
Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Bereich der Marktraumumstellung im maßgeblichen Fachlos TPM für 2019, 2020 und 2021 (30 %)
Der Gesamtumsatz wird dabei zu 1/4 und der Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung für das Fachlos TPM wird zu 3/4 gewertet. Die jeweiligen Umsätze werden wie folgt gewichtet: 2019 zu 10 %, 2020 zu 30 % und 2021 zu 60 %.
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe). Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1)) vorzulegen.
Referenzen im Bereich der Marktraumumstellung in Bezug auf das Fachlos TPM, ggf. vergleichbare Referenzprojekte (70 %)
Anzugeben sind insbes.: Projektbezeichnung, Art der erbrachten Dienstleistung (TPM), Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner, Projektzeitraum, Anzahl der bereits erhobenen bzw. der qualitätsgesicherten GVG in der Erhebungsphase, Anzahl der bereits angepassten bzw. der qualitätsgesicherten GVG in der Anpassungsphase und Angabe der Zähler, mit denen der Teilnehmer im Projekt beauftragt wurde. Diese werden nach Art, Umfang und Projektstand bewertet.
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe). Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1)) vorzulegen.
Der Auftraggeber sucht für sein Versorgungsgebiet ein Dienstleister für das Fachlos (TPM).
Die weiteren Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es sollen voraussichtlich mindestens drei Bieter in das weitere Verfahren aufgenommen werden, wobei der Auftraggeber sich vorbehält, die Teilnehmeranzahl noch anzupassen. Die Auswahl der Bewerber, die am weiteren Verhandlungsverfahren beteiligt werden sollen, erfolgt anhand der objektiven Auswahlkriterien (vgl. auch Ziff. II.2.9) der Auftragsbekanntmachung) im Rahmen relativer Bewertung.
Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag auf der Grundlage des Formblattes zum Nachweis der Eignung erstellen, das im Vergabeportal abrufbar ist.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag jedoch einen Vertreter benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen. Diese Erklärungen sind von allen Mitgliedern rechtswirksam abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
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Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Übersetzer) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
Die Teilnehmeranträge sind unter Nutzung der Kommunikationsplattform des Vergabeportals abzugeben. Dazu sollen die Bewerber ihren Teilnahmeantrag auf der Grundlage des Formblattes erstellen, das im Vergabeportal abrufbar ist. Eine Reduzierung des Bieterfelds im Rahmen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens bleibt vorbehalten.
Die Vergabeunterlagen stehen gemäß Ziffer I.3. zum Download zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6J7D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.