Kreisstadt Unna - Bildungsstandort Hertinger Tor - Sanitär
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreisstadt Unna - Bildungsstandort Hertinger Tor - Sanitär
Neubau des Bildungsstandortes Hertinger Tor in der Kreisstadt Unna / Neubau einer Grundschule mit einem Kindergarten und einem Familienzentrum
Das Bildungszentrum "Hertinger Tor" in Unna besteht aus fünf Gebäudeteilen. Im Bauteil 1 (BT1) sind im EG + OG eine Kindertagesstätte , im BT 2+3 eine Grundschule und im BT 4 (Forum) die Erschließungszone, die Aula sowie die Verwaltung im OG untergebracht. BT 5 besteht aus einer Drei-Feld-Sporthalle mit Umkleiden und Geräteräumen. Alle Gebäude bestehen aus EG und OG (Ausnahme: Sporthalle: hier nur EG). Die Geschosshöhe beträgt im BT 1-4 ca. 3,70m. Die Halle im BT 5 ist ca. 8,40m hoch. Alle Gebäudeteile sind mit dem zentralen Bauteil 4 verbunden. Die Gebäudeteile sind nicht unterkellert.
Das Baugrundstück befindet sich an der Hertinger Straße Ecke Brockhausstr. in 59423 Unna.
Vorliegend werden die Arbeiten der Sanitärarbeiten ausgeschrieben.
Brockhausstraße 2-4
59423 Unna
Vorliegend werden die Arbeiten der Sanitärarbeiten zum Neubauprojekt Hertinger Tor ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html