Planungsleistungen der Infrastrukturplanung und Freianlagen für das Energieverbundsystem eCampus Stühlinger, Stadt Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002629
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Infrastrukturplanung und Freianlagen für das Energieverbundsystem eCampus Stühlinger, Stadt Freiburg
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Infrastrukturplanung und Freianlagen (Leistungsphasen 2-9 gem. § 39 HOAI) für die Schaffung eines Energieverbundsystems "eCampus Stühlinger".
Aufbau von einem elektrischen und thermischen Nahverbundes, einschließlich der dazu erforderlichen Infrastruktur, zwischen sechs eigenständigen Gebäuden unter Berücksichtigung der Bestandseinrichtungen und Bestandsinfrastruktur.
Die Gesamtplanung beinhaltet folgende Bereiche:
Elektrotechnik und Fernmeldeanlagen (ET), Versorgungstechnik (VT), Gebäudeautomation (GA) und Infrastrukturplanung und Freianlagen (IF), die in jeweils getrennten Vergabeverfahren parallel ausgeschrieben werden.
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV.
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor (siehe Optionen unter Punkt II.2.11).
Freiburg i.Br.
Die Stadt Freiburg setzt sich seit vielen Jahren für engagierten Klimaschutz ein. Bereits im Jahr 1996 wurden basierend auf einem ersten Klimaschutzkonzept ambitionierte Ziele zur Reduktion der CO2-Emissionen der Stadt festgelegt. Die konkreten Ziele und Maßnahmen wurden mehrfach angepasst und verschärft, wobei eine umfassende Klimaschutzstrategie zuletzt im Jahr 2007 verfasst wurde. Im Jahr 2014 wurde im Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Basisjahr 1992 zu halbieren und bis zum Jahr 2050 das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Ein wichtiger Baustein wird der vom Bund geförderte „eCampus“.
Mit dem „eCampus“ soll ein Energieverbund in Gestalt eines elektrischen und thermischen Nahverbundes, einschließlich der dazu erforderlichen Infrastruktur, zwischen sechs eigenständigen Gebäuden unter Berücksichtigung der Bestandseinrichtungen und Bestandsinfrastruktur geschaffen werden.
Das betrachtete Gebiet umfasst die im Folgenden aufgeführten Gebäude:
- Rathaus im Stühlinger BA1 (Fertigstellung 2017), Fehrenbachallee 12
- Rathaus im Stühlinger BA2 (in Planung), Fehrenbachallee 12
- Technisches Rathaus, Fehrenbachallee 12
- Kita am Eschholzpark, Fehrenbachallee 12a
- Max Weber Schule, Fehrenbachallee 14 inkl. Erweiterungsbau (in Planung)
- Berufsschulzentrum an der Bissierstraße 17
Die Wärmeerzeugung wird mittels neu zu erstellender Wärmepumpen und BHKWs geplant, die in der neu zu erstellenden Technikzentrale in der Erweiterung der Max-Weber-Schule positioniert werden sollen.
Thermisch sollen die neue und bestehenden „Heizzentralen“ an benachbarten Objekten zu einem Energieverbund über ein Nahwärmenetz verbunden werden.
Die Technik innerhalb der bestehenden Heizzentralen bleibt dabei nahezu unverändert. Nur die zusätzlichen Anbindungen an das Nahwärmenetz sind hinzuzufügen.
Anstatt dass auf der Stromseite die Gebäude jeweils eigene Hausanschlüsse haben, sollen nun über eine Integration einer neuen zentralen Batterie, alle Gebäude aus einem vorhandenen 110 kV Hochspannungsnetz aus dem öffentlichen Netz mit Strom versorgt werden.
Über die zentrale Batterieanlage mit ca. 1 MWh Speicherkapazität ist es vorgesehen, über das derzeit vorhandenen 20 kV Kabel-Netz die bestehenden Trafos der Gebäude weiterhin mit Strom aus dem 20 kV “Eigennetz“ zu versorgen.
In das 20 kV Liegenschaftsnetz sollen ca. 9 Bestand-Photovoltaikanlagen und 5 PV-Neuanlagen, bis zu einer Gesamtleistung von ca. 1.000 kWp, und 3 BHKW Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 800 kW, in unterschiedlichen Gebäuden aufgeschaltet werden. Sämtlich erzeugter überschüssiger regenerativer PV-Strom soll einem Batteriesystem zugeführt, und falls der Eigenbedarf einen weiteren Überschuss zulässt, über das 20 kV Netz in das öffentliche 110 kV Netz eingespeist werden können.
