Planung Technische Ausrüstung HLS Wiederaufbau TEB Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VgV/23-07
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Technische Ausrüstung HLS Wiederaufbau TEB
Der Kreis Euskirchen sucht für die Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2021) Fachplaner für die
Leistungsphasen 1 - 9 HOAI für die Heizung, Lüftung, Sanitär, nutzungsspezifische Anlagen und
Gebäudeautomation, da er das durch die Flutkatastrophe 2021 beschädigte Thomas-Eßer-Berufskolleg (TEB)
in Euskirchen aufbauen und erweitern lassen will: Das Grundstück an der Kommerner Straße 137 in 53879 Euskirchen umfasst rund 35.000m². Das TEB ist derzeit in fünf Bauteile gegliedert: Bauteile A, B, C, D und S
(Sporthalle).
Die Netto-Raumfläche über alle bestehenden Bauteile beträgt rund 23.800m². Der Kreis Euskirchen führt
parallel und im Nachgang zu diesem Vergabeverfahren weitere Vergabeverfahren durch, um die Architekten
und weitere Fachplaner auszuwählen.
Thomas-Eßer-Berufskolleg Kommerner Straße 137 53879 Euskirchen
Der Auftrag umfasst die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI 2021) der HOAI
Leistungsphasen 1 - 9 für die Heizung, Lüftung, Sanitär, nutzungsspezifische Anlagen und
Gebäudeautomation für den Wiederaufbau, Sanierung, Neubau und die Schadstoffsanierung des TEB. Das
Grundstück an der Kommerner Straße 137 in 53879 Euskirchen umfasst rund 35.000 m². Das TEB ist derzeit
in fünf Bauteile gegliedert: Bauteil A, B, C, D und S (Sporthalle). Die Netto-Raumfläche über alle bestehenden
Bauteile beträgt rund 23.800 m². Am TEB werden ca. 2.000 Schüler unterrichtet.
Das Gesamtbauvorhaben besteht aus der Errichtung von Ersatzflächen der abgerissenen Bauteile A, C und
D. Das Bauteil C wird vorgezogen zum Verfahren rückgebaut. Der Wiederaufbau im Bauteil B umfasst den
raumbildenden Ausbau des Erd- und Kellergeschosses und den Umbau des 1., 2. und 3. Obergeschosses zur
baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts. Die Dreifeldsporthalle wird vollständig saniert.
BT B wurde im Jahr 1977 errichtet. Das Erd- und Kellergeschoss ist nach der Hochwasserkatastrophe
vollständig auf Rohbau zurückgebaut. Notwendige TGA Leitungen sind weiterhin in Betrieb. Die überfluteten
Räume im BT B wurden von Sachverständigen für Schäden an Gebäuden mit entsprechenden Entnahmen
und Proben sowie Raumluftmessungen begleitet. Die Räume sind freigegeben. Die verbliebenen Gefahrstoffe
befinden sich in der Turnhalle und unter den mobilen Trennwänden im Bodenaufbau sowie im Deckenanschluss
im 1. und 2. OG des BT B.
Die Dreifeldsporthalle BT S, NRF 1200 m², wurde durch das Hochwasser nur in Teilen geschädigt. Lediglich die
im KG geführten Lüftungsleitungen wurden überflutet und müssen ausgetauscht werden.
Es besteht eine Maßnahme zur Sanierung der Turnhalle mit Schadstoffsanierung, Schwingbodenaustausch und
Umbau der Sanitäreinheiten. Diese sollte vor dem Hochwasser begonnen werden und ist jetzt Gegenstand des
Verfahrens. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wird die Lüftungsanlage in den vorhandenen Raumvolumen keinen Platz mehr finden. Für die Neuerrichtung ist eine Alternative, ggf. ein Neubau für eine Technikzentrale zu
prüfen.
Um die Energieversorgung des Standorts zu überprüfen, wurde ein Fachplanungsbüro für Gebäudetechnik
beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Energieversorgung am Standort zu erarbeiten. Die
Ergebnisse werden im Zuge des Verfahrens den Angebotsunterlagen beigefügt.
Durch die vorliegende Entscheidung, die Baukörper energetisch zu qualifizieren, nach Prüfung der
Kostenentwicklung ggf. im erhöhten Standard, zu sanieren, wird es gewünscht die Außendarstellung der
bestehenden Gebäude mit den benötigten Ersatzflächen zu einem schlüssigen Gesamtkonzept zu vereinen.
