Generalunternehmerleistung zum Neubau der Feuerwache Kaiserswerth Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0384
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmerleistung zum Neubau der Feuerwache Kaiserswerth
Generalunternehmerleistung zum Neubau
40489 Düsseldorf, An Sankt Swidbert
Generalunternehmerleistungen für den Neubau der Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr Kaiserswerth (Planung ab LPH 5 und Bauausführung):
Der zu vergebende Auftrag beinhaltet Teile der Ausführungsplanung sowie eine schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung eines Neubaus der Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr Kaiserswerth an der Ecke An Sankt Swidbert / Niederrheinstraße.
Geplant ist ein Neubau, der auf drei Ebenen und insgesamt knapp 1.000 Quadratmetern Nutzfläche optimale Bedingungen für die insgesamt siebzig männlichen und weiblichen sowie diversen Einsatzkräfte bietet. Der rechteckige Gebäuderiegel ist parallel zur Straße An Sankt Swidbert bzw. der Deichanlage zu errichten. Die Planung sieht eine Fahrzeughalle mit vier Einsatzfahrzeugen und einem Mannschaftstransportfahrzeug vor. Die erforderlichen Nutzungsflächen wurden auf drei Ebenen untergebracht. Das Untergeschoss wird um 60 cm aufgeständert, um einer möglichen Überflutung vorzubeugen und möglichst gering in die vorhandene Deichstruktur eingreifen zu müssen. Aufgrund der Hochwasser- und Überflutungsgefahr soll das Gebäude zur Gründung punktuell auf Bohrpfähle gestützt werden und das gesamte Untergeschoss als wasserundurchlässige Stahlbetonkonstruktion, als sogenannte "weiße Wanne" ausgebildet.
Besonderheiten des Auftrags:
- Die Baufläche liegt im Hochwasserrisikogebiet. Bei Starkregen ist ein Überflutungsrisiko gegeben, hier kann mit Wasserständen von bis zu 0.50 m über Geländehöhe gerechnet werden. Hieraus resultierend ergeben sich Maßnahmen zur Überflutungssicherung sowie Auflagen aus dem Bauvorbescheid an eine entsprechend angepasste Bauweise.
- Zusätzlich zu den Risiken aus Hochwasser und Überflutung ergab das beauftragte Bodengutachten, dass im Bereich der oberen Bodenschichten Auffüllungsböden aus Schotter, Sandschluff und Kies vorzufinden sind. Im Bereich der tieferen Bodenschichten sind darüber hinaus Altablagerungen gefunden worden, die in Summe zu einer diffusen, nicht tragfähigen Bodenbeschaffenheit führen. Auch dies muss bei der Gründung berücksichtigt werden.
- Auf der Deichanlage verläuft die Straße An Sankt Swidbert an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Der gesamte Straßenzug ist von geschützten Bäumen gesäumt und wurde aufgrund von Sturmschäden um einzelne junge Bäume ergänzt.
- Die Baufläche liegt im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung Kaiserswerth und wird von der Grenze des Landschaftsschutzgebietes durchquert. Die Anforderungen des Landschafts- und des Denkmalschutzes sowie der Bezirksvertretung 5, insb. zur Fassadengestaltung, müssen eingehalten werden. Unter Umständen bestehen weitere Bodendenkmäler.
- Entlang der Deichkrone existiert ein konkreter Verdacht auf Militäreinrichtungen (militärische Anlage) und es liegen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen im Bereich des Baufeldes vor. Ein Antrag auf Überprüfung wurde gestellt.
- Die Baumaßnahme ist im Hinblick auf den Planungsprozess, die Bauausführung und den Gebäudebetrieb ein Leitprojekt und soll Erfahrungswerte für weitere Bauvorhaben hervorbringen. Es wird eine DGNB-Zertifizierung Platin angestrebt (im Flex-Verfahren). Zu diesem Zweck werden verschiedene Projektmaßnahmen umgesetzt, um die Nachhaltigkeit des Projekts zu fördern (u.a. Holzhybridbauweise; CO2-optimierter Stahlbeton; Fassaden- und Dachbegrünung inkl. PV; Wärmpumpe; Lüftungsanlage mit WRG)
Nähere Informationen sind dem Erläuterungsbericht / Baubeschreibung zu entnehmen.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen.
Beginn und Ende des Auftrags hängen vom Zeitpunkt der Beauftragung und dem tatsächlichen Bauverlauf ab.
Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2. Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3. Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind durch die Bewerber folgende Unterlagen vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen:
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6e EU VOB/A vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU VOB/A durchgeführt worden sind;
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Bewerbergemeinschaften haben zusätzlich eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
c) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3
VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sind durch die Bewerber folgende Unterlagen vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied).
Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen:
a) Angabe der Gesamtumsätze sowie Angabe der Umsätze mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (schlüsselfertige Errichtung von Feuerwachen sowie vergleichbaren Einrichtungen als Total- und/oder Generalunternehmer (Bau möglichst inkl. Ausführungsplanung), jeweils der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 5 Jahren mit mindestens zwei Referenzprojekten mit vergleichbaren kombinierten Planungs-, Koordinierungs- und Bauleistungen einen Umsatz von in Summe mindestens brutto 25 Mio. EUR erzielt hat, davon sollte auf eines dieser beiden Referenzprojekte ein Umsatz von mindestens brutto 10 Mio. EUR entfallen. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 10 Mio. EUR für Sachschäden pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält bzw. im Auftragsfall abschließt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise des Nachunternehmers einzureichen.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Mit dem Teilnahmeantrag sind durch die Bewerber folgende Unterlagen vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaft von mindestens einem Mitglied).
Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen:
a) Referenzen über ausgeführte Projekte der letzten bis zu 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, bei denen der Bewerber als direkter Vertragspartner des Auftraggebers - ggf. gemeinsam mit weiteren Unternehmen in einer Arbeitsgemeinschaft - tätig war, mit Angaben:
1. zum Jahr der Bauausführung (laufende Ausführung oder Fertigstellung),
2. zur Art des Bauwerks (Nutzungsart),
3. zu den konkret vom Bewerber erbrachten Leistungen,
4. zur Größe des Bauwerks (BGF),
5. zum Auftragswert (nur Bauleistungen in Euro brutto; Baukosten KG 300, 400, 500, 600).
Sofern erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, ob und welche Leistungsbereiche er/sie im Auftragsfall mithilfe von Nachunternehmern erbringen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3
VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen.
Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise des Nachunternehmers einzureichen.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Sicherheitsleistungen:
- Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 3 % der Auftragssumme (brutto), sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt
- Sicherheit für die Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme (einschließlich erteilter Nachträge) (brutto)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
5. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines ersten, unverbindlichen indikativen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der technischen Leistungsbeschreibung ein erster ausformulierter Entwurf des mit dem obsiegenden Bieter zu schließenden Generalunternehmervertrages. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Im Anschluss an die Prüfung der indikativen Angebote führt der Auftraggeber Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern durch. Ziel ist es, die Anforderungen an die Bauleistungen sowie den zu schließenden Vertrag mit allen Bietern zu verhandeln, so dass am Ende vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die abschließenden Vergabeunterlagen. Auf dieser Grundlage fordert er die Bieter zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auf. Den Bietern wird im Vorfeld mitgeteilt, welche Vorgaben zu beachten sind. Der Auftraggeber prüft und bewertet die letztverbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.