GS Pingsdorf - Anbau + Sanierung (Objektplanung LPH 5-9) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/84 VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brühl
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bruehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS Pingsdorf - Anbau + Sanierung (Objektplanung LPH 5-9)
Die städtische Grundschule befindet sich in 50321 Brühl im Ortsteil Pingsdorf im Hüllenweg 5. Das Bestandsgebäude (Baujahr 1904) wird derzeit als 1,5-zügige Grundschule mit Ganztagsangebot genutzt. Dazu wurde auf dem Gelände ein zusätzlicher Containerpavillon errichtet. Die Schule kann jedoch den gestiegenen Bedarf nicht mehr erfüllen und soll nun zu einer 4-zügigen Grundschule mit Ganztagsnutzung erweitert werden. Das Bestandsgebäude hat eine BGF von ca. 1.300 m², der geplante Neubau hat eine BGF von ca. 1.450 m².
Für die Baumaßnahme steht ein Budget von insgesamt 7,5 Mio. EUR (Brutto) zur Verfügung.
Das Projekt wird der Honorarzone III zugeordnet, die Bewertung des Honorarsatzes obliegt dem Bieter
Stadt Brühl - Der Bürgermeister Rathaus Uhlstr. 3 50321 Brühl Grundschule Pingsdorf
Hüllenweg 5
50321 Brühl
Die Auftragsvergabe der Planungsleistungen Objektplanung Gebäude gem. HOAI 2021 umfasst die Leistungsphasen 5-9, sowie gesonderte Vergütungen zur Einarbeitung in die
vorhandenen Planungsunterlagen, Teilnahme an Fachplanerrunden vor LP 5, der Beurteilung von Materialien bezüglich der Nachhaltigkeit und der Ressourcenschonung,
Erstellung einer Kostenberechnung nach Abschluss der fachplanerischen Abstimmung sowie der Ausschreibung und Begleitung der notwendigen Abbruchmaßnahmen (Anbau
und Schulcontainer).
- Fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag
- die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 400
detaillierte Angaben können in den Anlagen zum Teilnahmeantrag entnommen werden.
- Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls Bewerber Punktgleichheit erzielen, wird die Rangfolge mittels Losverfahren bestimmt.
1) Das Angebot/der Teilnahmeantrag sowie die beizufügenden Anlagen sind - in deutscher Sprache und gut lesbar- vollständig auszufüllen und von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Andernfalls wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Angebot führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem Verfahren. Dies gilt allerdings nicht für elektronische Angebote.
Diese können grds. auf drei Arten eingereicht werden:
- Einreichung in Textform nach § 126 BGB
- Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw.
fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw.
qualifiziertem elektronischen Siegel.
Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Angebotsfrist möglich.
2) Unter der oben genannten Internetadresse können alle Unterlagen zum Angebot sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu beschaffen.
Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, damit eine Beantwortung bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gewährleistet werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Ingenieurleistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Arbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein/e teilnahmeberechtigte/r Ingenieur/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Arbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Verfahren teilnehmen.
Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Angebote der Beteiligten zur Folge.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure (VgV § 75 in Verbindung mit § 44)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag sowie die beizufügenden Anlagen sind - in deutscher Sprache und gut lesbar - vollständig auszufüllen und von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Andernfalls wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Dies gilt allerdings nicht für elektronische Teilnahmeanträge/Angebote.
Diese können grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:
- Einreichung in Textform nach § 126b BGB
- Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elektronischen Siegel
- Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischen Siegel.
Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.
2. Unter der oben genannten Internetadresse können alle Unterlagen zum Teilnahmeantrag sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu beschaffen.
Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, damit der Auftraggeber rechtzeitig 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (§ 20 VgV)
3. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Angebotsfrist zur Abgabe der Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYSDCS1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Etwaige Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen sind gemäß
§ 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html