Neubau der Feuer- und Rettungswache und Bahnhofsareal - Vergabeverfahren Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerk Kanalbau Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2023.04.187.40374
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wülfrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuelfrath.net
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Feuer- und Rettungswache und Bahnhofsareal - Vergabeverfahren Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerk Kanalbau
Die Stadt Wülfrath beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache (FRW). Für den Neubau ist das Bahnhofsareal nördlich der Innenstadt vorgesehen. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet Leistungen der Objektplanungen für die Verkehrsanlagen "Straße" und "Schiene" sowie die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke "Kanalbau" und die Koordinierte Leitungsträgerplanung.
42489 Wülfrath
Die Stadt Wülfrath beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache ("FRW"). Das Raumprogramm sieht derzeit eine Nutzfläche von ca. 5.800 m2 vor. Für den Neubau ist das Bahnhofsareal nördlich der Innenstadt vorgesehen. Das Bahnhofsareal wurde im Jahr 2018 durch die Stadt Wülfrath von der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft NRW GmbH bzw. der DB Netz Aktiengesellschaft erworben. Die zur Verfügung stehende Fläche hat im Stadtgebiet eine zentrale Lage und lässt eine Verbesserung der Hilfsfristen in Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan erwarten. Die im Besitz der Stadt Wülfrath befindliche Fläche ist mit Datum vom 07.02.2023 von den Bahnbetriebszwecken freigestellt. Zur Erschließung der geplanten FRW wird die Planung und Errichtung öffentlicher Flächen, Kanäle und Versorgung erforderlich. Im Norden der Fläche bzw. auf der Grundstücksfläche des Kreises Mettmann befindet sich der Panoramaradweg Niederberg. Dieser ist auf einer ehemaligen Bahntrasse errichtet worden und ist Teil einer überregionalen Trasse. Die Option, diese Flächen später als Bahntrasse zu reaktivieren, muss erhalten bleiben und planerisch im Zusammenhang mit der Baumaßnahme angemessen bearbeitet werden (Vorentwurf). Die Stadt Wülfrath erneuert im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms (STEP) kontinuierlich die Innenstadtbereiche. Die STEP-Maßnahme "Innenstadteingang Nord" beschreibt auch die verkehrliche Anbindung des Bahnhofsareals und ist Gegenstand des integrierten Handlungskonzepts (InHK STEP 2.0). Die Erschließung der FRW mit einer Überplanung und Optimierung der angrenzenden äußeren Verkehrsflächen und der Ver- und Entsorgungstechnik ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme. Im Rahmen der Neuordnung des nördlichen Innenstadtzugangs werden die Bahnhofstrasse und die Wilhelmstrasse neu gestaltet. In der Bahnhofstrasse wird der Kanal erneuert.
Die Stadt Wülfrath beabsichtigt, mit diesem Verfahren Leistungen der Objektplanungen für die Verkehrsanlagen "Straße" und "Schiene" sowie die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke "Kanalbau" und die Koordinierte Leitungsträgerplanung zu vergeben (insbesondere §§ 43 und 47 HOAI). Die Leistungen werden stufenweise in maximal vier Beauftragungsstufen beauftragt.
Das Honorar für das Leistungsbild Planung Verkehrsanlagen Straße und Ingenieurbauwerke Kanalbau wird unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart. Zu erbringen sind insoweit jeweils grundsätzlich die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen der Leistungsbilder Planung Verkehrsanlagen Straße und Ingenieurbauwerke Kanalbau einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Die Planung für die Verkehrsanlagen "Schiene" sowie die Koordinierte Leitungsträgerplanung sind pauschal anzubieten.
Zu Pauschalpreisen anzubieten sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gemäß Vergabeunterlagen.
Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit ist ein Schätzwert. Das tatsächliche Leistungsende der Vertragsleistungen ist vom Abschluss der beauftragten Beauftragungsstufen abhängig und kann insbesondere bei Beauftragungsstufe 4 nach dem genannten Termin liegen.
