Entwicklung, Bereitstellung und Wartung einer Webanwendung inkl. Datenbank zum Refinanzierungsverfahren des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1679/2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung, Bereitstellung und Wartung einer Webanwendung inkl. Datenbank zum Refinanzierungsverfahren des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1679/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72212610 Entwicklung von Datenbanksoftware
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Auftraggeberin (AG’in), die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), erhebt jährlich mit über 100 Bescheiden die refinanzierbaren Kosten, die im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle bei Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) entstehen. Im Jahr 2022 wurden Kosten in Höhe von rund 785 Millionen Euro erhoben. Dies macht rund 75 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen des BMUV und rund 25 Prozent des Gesamtetats des BMUV aus. Bis 2016 wurden die Kosten durch BfS und BASE erhoben (seit den 1970er Jahren).

Für das Endlager Schacht Konrad existiert eine Rechtsgrundlage zur Kostenerhebung bisher nur für die Errichtungsphase. Für die anschließende Betriebsphase (ab 2027) muss entweder eine Beitragsverordnung erlassen oder ein Vertrag mit den Refinanzierungspflichtigen geschlossen werden. Dazu müssen die bei BfS, BASE und BMUV erfolgten Zahlungen rechtssicher und nachvollziehbar zusammengeführt und den entstandenen Kosten gegenübergestellt werden, ggfs. sind (verzinste) Nachforderungen oder Erstattungen nötig.Die entsprechenden Daten werden bisher aber nicht zentral erfasst. Die Daten, die im BMUV vorliegen, werden momentan mit Excel-Tabellen verwaltet. Angesichts der hohen Zahl an Bescheiden und Pflichtigen sowie des sehr langen Betrachtungszeitraums stößt diese Lösung aber zunehmend an ihre Grenzen.

Dies erfordert die Errichtung einer Refinanzierungsdatenbank, in der sämtliche Daten zu einem Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten Kosten zusammengeführt werden. Die Datenbank soll die Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten. Zudem soll beim Aufbau der Datenbank ein Verfahren ermittelt werden, um die nach § 9 EndlagerVlV erforderliche Verzinsung zu integrieren.

Daher soll ein IT-Dienstleister mit der Erstellung einer Datenbank beauftragt werden, mit Hilfe derer das Refinanzierungsverfahren effizienter durchgeführt, historische Daten gespeichert sowie neue Funktionen aufgenommen werden können.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
72268000 Bereitstellung von Software
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Sitz der/des AN bzw. Sitz der AG'in in Bonn und Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erforderlich ist die Konzipierung und Errichtung einer Webanwendung, die:

> den bestehenden Prozess des Refinanzierungsverfahrens, insbesondere die Berechnungen sowie die Bescheiderstellung automatisiert,

> sämtliche Daten zusammenführt, die bislang in jährlich neu angelegten Excel-Dateien verwaltet werden, um einen Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten Zahlungen zu bekommen. Sie soll damit wichtige Erkenntnisse über das bisherige Refinanzierungsverfahren liefern, die die Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten.

> die nach der Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) erforderliche Verzinsung integriert.

Dazu sind an die Einrichtung und den Betrieb der Webanwendung höchste Ansprüche,vor allem in den Bereichen Datensicherheit sowie -integrität, Stabilität und Nachvollziehbarkeit, zu stellen.

Dazu ist eine Webanwendung erforderlich, die Informationen der Refinanzierung einheitlich speichert und browserbasiert dem BMUV zugänglich macht. Die Daten sollen in der Webanwendung nach Feldern dargestellt werden. Über einen Suchfilter soll gezielt nach einzelnen Werten gesucht und Statistiken automatisch visualisiert werden können.

Die zu erstellende Webanwendung richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende des BMUV, die durch die Software gewonnenen Erkenntnisse für ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben nutzen. Dies umfasst vor allem die Information der Bundesregierung, des Bundestages und der Öffentlichkeit über die Refinanzierung und die jährliche Erstellung der Refinanzierungsbescheide.

Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUV als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit des Vorhabens ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.

Im Rahmen dieses Auftrags soll die/der AN eine Feinkonzeption auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen und deren Anlagen) und eines zur Auftragsklärung relevanten Kick-Off-Gesprächs erarbeiten, die Webanwendung technisch umsetzen und testen sowie Wartung und Support für die Software leisten.

Der Leistungsumfang unterteilt sich in 6 Arbeitspakete, die in Dokument 03.01 Leistungsbeschreibung und deren Anlagen als Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen ausführlich beschrieben sind:

Arbeitspaket 1: Konzeption

1.1 Design

1.2 Nutzer*innen/Berechtigungssystem

1.3 Speicherung / Wiederherstellung / Schutz gegen Datenverlust

1.4 Ansichten / Layout

1.5 Suchen / Filtern

1.6 Anmeldung / Registrierung

1.7 Sprache

1.8 Export-Möglichkeit und Erstellung von Templates

1.9 File-Upload

1.10 Visualisierungen

1.11 Datenschutz und Datensicherheit

1.12 Rechte

Arbeitspaket 2: Programmierung Felder und Berechnungen

2.1 Felder

Arbeitspaket 3: Import und Validierung der historischen Daten

Arbeitspaket 4: Programmierung der Bescheide und Anlagen

Arbeitspaket 5: Dokumentation, Schulung und Testing

Arbeitspaket 6: Pflege, Support und Weiterentwicklung

Die Leistung ist ab dem Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) zu erbringen. Mit Abnahme der Webanwendung beginnt der einjährige Support-Zeitraum.

Die Webanwendung muss spätestens am 1. Januar 2025 voll einsatzfähig sein.

Eine erste Grobplanung sieht folgende Meilensteine vor:

> innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung: virtuelles Kick-Off Meeting

> 25.9. 23 Start Testing Grundfunktionen der Anwendung

> Nov. 23 Go-Live Grundfunktionen der Anwendung

> Mai. 24 Testing Bescheiderstellung

> 1.7.24 Go-Live Bescheiderstellung

> mit Abnahme: Beginn einjähriger Support und Umsetzung von ggf. identifiziertem Anpassungsbedarf

In Abstimmung mit der AG‘in ist ein detaillierter Zeitplan zu entwickeln, der die Leistungserbringung auf die Jahre 2023-2024 verteilt, wobei die Verteilung in etwa 55% / 45% betragen

sollte.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Beschreibungen gemäß Kriterienkatalog 03.01.01 / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 043-126664
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z II 2-VSt. 1679/2023
Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung, Bereitstellung und Wartung einer Webanwendung inkl. Datenbank zum Refinanzierungsverfahren des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 12
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Den Zuschlag hat der unter "Auftragsvergabe" genannte Wirtschaftsteilnehmer

erhalten. Die Angabe des Auftragswertes unter Nr. V.2.4) i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus

rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht

veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2023

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