BT B wurde im Jahr 1977 errichtet. Das Erd- und Kellergeschoss ist nach der Hochwasserkatastrophe
vollständig auf Rohbau zurückgebaut. Notwendige TGA Leitungen sind weiterhin in Betrieb. Die überfluteten
Räume im BT B wurden von Sachverständigen für Schäden an Gebäuden mit entsprechenden Entnahmen
und Proben sowie Raumluftmessungen begleitet. Die Räume sind freigegeben. Die verbliebenen Gefahrstoffe
befinden sich in der Turnhalle und unter den mobilen Trennwänden im Bodenaufbau sowie im Deckenanschluss
im 1. und 2. OG des BT B.
Der obsiegende Bieter muss insbesondere die folgenden Leistungen erbringen:
Neuanlage, Wiederaufbau und Modernisierung der technischen Ausrüstung im Bereich Heizung, Lüftung und
Sanitär. Die Planung der Technischen Ausrüstung umfasst folgende Gebäude und Gebäudeteile: Schule,
Werkstätten, Küchen, Aula, Cafeteria, Verwaltung, Sporthalle, E-Mobilität, Überflutungsnachweis.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf
Grundlage der unter Ziffer III. geforderten Unterlagen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 20 %
(finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) zu 80 % (technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und
Nachweise. Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben
und Nachweise. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der
Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte) Skala/Notenstufen. Dabei gilt: Je größer
der in den mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz/die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, desto mehr Punkte. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen,
desto mehr Punkte etc.
Pro Eignungskriterium (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) vergibt der Auftraggeber bis zu 10 Bewertungspunkte:
- 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen hervorragend geeignet;
- 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen sehr gut geeignet;
- 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen gut geeignet;
- 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen hinreichend geeignet;
- 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen noch ausreichend geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren
Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 Punkte, 5 Punkte, 7 Punkte, 9 Punkte), die textlich der jeweiligen
Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktzahl zugeordnet werden. Die Gesamtbewertung erfolgt pro
Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert
und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
Abgerufen mit Unterzeichnung des Vertrages wird zunächst die Beauftragungsstufe I (HOAI-Leistungsphasen
1-3) mitsamt Kostenberechnung. Nach Abschluss der Beauftragungsstufe I wird in den politischen Gremien
über die weitere Planung und die erforderlichen Bauleistungen entschieden. Für den Fall, dass der Kreis
Euskirchen die in dem Vertrag beschriebenen weiteren Beauftragungsstufen ganz oder teilweise schriftlich
abruft, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die den abgerufenen Beauftragungsstufen mit dem Vertrag
zugeordneten Leistungen zu den in dem Vertrag vereinbarten Honoraren zu erbringen, es sei denn, dass seit
der Fertigstellung der letzten Leistung des Auftragnehmers mehr als 6 Monate vergangen sind. Der Kreis
Euskirchen behält sich innerhalb der vergaberechtlich zulässigen Grenzen vor, den Auftragsgegenstand und die
Optionen im Laufe des Verfahrens zu konkretisieren und anzupassen.
Eine Ortsbesichtigung wird nur in der Verhandlungsphase angeboten. Die Termine gibt der Auftraggeber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs bekannt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer?Identifikations-Nr. sowie zur Eintragung ins Handelsregister/Berufsregister.
b) Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche
Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in
der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und
bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in
Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu
dem genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß
gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen
wurden.
Bewerber dürfen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
d) Nachweis, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bauvorlageb erechtigt i.S.d. §§ 67 Abs. 3, 70 BauO
NRW ist.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze über Aufträge, die
mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar
- Bauten nach Sonderbauverordnung
- Sanieren im Schulbetrieb und Begleitung
- Schulen
- Sporthallen
- Gewerbeküche
sind.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mindestens Euro 5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung
abschließen wird. Bewerbergemeinschaften werden bei der Beurteilung der Eignung als Ganzes betrachtet.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf
die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn
und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen
und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber dürfen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die
Leistung vergleichbar
- Bauten nach Sonderbauverordnung
- Sanieren im Schulbetrieb und Begleitung
- Schulen
- Sporthallen
- Gewerbeküche
sind aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines
Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich
beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen die Zahl der Führungskräfte.
c) Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss als
Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will. Bewerbergemeinschaften
werden bei der Beurteilung der Eignung als Ganzes betrachtet. Für den Fall, dass ein Bewerber / eine
Bewerbergemeinschaft einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit
der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich
der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem
Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser
seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung
stellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die
Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur oder Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere
der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik
Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss nach §§ 67, 70
Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bauvorlageberechtigt sein und dies nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal elektronisch einzureichen. Bewerber/
Bewerbergemeinschaften werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E?Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind
nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend.
Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des
Auftraggebers.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3)
genannten Website den wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere den Vertragsentwurf, sowie
weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer
Leistungen ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies
die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die
Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen
Zeitpunkt stehen deshalb ggf. zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRYUGE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen. Auf §
135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.