Im Rahmen der Planung der Infrastrukturplanung und Freianlagenplanung sind zu berücksichtigen:
Koordinierte Leitungsplanung inkl. Tiefbau
• Bestandsdatenerhebung Leitungsbestand
• Abfrage der Planungen der Fachplaner und der Leitungsträger
• Prüfung der geplanten Trassen / Hausanschlüsse auf Zwangspunkte
• Klären von Trassen-Zwangspunkten mit den Fachplanern
• Berücksichtigung von für die Leitungsverlegungen sonstige bauliche Randbedingungen wie Verbau, Baugruben, Baustellenzufahrt, etc. Freianlagenplanung
• Wiederherstellen der Oberflächen und Pflanzungen entsprechend dem vorliegenden Bestand
Für die Planungsleistungen der Kostengruppe 500 werden Baukosten ca. 2,0 Mio. Euro netto erwartet. Die Planung der Leistungen ist ab Oktober 2023 vorgesehen. Der Abschluss der Baumaßnahmen hat bis zum 31.07.2026 zu erfolgen. Die Inbetriebnahme und Abrechnung der gesamten Baumaßnahme müssen bis zum 31.12.2026 erfolgt sein.
Dazu wurden eine grundsätzliche Machbarkeitsstudie und Grundlagenermittlung sowie eine Simulation zu den Konsequenzen für Strombedarf/-bezug und Wärmebedarf/-bezug sowie CO2-Emmision durchgeführt, 12 weitere Simulationen auf dieser Grundlage werden derzeit durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden den Bietern in der 2. Stufe des VgV-Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Planungsleistungen der Infrastrukturplanung und Freianlagen nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 38.
Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Aus den eingereichten Teilnahmeanträgen werden 3 bis maximal 5 geeignete Bewerber mit der höchsten Punktzahl für die Verhandlungsgespräche (2. Stufe) ausgewählt (§ 51 VgV).
Die Ermittlung erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien mit Gewichtung:
1. Referenzen (projektbezogene Erfahrungen) mit 90%,
2. Umsatzzahlen mit 5%,
3. Beschäftigtenzahl mit 5%.
Im Falle einer Punktgleichheit entscheidet zunächst die höhere Punktzahl im direkten Vergleich der einzelnen Kriterien nach der oben genannten Reihenfolge (1. > 2. > 3.), ansonsten erfolgt eine Auslosung entsprechen § 75 Abs. 6 VgV.
1. Referenzen - Projektbezogene Erfahrungen (1. Wertungskriterium – 90 %):
Angabe von Referenzenprojekten zu Planungsleistungen für die Infrastrukturplanung und Freianlagen:
a) Referenzprojekt 1 - Neubaumaßnahme
Mindestanforderungen:
- Neubaumaßnahme
- Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2018
- Einstufung Freianlagenplanung mind. HZ III gemäß § 40 HOAI
- selbst erbrachte Grundleistungen mindestens der Leistungsphasen 2 bis 5
- derzeitiger Projektstand mindestens in Leistungsphase 8
Sonstige Anforderungen:
- Kostengruppen 500 ≥ 1,0 Mio. € brutto
b) Referenzprojekt 2 – öffentlicher Auftraggeber
Mindestanforderungen:
- Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber
- Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2018
- Einstufung Freianlagenplanung mind. HZ III gemäß § 40 HOAI
- selbst erbrachte Grundleistungen mindestens der Leistungsphasen 2 bis 5
- derzeitiger Projektstand mindestens in Leistungsphase 8
Sonstige Anforderungen:
- Kostengruppen 500 ≥ 1,0 Mio. € brutto
c) Referenzprojekt 3 - Bereich Baumaßnahme im Bereich Trassenverlegung mit unterirdischer Kreuzung von öffentlichen Verkehrszonen
Mindestanforderungen:
- Baumaßnahme im Bereich Trassenverlegung mit unterirdischer Kreuzung von öffentlichen Verkehrszonen
- Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2018
- Einstufung Freianlagenplanung mind. HZ III gemäß § 40 HOAI
- selbst erbrachte Grundleistungen mindestens der Leistungsphasen 2 bis 5
- derzeitiger Projektstand mindestens in Leistungsphase 8
Sonstige Anforderungen:
- Kostengruppen 500 ≥ 0,5 Mio. € brutto
2. Umsatzzahlen (2. Wertungskriterium – 5 %):
Durchschnittliche Umsätze der letzten 3 Kalenderjahre 2020, 2021, 2022 für vergleichbare Leistungen im Bereich im Bereich der Freianlagenplanung / Infrastrukturplanung.
