Berufspsychologischer Dienst Referenznummer der Bekanntmachung: 34348/FB56/13-2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de/jobcenter
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Berufspsychologischer Dienst

Referenznummer der Bekanntmachung: 34348/FB56/13-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Maßnahme zur Eignungsfeststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit

gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 32 SGB III

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 488 022.75 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

00000 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Maßnahme ist die Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereiches des Auftraggebers, der Unterbreitung von geeigneten Maßnahmeangeboten sowie die Wahrnehmung betriebspsychologischer Aufgaben. Die nachfolgenden Inhalte stellen Mindestanforderungen an die Leistungserbringung des Bieters dar. Sie sind im Rahmen der Gesamtkonzeption der Umsetzung zu erbringen. Die konzeptionelle Ausrichtung, Einordnung liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters. Dem Auftragnehmer obliegt die Gesamtverantwortung der Maßnahmedurchführung in stetiger Kooperation mit dem Bedarfsträger.

Der Auftragnehmer hat sein Durchführungskonzept so auszurichten, dass jederzeit auf Verlangen des Bedarfsträgers, auf Veränderungen des Arbeitsmarktes durch inhaltliche Anpassungen / Schwerpunktsetzungen reagiert werden kann.

Zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung ist der Einsatz von verschiedenen psychologischen Testverfahren notwendig.

Teilangebot Fallbesprechung:

In einem gemeinsamen Gespräch zwischen den Integrationsfachkräften (IFK) des JobCenters Essen und Psychologen werden die für die Fragestellung des Fachberaters relevanten Informationen über einen Maßnahmeteilnehmer analysiert und interpretiert, gegebenenfalls auch im Nachgang zu einer bereits erbrachten berufspsychologischen Dienstleistung. Der Psychologe hält relevante Aspekte der Fallbesprechung in Form einer kurzen Protokollnotiz fest.

Teilangebot Deutsch-Test:

Im Rahmen einer Testpsychologischen Untersuchung soll eine Sprachstanderhebung/ eine Überprüfung der deutschen Sprachkompetenz erfolgen, mit dem Ziel der Beurteilung der Deutsch-Kenntnisse bei erwachsenen und jugendlichen (ab dem 16. Lebensjahr) Kundinnen/Kunden, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben und weniger gut beherrschen als Muttersprachler.

Teilangebot berufspsychologische Beratung:

In einem oder mehreren Gesprächen unterstützt der Psychologe den Kunden dabei, Schwierigkeiten zu überwinden, die in seiner Person liegen und die die berufliche Integration, oder den Verbleib in Arbeit, erschweren oder verhindern. Ein psychologischer Ergebnisbericht ist zu fertigen.

Teilangebot berufspsychologische Begutachtung:

Im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmenden werden die für die Bearbeitung der Fragestellung der IFK erforderlichen Daten erhoben (vornehmlich durch Verhaltensbeobachtung, mit Hilfe psychologischer Testverfahren, ggfls. erweiterter Untersuchungsmethodik und im diagnostischen Gespräch). Der Psychologe interpretiert die Daten und gibt eine Eignungsbeurteilung ab.

Teilangebot berufspsychologische Auswahlbegutachtung:

Die Inhalte des Gespräches sind die gleichen wie beim Gespräch Teilangebot Psychologische Begutachtung, allerdings bezogen auf eine konkrete Ausbildungs- oder Arbeitsstelle bzw. eine Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahme.

Kurzintervention:

Die Kurzintervention dient dem Entgegenwirken von potentiellen Abbrüchen bei Umschulungsteilnehmenden.

In einem oder mehreren Einzelgesprächen (durchschnittlich 3 Gespräche á 45 min, max. 5 Gespräche) unterstützt der Psychologe den Kunden dabei, diverse Problemstellungen/ Schwierigkeiten/ Belastungen zu überwinden und dem entgegenzuwirken.

Teilangebot Begutachtung zur beruflichen Perspektiventwicklung:

Ziel ist es individuell, anhand diagnostischer Verfahren sowie ressourcenorientierter und kompetenzstärkender Gespräche, Ursachen und Gründe für noch nicht ausreichend entwickelte berufliche Handlungskompetenzen zu identifizieren. Die Erkenntnisse der Begutachtungen erfolgen anhand eines Gutachtens sowie der Empfehlung für weitere Schritte.

Teilangebot psychologische Eignungsuntersuchung Triebfahrzeugführer, Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA):

Dieses Teilangebot umfasst die psychologische Eignungsuntersuchung nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) und stellt sicher, dass Interessenten den jeweiligen Anforderungen - für Triebfahrzeugführer oder für Sicherungspersonal im Gleisbau - gerecht werden können.

Teilbeauftragungen aus dem Projekt Arbeitslosigkeit und Gesundheit:

Übergeordnetes Ziel ist es, Arbeitslose dauerhaft für die eigene Gesundheit zu sensibilisieren und damit zu motivieren, aktiv etwas für die Erhaltung bzw. Verbesserung der Gesundheit und damit der Integrationsfähigkeit in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu tun. Aufgrund der durchgehenden Betreuung soll im Projekt Arbeitslosigkeit und Gesundheit grundsätzlich ein fester Psychologe eingesetzt werden und als Ansprechpartner dienen.

Im persönlichen Kontakt mit dem Maßnahmeteilnehmer werden die für die Erstellung eines gesundheits- und integrationsorientierten Maßnahmeplans/ Gesundheitsfahrplans erforderlichen Daten erhoben. Der Psychologe dokumentiert die für die Fragestellung relevanten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen in einem Psychologischen Gutachten.

Teilangebot gemeinsame Fallbesprechung im Rahmen des Fachteams Gesundheit:

In einem gemeinsamen Gespräch zwischen der IFK des JobCenters Essen, dem Sozialmediziner und dem Psychologen werden im Nachgang zu einer bereits erbrachten psychologischen Dienstleistung die für die Fragestellung des Fachberaters relevanten Informationen über einen Maßnahmeteilnehmer analysiert und interpretiert.

Teilangebot Psychologische Kurzintervention im Rahmen des Fachteams Gesundheit:

Die Kurzintervention kann in den verschiedensten Phasen des Projektes Arbeitslosigkeit und Gesundheit erforderlich sein, ggfls. auch mehrfach. Im Einzelfall sind bedarfsgerecht Hausbesuche durchzuführen.

Teilnehmende sind erwerbsfähige Hilfebedürftige bei denen in der Regel eine berufspsychologische Untersuchung erforderlich ist, um die Vermittlungsfähigkeit oder eine Berufseignung festzustellen.

Die Maßnahme wird im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2024 durchgeführt.

Zum Ende der Vertragslaufzeit noch zu erstellende Gutachten sind 2 Wochen nach Vertragsende zu fertigen.

Fallbesprechungen sind innerhalb des Vertragszeitraumes durchzuführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kriterium / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 051-150469
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 34348/FB56/13-2023
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Bfz-Essen GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 488 022.75 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y1RYVNFQW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2023

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