Sanitär- und Lüftungsarbeiten Rathaus Benrath Benrodestraße Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0086
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2118996905
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitär- und Lüftungsarbeiten Rathaus Benrath Benrodestraße
Sanitär- und Lüftungsarbeiten
Sanierung der Zu- und Abwasserleitung und die Sanierung der WC-Räume inkl. Errichtung von Duschräumen für Mitarbeiter zuzügl. der dazugehörigen Abluft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitär- und Lüftungsarbeiten Rathaus Benrath Benrodestraße
Postanschrift: Breitscheider Weg 115
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40885
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2102703128
Fax: +49 2102703134
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.