Landesmedienzentrum Baden-Württemberg - Europaweite Vergabe von Leistungen der Webinarstudiotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1195
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmz-bw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesmedienzentrum Baden-Württemberg - Europaweite Vergabe von Leistungen der Webinarstudiotechnik
Vergabe Webinarstudiotechnik für die Errichtung des Webinarstudios.
Stuttgart
Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg beabsichtigt, ein Webinarstudio zu errichten. Hintergrund ist das Ziel für die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften professionelle Videos und Online-Seminar erstellen bzw. durchführen zu können und Blended Learning / eLearning-Module professionell ausgestalten zu können. Darüber hinaus soll für den baden-württembergischen Bildungs- und Kultusbereich eine Möglichkeit zur Erstellung solch professioneller Videos bzw. die Durchführung professioneller Online-Seminare geschaffen werden.
Für die Errichtung des Webinarstudios soll nun die Webinarstudiotechnik vergeben werden. Hierzu zählen u.a. folgende Leistungen:
- Anzeigentechnik (LED-Wand)
- Aufnahmetechnik (Kameratechnik mit Gesichtserkennungssoftware und Steuerungspult (Regie))
- Mikrofonie
- Beschallung
- Ausleuchtung Redner
Vom Auftragnehmer soll eine Webinarstudiotechnik geliefert und eingebaut werden, die in technischer Hinsicht eine maximale Interoperabilität der einzelnen Technikelemente gewährleistet. Das heißt im Einzelnen:
- Die Komponenten der Anzeigentechnik und Aufnahmetechnik und der Ausleuchtung müssen so abgestimmt sein, dass ein Flackern und ein Flicker verhindert wird (optimaler Frequenzabgleich);
- Die Ausleuchtung des Redners muss so aufgebaut sein, dass eine Beeinflussung der Anzeigetechnik nicht gegeben ist (kein Störlicht);
- Die Mikrofonie und Beschallung muss in der zeitlichen Ansteuerung so abgeglichen sein, dass eine Latenz (Zeitverschiebung zwischen Ton und Bildübertragung) verhindert wird.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis inkl. Anhang (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden) und dem Vertragsentwurf (Anlage 3) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaften vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie EUR 250.000,00 für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2020, 2021, 2022) sind.
(2) Referenzen
zu (2) Referenzen:
- Vorlage von mindestens drei Referenzen über die Lieferung von Autotracking Software in Verbindung mit einer PTZ-Kamera zur Bewegungs- und Gesichtserkennung mit Steuerung der Kamerafunktionen mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 100.000,00 netto. Die Lieferleistung muss in den letzten drei Jahren erfolgt sein (nicht vor dem 01.01.2020).
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Auftragswert in EUR netto
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Erbringung von Lieferleistungen über Autotracking Software in Verbindung mit einer PTZ-Kamera zur Bewegungs- und Gesichtserkennung mit Steuerung der Kamerafunktionen
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6JFX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de