Die Leistungen werden stufenweise in maximal vier Beauftragungsstufen beauftragt. Stufe 1 : Mit Vertragsschluss werden jeweils die Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 und 2 der Leistungsbilder Verkehrsanlagen Straße und Verkehrsanlagen Schiene nach § 47 Abs. 1 HOAI und Ingenieurbauwerke Kanalbau/Entwässerung nach § 43 Abs. 1 HOAI beauftragt. Beauftragungsstufe 2: Je LPH 3 der Leistungsbilder Verkehrsanlagen Straße nach § 47 Abs. 1 HOAI und Ingenieurbauwerke Kanalbau/Entwässerung nach § 43 Abs. 1 HOAI sowie die Koordinierte Leitungsträgerplanung. Beauftragungsstufe 3: LPH 4-7 der Leistungsbilder Verkehrsanlagen Straße nach § 47 Abs. 1 HOAI und Ingenieurbauwerke Kanalbau/Entwässerung nach § 43 Abs. 1 HOAI. Beauftragungsstufe 4: LPH 8-9 der Leistungsbilder Verkehrsanlagen Straße nach § 47 Abs. 1 HOAI und Ingenieurbauwerke Kanalbau/Entwässerung nach § 43 Abs. 1 HOAI.
Der Auftraggeber ist im Abruf weiterer Beauftragungsstufen nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung. Besondere Leistungen und Zusatzleistung sind laut Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Interessen und zu Beteiligungen/wirtschaftlichen Verknüpfungen,
2. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet,
3. Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister. Ist der Bieter im Handels- oder Partnerschaftsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters eingetragen, ist über die Eintragung ein aktueller Nachweis des Registers beizufügen (z.B. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Kopie ausreichend, aktueller Stand). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen,
4. Berufsqualifikation als Ingenieur (w/m/d) (siehe Ziffer III.2.1.).
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben.
1. Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden (jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ verbindliche Erklärung zur Verpflichtung, im Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert, abzuschließen. Bei einer Bietergemeinschaft ist jeweils eine der vorgenannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verkehrsanlagenplanung und Planung Ingenieurbauwerke) der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Alle Werte sind netto anzugeben, also ohne Umsatzsteuer.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist in diesem Fall mit dem Angebot vorzulegen (vgl. Anlage 5).
Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden (jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ verbindliche Erklärung zur Verpflichtung, im Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert, abzuschließen. Bei einer Bietergemeinschaft ist jeweils eine der vorgenannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
1. Einzureichen ist eine Liste der vom Bieter erbrachten Referenzprojekte, die mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- Leistungen des Leistungsbilds Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI und des Leistungsbilds Verkehrsanlagen Straße gemäß § 47 HOAI, jeweils mindestens Leistungsphasen 1 bis 8 (oder vergleichbare Leistungen) wurden erbracht,
- betreffend innerstädtische Straßen und Erschließungsmaßnahmen inklusive Kanalarbeiten,
- das Projekt unterfiel in den genannten Leistungsbildern jeweils mindestens Honorarzone II nach HOAI (oder vergleichbar),
- das jeweilige Projekt hatte eine Mindestbaukostensumme von EUR 2,0 Mio. netto in der Kostengruppe 300 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) und
- die Beendigung von Leistungsphase 8 liegt jeweils nicht länger als 5 Jahre zurück.
Einzureichen ist ferner eine Liste der vom Bieter erbrachten Referenzprojekte, die mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- Leistungen des Leistungsbilds Verkehrsanlagen Schiene gemäß § 47 HOAI, mindestens Leistungsphasen 1 und 2 (oder vergleichbare Leistungen) wurden erbracht,
- betreffend Planung von Eisenbahnverkehrsanlagen als Personenverkehrsanlagen,
- das Projekt unterfiel in dem genannten Leistungsbild mindestens Honorarzone II nach HOAI (oder vergleichbar),
- das Projekt hatte eine Mindestbaukostensumme von EUR 1,0 Mio. netto in der Kostengruppe 300 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) und
- die Beendigung der Leistungsphase 2 liegt nicht länger als 5 Jahre zurück.