3. Beschäftigtenzahl (3. Wertungskriterium – 5 %):
Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeitenden (inkl. Unternehmensleitung) im Bereich im Bereich der Freianlagenplanung / Infrastrukturplanung (ohne freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte).
Weitere Einzelheiten zur Bewertungsmethodik können der Anlage „Bewertungsmatrix“ entnommen werden.
Mit Vertragsabschluss wird zunächst die Leistungsphasen 2 mit vertiefter Kostenschätzung beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor die weiteren Leistungsphasen 3 – 9 stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Gesamtplanung eCampus beinhaltet folgende Planungsbereiche:
a) Technische Ausrüstung Elektrotechnik (ET),
b) Technische Ausrüstung Versorgungstechnik (VT),
c) Technische Ausrüstung Gebäudeautomation (GA),
d) Freianlagenplanung Infrastrukturplanung und Freianlagen (IF) – jetziges Verfahren.
Die einzelnen Planungsbereiche werden jeweils in getrennten Vergabeverfahren parallel bzw. zeitnah ausgeschrieben. Bewerbenden steht es frei, sich bei entsprechender Eignung auf eines, mehrere oder alle Vergabeverfahren zu bewerben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Nr. III.1.3)
siehe Nr. III.1.3)
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft.
1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten).
2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV).
3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV).
4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV).
5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV).
6. Eigenerklärung zum nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden.
8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden.
9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
10. Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV).
11. Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV (siehe Nr. III.2.1).
12. Angaben zum vorgesehenen Projektteam gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Name und Qualifikation der Projektleitung, Stellvertretende Projektleitung, Bauleitung).
13. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV).
Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, die mindestens eine vergleichbare wesentliche Leistung in den letzten drei Jahren (2020-2022) erbracht haben. Die Vergleichbarkeit wird u.a. bestimmt durch die Komplexität (z.B. Honorarzone), die Funktionsanforderungen, die Größenordnung sowie die sonstigen Rahmenbedingungen. Diese Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung (keine Wertung).
14.- 16. Kriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Wertungsprüfung gemäß § 51 Abs. 1 VgV):
Siehe oben II.2.9)
17. Verkürzung der Angebotsfrist 2. Stufe
In der 2. Stufe (Verhandlungsverfahren) kann die gesetzliche Mindestfrist für die Abgabe der Angebote von 25 Kalendertagen auf mindestens 15 Kalendertage verkürzt werden, sofern die eingeladenen Bewerber zustimmen (§ 17 Abs. 6 und 9 VgV). Dies soll lediglich das Verfahren beschleunigen. Ihre Antwort hat keine Auswirkung auf die Wertung.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Als Berufsqualifikation wird der Beruf des „Infrastrukturplaners“ sowie des „Freianlagenplaners“ oder „Landschaftsplaners“ mindestens einer Person des Unternehmens gefordert (§ 75 VgV). Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens.
Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, die berechtigen, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Abgabe des Teilnahmeantrags darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen Dafür ist das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular zusammen mit den zugehörigen Anlagen im Vergabeportal hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 06.06.2023, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Die Unterzeichnung des Antrags erfolgt in Textform nach § 126b BGB, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Hierfür ist der Vor- und Nachname der erklärenden Person oder der Firmennamen im Angebotsassistenten im Schritt "Angebot einreichen" im dafür vorgesehenen Feld bereits vorbelegt und kann bei Bedarf geändert werden.
Zum Bezug der Teilnahmeunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- Machbarkeitsstudie und Grundlagenermittlung,
- Mustervertrag über Planungsleistungen,
- Zuschlagskriterien (Bewertungsmethodik),
- Rahmenterminplan über den weiteren Ablauf des Projektes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de