Rahmenvertrag über Fotodienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Z33 O4080-3004/004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Fotodienstleistungen
Auftragsgegenstand sind die Erstellung von Foto- und Filmaufnahmen von öffentlichkeitswirksamen Terminen, Veranstaltungen und Reisen der AG im In- und Ausland; nach Bedarf auch der entsprechende Videoschnitt, der Erwerb sog. „Handouts“, die Nutzung der Foto-Datenbank sowie Abrufleistungen zur Unterstützung der Auftraggeberin.
Auftragsgegenstand sind die Erstellung von Foto- und Filmaufnahmen von öffentlichkeitswirksamen Terminen, Veranstaltungen und Reisen der AG im In- und Ausland; nach Bedarf auch der entsprechende Videoschnitt, der Erwerb sog. „Handouts“, die Nutzung der Foto-Datenbank sowie Abrufleistungen zur Unterstützung der Auftraggeberin.
Der Rahmenvertrag enthält zwei konsekutive Verlängerungsoptionen für jeweils sechs Monate. Bei Inanspruchnahme der ersten Verlängerungsoption verlängert sich der Leistungszeitraum um 6 Monate. Bei Inanspruchnahme der zweiten Verlängerungsoption verlängert sich der Rahmenvertrag um weitere 6 Monate. Zur Wahrnehmung der Verlängerungsoptionen setzt die AG den/ die AN jeweils spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform in Kenntnis.
Verlängerung der Laufzeit des Vertrages 2 x um jeweils sechs Monate (konsekutive Verlängerungsoption) möglich.
Leistungsorte: Dienstsitz der Auftraggeberin in Berlin sowie anforderungs-/ einzelfallbezogen bundesweit im Inland sowie Ausland.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte legen Sie zum Nachweis Ihrer Eignung gem. §§ 122 GWB, 42 ff. VgV die in der Checkliste über abzugebende Unterlagen (Anlage 2; Abschnitt „betreffend Ihre Eignung“) geforderten und im Folgenden erläuterten Erklärungen oder Nachweise mit Ihrem Angebot vor. Ausschließlich diese Checkliste über abzugebende Unterlagen (Anlage 2) gibt Ihnen vor, welche Unterlagen gefordert sind, während die folgenden Ausführungen diese Unterlagen erläutern, falls erforderlich.
Soweit Eignungsnachweise von einem Präqualifizierungssystem ersetzt werden, an welchem Sie teilnehmen, können Sie statt der betroffenen Einzelnachweise Ihren Teilnahmenachweis (ggf. mit Ihrer Registriernummer) angeben.
Für Eigenerklärungen, welche die sogenannte „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ abdeckt, können Sie auch das ausgefüllte EEE-Formular abgeben. In diesem Fall müssen Sie jedoch berücksichtigen, dass die EEE regelmäßig nicht alle hier geforderten Erklärungen oder Nachweise vollständig abdeckt.
Fehlende Unterlagen werden unter Fristsetzung nachgefordert. Kommen Sie diese erneuten Fristsetzung nicht nach, wird Ihr Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen.
Sämtliche Kriterien sind Ausschlusskriterien, d. h., wenn eine Anforderung nicht erfüllt wird, wird das Angebot nicht bewertet und kann den Zuschlag auf diese Ausschreibung nicht erhalten.
Die Eignungsfeststellung erfolgt auf Basis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der jeweiligen Bewerber/Bewerberinnen, welche auf Basis der hier geforderten Erklärungen oder Nachweise ermittelt wird:
Ein unterschriebenes Exemplar der Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass Ihr Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (bitte Formblatt Anlage 5 benutzen). Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen und Mitglieder einer Bietergemeinschaft abgeben!
Einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister/Gewerbezentralregister des/der erfolgreichen Bieters/Bieterin fordert die Auftraggeberin nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst ab. Bitte geben Sie die dafür erforderlichen Angaben (Namen, Sitz und Rechtsform Ihrer Firma, zuständiges Registergericht bzw. zuständige Genehmigungsbehörde und Eintragungsnummer) im Formblatt „Angaben für Registerabfragen vor vergaberechtlichen Entscheidungen“ an (bitte Formblatt Anlage 6 benutzen), bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen und Mitglieder einer Bietergemeinschaft abgeben.