Zeitlich jeweils entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes. Erforderlich ist für jedes Referenzprojekt jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, der Anlage, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (Leistungsbilder, beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), die Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson des Auftraggebers (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten (Kostengruppe 300 nach DIN 276 bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der jeweiligen Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.
2. Erklärung zur aktuellen Beschäftigtenzahl und zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl für 2022, 2021 und 2020 des Unternehmens, der Zahl der Führungskräfte und der Anzahl der beschäftigten Planer (w/m/d), je umgerechnet auf Vollzeitstellen.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die vorgenannten Angaben machen, bei den Referenzen nach Ziffer 1. müssen die Referenzanforderungen nur von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt werden.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), ist dies bei Angebotsabgabe kenntlich zu machen und nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung). § 47 Abs. 1 S. 3 VgV ist zu beachten.
Erforderlich ist die Benennung von mindestens einem erbrachten Referenzprojekt, das folgende Kriterien erfüllt:
- Leistungen des Leistungsbilds Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI und des Leistungsbilds Verkehrsanlagen Straße gemäß § 47 HOAI, jeweils mindestens Leistungsphasen 1 bis 8 (oder vergleichbare Leistungen) wurden erbracht,
- betreffend innerstädtische Straßen und Erschließungsmaßnahmen inklusive Kanalarbeiten,
- das Projekt unterfiel in den genannten Leistungsbildern jeweils mindestens Honorarzone II nach HOAI (oder vergleichbar),
- das jeweilige Projekt hatte eine Mindestbaukostensumme von EUR 2,0 Mio. netto in der Kostengruppe 300 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) und
- die Beendigung von Leistungsphase 8 liegt jeweils nicht länger als 5 Jahre zurück.
Erforderlich ist ferner die Benennung von mindestens einem erbrachten Referenzprojekt, das folgende Kriterien erfüllt:
- Leistungen des Leistungsbilds Verkehrsanlagen Schiene gemäß § 47 HOAI, mindestens Leistungsphasen 1 und 2 (oder vergleichbare Leistungen) wurden erbracht,
- betreffend Planung von Eisenbahnverkehrsanlagen als Personenverkehrsanlagen,
- das Projekt unterfiel in dem genannten Leistungsbild mindestens Honorarzone II nach HOAI (oder vergleichbar),
- das Projekt hatte eine Mindestbaukostensumme von EUR 1,0 Mio. netto in der Kostengruppe 300 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) und
- die Beendigung der Leistungsphase 2 liegt nicht länger als 5 Jahre zurück.
Für die Benennung aller Referenzprojekte gilt: Zeitlich jeweils entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes. Erforderlich ist für jedes Referenzprojekt jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, der Anlage, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (Leistungsbilder, beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), die Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson des Auftraggebers (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten (Kostengruppe 300 nach DIN 276 bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der jeweiligen Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.
Benennung einer für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Person mit Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur (jeweils w/m/d) nach den Architekten- oder Ingenieurgesetzen der Länder zu tragen oder in Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig (jeweils w/m/d) zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur (jeweils w/m/d) nach den Architekten- oder Ingenieurgesetzen der Länder zu tragen oder in Deutschland als Architekt oder Ingenieur (jeweils w/m/d) tätig zu werden.
Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Mettmann - Verwaltungsgebäude 1
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt.
5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.
8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.
9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
11. Zur Wertung der Angebote im Rahmen der Angebotsphase dienen folgende Zuschlagskriterien:
-Konzept Qualität der zu erwartenden Leistung (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage(7) Gewichtung: 30 %
-Berufserfahrung des Projektleiters (w/m/d) (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7)
Gewichtung: 15 %
-Referenzen Projektleitung (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7)
Gewichtung: 15 %
Honorarangebot (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7)
Gewichtung: 40 %.
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y1DBM35MV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.