GP Stakerseite Referenznummer der Bekanntmachung: 69/2023/07
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaarst
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kaarst.de
Abschnitt II: Gegenstand
GP Stakerseite
Für die Planung und Umsetzung ab LPH 4 des Projekts Neubau Grundschule Stakerseite wird ein Generalplaner für die Objektplanung mit den Leistungsbildern Gebäude und Innenräumen, Freianlagen und die Fachplanung Technische Ausrüstung gesucht.
Die Stadt Kaarst hat im Frühjahr 2022 drei Planungsbüros mit den LPH 1 - 3 sowie weiteren besonderen Leistungen für die Leistungsbilder Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung und Geothermie für die Grundschule Stakerseite beauftragt. Die Grundschule Stakerseite soll 3,5-zügig ausgeführt werden, d.h. dass im Rollieren des Systems jeweils ein Jahrgang dreizügig und ein Jahrgang vierzügig aufgenommen werden können. Das pädagogische Konzept, das in der Leistungsphase Null durch das Büro REFLEX erarbeitet wurde, soll im Neubau umgesetzt werden (Clusterbildung). Überdies soll in Verbindung mit der Errichtung der Grundschule ein überdachtes Kleinspielfeld für den Breitensport erreichtet werden, sowie ein nicht-überdachtes Kleinspielfeld, das auch als Ersatz für den jetzt von den Grundschülern genutzten Bolzplatz an der Stakerseite dienen soll.
Zwischenzeitlich wurde die Vorplanung LPH 2 durch die Stadt Kaarst freigegeben, die Entwurfsplanung wird aktuell erstellt.
Für die Leistungsbilder Tragwerk, Bauphysik, Brandschutz und Geothermie ist bereits ein Auftragnehmer beauftragt, der die Planung aber der LPH 4 fortführt.
Gemeinschaftsgrundschule Stakerseite Pestalozzistraße 3 41564 Kaarst
Generalplanerleistungen für die Grundschule Stakerseite in Kaarst:
- Leistungsbild Objektplanung - Gebäude
- Leistungsbild Objektplanung - Freianlagen
- Leistungsbild Fachplanung - Technische Gebäudeausrüstung
- der GP muss zudem die Schnittstelle zum Geothermieplaner abdecken.
- Stufe 1: LPH 1 - 3 anteilig zur Einarbeitung in die bisherige Planung (pauschal als besondere Leistung
- Stufe 2: LPH 4
- Stufe 3: LPH 5 - 7
- Stufe 4: LPH 8 - 9
Die Leistungsstufen werden als Pakete einzeln vergeben.
Mit Zuschlagserteilung werden die Leistungsphasen der Stufen 1 und 2 beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen.
Es werden folgende Referenzmerkmale mit den in Klammern genannten Punktzahlen bewertet:
- Gebäudenutzung (Bildungsbau = 10, öffentliches Gebäude = 5, keine vgl. Nutzung = 0)
- BGF (größer/gleich 4500 m² = 10, größer/gleich 1000 m² und kleiner 4500 m² = 5, kleiner 1000 m² = 0)
- Projektkosten KG 200 - 500 DIN 276 (größer/gleich 10 Mio. brutto = 10, größer gleich 5 Mio. brutto und keiner 10 Mio. brutto = 5, kleiner 5 Mio. brutto = 0)
- Es müssen zwingend die Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude und Freianlagen sowie die technische Gebäudeausrüstung in einer Referenz nachgewiesen werden (Ausschluss).
- Fertigstellung (LPH 8) der Referenz: (2022/2. Quartal 2023 = 10, 2021 = 8, 2020 = 6, 2019= 4, 2018 = 2, 2017 oder früher Ausschluss)
- Leistungsphasen (LPH: 3 - 4 = 4, LPH 5 - 7 = 8, 8 = 8, 9 = 2)
Das Projektteam wird mit den in Klammern genannten Punktzahlen bewertet:
- zwingende namentliche Benennung von Projektleiter, Projektstellverteter und Bauleiter (Ausschluss)
- Projekvolumen (Planung und Bau) der letzten drei in Federführung betreuten Projekte (bis LPH 8) des Projektleiters (größer/gleich 30 Mio. brutto = 10, größer/gleich 15 Mio. brutto und kleiner 30 Mio. brutto = 5, kleiner 15 Mio. brutto = 0)
- Tätigkeit des Projektleiters als Planer (größer/gleich 15 Jahre = 15, größer/gleich 10 und weniger als 15 = 10; größer/gleich 5 und weniger als 10 = 5, weniger als 5 Ausschluss)
- Referenzen Projektleiter (Bildungsbau = 15, öffentliches Gebäude = 10, Gebäude Honorarzone III oder höher = 5)
- Projekvolumen (Planung und Bau) der letzten drei in Federführung betreuten Projekte (bis LPH 8) des stellvertretenden Projektleiters (größer/gleich 30 Mio. brutto = 10, größer/gleich 15 Mio. brutto und kleiner 30 Mio. brutto = 5, kleiner 15 Mio. brutto = 0)
- Tätigkeit des stellvertretenden Projektleiters als Planer (größer/gleich 15 Jahre = 15, größer/gleich 10 Jahre und weniger als 15 Jahre = 10; größer/gleich 5 Jahre und weniger als 10 Jahre = 5, weniger als 5 Jahre Ausschluss)
- Referenzen stellvertretender Projektleiter (Bildungsbau = 15, öffentliches Gebäude = 10, Gebäude Honorarzone III oder höher = 5)
- Bauleiter: Bauleitung für 5 Projekte oder mehr mit 4.500 m² = 10, für 1 - 4 Projekte mit 4.500 m² = 5, kein Projekt mit mind. 4.500 m² (Ausschluss)
Erläuterung: Ein öffentliches Gebäude wird definiert als: Nichtwohngebäude, das sich im Eigentum der öffentlichen Hand befindet und von einer Behörde genutzt wird.
Im Übrigen wird auf Ziffer III.2.1 - 2.3 verwiesen.
Siehe Erläuterungen zur stufenweisen Beauftragung.
Im Rahmen der Verhandlungen soll geklärt werden, ob optional eine BIM-Planung gefordert wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Keine Ausschlussgründe (A)
Es werden folgende Eigenerklärungen (A) gefordert:
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat;
- Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation;
- Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
- Unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen.
- Unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird. Insbesondere wurden keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
A = Ausschluss
Es werden folgende Eigenerklärungen (A) gefordert:
- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr
Alternativ zu vorstehender Erklärung;
- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken;
- Bruttogesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021 oder 2020-2022) beziffern wir wie folgt.
A = Ausschuss:
A: Es müssen drei GP-Referenzen (Leistungsbilder Objektplanung Gebäude, Freinanlagen und Technische Gebäudeausrüstung in einer Referenz) aus den Jahren 2018 - 2. Quartal 2023 eingereicht werden. Die Referenzen werden gemäß Ziffer II.2.9 ausgewertet.
A: Projektleiter, Projektstellvertreter und Bauleiter sind namentlich zu benennen. Der Projektleiter und der Projektstellvertreter müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben. Die Qualifikation/Erfahrung von Projektleiter und Projektstellvertreter werden gemäß Ziffer II.2.9 ausgewertet.
Der Bauleiter ist namentlich zu benennen. Die Qualifikation/Erfahrung des Bauleiters wird gemäß Ziffer II.2.9 ausgewertet.
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt"/"Ingenieur" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDJDET0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.