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, statistische Angaben zur Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am Wettbewerb zu melden. Bitte geben Sie die für Ihr Unternehmen zutreffenden Kenndaten zur Einstufung als KMU in der ausgefüllten Anlage 7a (Angaben zur Einstufung als KMU) ab. Wie Sie die Kenndaten ermitteln, können Sie den verlinkten Internet-Seiten sowie der beigelegten Erläuterung der Europäischen Kommission (EU-KOM) zu den Unternehmenstypen u. a. (Anlage 7b) entnehmen. Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen und Mitglieder einer Bietergemeinschaft abgeben! Die Nutzung des Musters ist z. Zt. freiwillig, daher erfolgt kein Angebotsausschluss, wenn die Erklärung nicht vorgelegt wird.
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zu verlangen, ob und inwiefern Bieter einen Bezug zu Russland im Sinne folgender Vorschrift aufweisen: Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2012 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisiert. Bitte geben Sie die Eigenerklärung (Anlage 11) mit dem Angebot ab. Bitte geben Sie die Erklärung auch für alle Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen und Mitglieder einer Bietergemeinschaft ab.
Der Bieter/die Bieterin muss seinem/ihrem Angebot eine Übersicht seines/ihres aktuellen Personalbestandes beifügen (bitte Formblatt Anlage 13 benutzen). Bitte geben Sie an, wie viele fest angestellte Fotografinnen und Fotografen in Ihrem Unternehmen tätig sind. Die geforderte Mindestpersonalstärke im genannten Geschäftsbereich beträgt mind. fünf Jahresarbeitseinheiten (JAE).
Vorstellung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Teams. Bitte nutzen Sie dafür Formblatt Anlage 15 (Qualifikationsbogen) und machen darin alle geforderten Angaben. Gerne dürfen Sie erforderlichenfalls die Liste fortschreiben oder zusätzliche Blätter verwenden. Für die angebotenen Fotografen/Fotografinnen sind die aufgeführten Mindestvorgaben einzuhalten. Die Erfahrungen und Kenntnisse müssen durch einen Lebenslauf, entsprechende Zeugnisse bzw. Nachweise nachgewiesen werden.
Ihr Team wird auf Basis der wie folgt beschriebenen Mindestkriterien auf seine fachliche Eignung hin bewertet (mind. 5 Fotografen/Fotografinnen):
- Die Fotografen/Fotografinnen müssen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen (jeweils rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (s. Ziff. 2.3.1)).
- Die Fotografen/Fotografinnen müssen über Sprachkenntnisse im Englischen auf einem Niveau von mindestens A2 gem. des Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (GER) oder vergleichbar verfügen.
Eine ausgefüllte Referenzliste (Formblatt Anlage 12) mit allen dort geforderten Angaben. Es sind mindestens drei Referenzaufträge anzugeben, die der Bieter/die Bieterin für Auftraggeber/Auftraggeberinnen ausgeführt hat und die betreffend der u. a. Aspekte mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Teile der Leistungen müssen jeweils innerhalb der letzten 2 Jahre, rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (Ziff. 2.3.1) liegen. Der Beginn des jeweiligen Referenzauftrags kann dabei auch zeitlich vor dem Referenzzeitraum liegen. Diese Referenzaufträge müssen vergleichbar hinsichtlich folgender Aspekte sein:
- Nachweis von mindestens drei Foto- und zwei Kurzfilmaufträgen im hochprofilierten politischen Bereich,
- Auftraggeber/-in: Akteure, die im politischen Bereich eine herausgehobene Stellung einnehmen (z. B. Ministerien, Presse- und Bildagenturen sowie Nichtregierungsorganisationen) sowie
- vergleichbares Auftragsvolumen (mindestens 400.000 Euro bezogen auf vier Jahre).
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass einzelne Referenzaufträge gleichzeitig mehrere oder alle Bedingungen erfüllen. Sie müssen jedoch so viele Referenzaufträge benennen, dass alle o. a. inhaltlichen Anforderungen nachgewiesen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß fristgerecht, d. h. unbeschadet des Ablaufs der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), jedoch bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Die Begründung muss nach § 161 Abs. 2 GWB die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Zudem ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 Satz 2 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Das gilt gem. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB auch für Bewerber, also Wirtschaftsteilnehmer, die sich um eine Aufforderung zur Teilnahme an einem nichtoffenen Verfahren,
einem Verhandlungsverfahren, einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, einem wettbewerblichen Dialog oder einer Innovationspartnerschaft beworben haben oder eine solche Aufforderung erhalten haben, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf gem. § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz GWB. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
zu richten.
Hinweis:
Die Auftraggeberin ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner/Verfahrensgegnerinnen, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter/Bieterinnen zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung der Auftraggeberin zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.